W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Frage zur vorzeitigen Rückzahlung und Klausel im Vertrag


Erstellt am: 26.09.16 20:05

Henrik081712326.09.16 20:05
Hallo,

in einem Kreditbaustein haben wir folgende Klausel:

Vorzeitige Rückzahlung/Entschädigungszahlung

Die Vorfälligkeitsentschädigung darf folgende Beträge jeweils nicht überschreiten:

  • - 1 % bzw., wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung weniger als 1 Jahr
  • beträgt, 0,5 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrages.

  • - den Betrag der Sollzinsen, den der Darlehensnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der
  • vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätte.
..

Will nur sicher gehen, dass ich das richtig verstehe - angenommen ich zahle 5.000 Euro direkt am Anfang zurück - dann darf das laut Punkt 1: 25 euro sein, weil 0,5%? Und Wenn Punkt 2 höher ist, was ja wahrscheinlich ist, weil man am Anfang zurück zahlt, dann greifen dennoch die 0,5% von der getilgten Summe? Habe ich das richtig verstanden?

Das Modell sollte eigentlich jederzeit Tilgungen zulassen und will sicher gehen, dass das wenn überhaupt nur sehr geringe Gebühren sind.

Danke vorab!
77.willo26.09.16 20:25
Ich würde von 50 Euro ausgehen, sofern deine Laufzeit länger als ein Jahr und Zinsen größer 1% sind.

Bei der aktuellen Zinslage eher ein Nachteil gegenüber den üblichen Regelungen.
RobsonMKK26.09.16 20:40
Ich glaube hier liegt einfach eine "Verwechslung" von Sondertilgung und vorzeitiger (also kompletter) Rückzahlung vor. Daher auch die Vorfälligkeitsentschädigung.
77.willo26.09.16 20:42
Die Frage für mich wäre eher ob es eine Möglichkeit zur Sondertilgung in diesem Vertrag gibt.
Henrik081712326.09.16 20:45
okay, 1 % wenn ich sondertilge, aber das greift doch auch für eine Sondertilgung die dann die gesamte Restsumme betrifft oder warum sollte das dann weniger oder mehr sein?
Wann greift denn der zweite Punkt das die gesamten Zinsen gezahlt werden? Das ist ja deutlich mehr als 1% der Tilgungssume?

Edit: Ja es geht doch um die vorzeitige Tilgung, wieso sollte es die nicht geben, wenn es dazu eine Klausel gibt?

Hier nochmal im genauen Wortlaut:
Vorzeitige Rückzahlung
(Sie haben das Recht, den Kredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen. Dem Kreditgeber steht bei vorzeitiger Rückzahlung eine Entschädigung zu.)

Ja
Es wird eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 1% auf den vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrag berechnet, bei einer Restlaufzeit unter 12 Monaten in Höhe von 0,5% des vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrags.



und weiter unten


Vorzeitige Rückzahlung/Entschädigungszahlung

Der Darlehensnehmer hat das Recht, das Darlehen jederzeit ganz oder teilweise zurückzuzahlen.
Für den Fall der vorzeitigen Rückzahlung hat die xxxx Bank Anspruch auf eine angemessene Vorfällig- ke_itsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden. Dieser

Schaden wird sich nach den vom Bundesgerichtshof für die Berechnung vorgeschriebenen finanzmathemati- schen Rahmenbedingungen berechnen, die insbesondere _

  • - ein zwischenzeitlich gesunkenes Zinsniveau,
  • - die für das Darlehen ursprünglich vereinbarten Zahlungsströme,
  • - den der Bank entgangenen Gewinn,
  • - den mit der vorzeitigen Rückzahlung verbundenen Verwaltungsaufwand (Bearbeitungsentgelt) sowie
  • - die infolge der Rückzahlung ersparten Risiko- und Verwaltungskosten berücksichtigen.
  • Die Vorfälligkeitsentschädigung darf folgende Beträge jeweils nicht überschreiten:

    • - 1 % bzw., wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung weniger als 1 Jahr
    • beträgt, 0,5 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrages.

    • - den Betrag der Sollzinsen, den der Darlehensnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der
    • vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätte.

RobsonMKK26.09.16 20:57
Wirst du in die Verlegenheit kommen den gesamten Kredit auf eins zurückzahlen zu können?
darlehensnehmersollzinsensondertilgungklauselkredit