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ᐅ Fristen für Vermessung nach Fertigstellung?


Erstellt am: 14.03.15 16:13

D
DG
16.03.15 00:31
Die Fristen kann man in Absprache mit Vermesser/Katasteramt idR verlängern, bis Nebengebäude / Garage(n) errichtet sind.
Die müssen sich doch anmelden und können/dürfen nicht einfach so auf's Grundstück?

Wenn der Auftrag zur Gebäudeeinmessung vergeben wurde, gehe ich schon davon aus, dass der Vermesser das Grundstück auch betreten darf.

Letztlich ist die Einmessung aber für den Eigentümer verpflichtend, d.h., wer fortlaufend Briefe des beauftragten Vermessers oder des Katasteramtes ignoriert, wird irgendwann zwangsweise eingemessen incl. einer zusätzlichen Gebühr. Spätestens dann greift das Grundstücksbetretungsrecht des Vermessers bzw. der Behörde, das in den jeweiligen Landesgesetzen verankert ist.

MfG
Dirk Grafe
H
hg6806
17.03.15 08:49
Also, habe Infos, da ich gerade etwas telefoniert habe.
Es wird also wirklich wie die Zeit haben und sich Aufträge in der Gegend sammeln einfach abgearbeitet. Die kommen also einfach unangemeldet.

Ich konnte hier zum Glück das Ganze noch etwas verzögern, damit ich eine Garage aufstellen kann und die gleich mit vermessen wird.

Kosten kann man übrigens nicht sparen, wenn Nachbarn mitgemessen werden. Der Einzige der dabei spart ist der Vermesser.
D
DG
17.03.15 10:24
hg6806 schrieb:

Kosten kann man übrigens nicht sparen, wenn Nachbarn mitgemessen werden. Der Einzige der dabei spart ist der Vermesser.

Das ist abhängig von der Gebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes - in NRW ist die Kostenreduzierung eindeutig verankert, die Eigentümer haben darauf einen Rechtsanspruch.

MfG
Dirk Grafe
N
nordanney
17.03.15 19:52
Dirk Grafe schrieb:
Das ist abhängig von der Gebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes - in NRW ist die Kostenreduzierung eindeutig verankert, die Eigentümer haben darauf einen Rechtsanspruch.

MfG
Dirk Grafe
Waren bei uns 20%, in Summe fast EUR 200.
L
laemat
14.04.15 12:15
Unaufgefordert kommt ein Vermesser nur, wenn von Amtswegen eingemessen wird. Das passiert aber nur, wenn man vorher etliche Schreiben ignoriert hat.

Wenn man nicht in "voraus eilendem Gehorsam" schon einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beauftragt, schreibt einen das zuständige Landesamt/ kommunale Behörde (sowohl Behördenbezeichnung als auch Zuständigkeit sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt) an und teilt eine Frist zur Gebäudeeinmessung mit. Dann sollte man sich an den öffentlich bestellten Vermessungsingenieur seines Vertrauens wenden, i.d.R. wird es das Büro sein, welches auch das Gebäude abgesteckt hat.
D
DG
14.04.15 13:31
"Unaufgefordert" kommt der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur auch ab und an vorbei, weil die Beauftragung der GE zusammen mit der Absteckung vor Baubeginn erteilt wurde, die Bauherren sich daran aber nach über einem Jahr nicht mehr so recht erinnern können. Ist verständlich, weil das in der Planungsphase weit weg und ziemlich unwichtig ist, kommt aber oft genug vor.

MfG
Dirk Grafe
vermesservermessungsingenieurgaragegebäudeeinmessungbehörde