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Erstellt am: 31.05.11 11:10

Bauexperte26.09.11 11:34
Hallo Häuslebauer,

Häuslebauer40 schrieb:
Bauexperte, ich glaube wir reden aneinander vorbei.

Nein, denke ich nicht, denn ...

Häuslebauer40 schrieb:

Wo ist das Problem, zu sagen, das Haus kostet z.B. 250.000 EUR davon entfallen soundso viel auf:

- Bodenplatte
- Rohbau
- Estrich
- Innenausbau
- Fliesen
- Sanitär
- etc.

Verstehst Du was ich meine? Mich interessieren nicht die Einkaufspreise, sondern das, was das Gewerk letztendlich wert ist.

Ja, sicher verstehe ich was Du meinst. Diese Kostentransparenz hast Du, wenn Du alle Gewerke in Eigenregie vergibst, also mit Architekt baust. Frage: weshalb hast Du das nicht getan, wenn Dir die tatsächlichen Kosten der einzelnen Gewerke so wichtig sind?

Häuslebauer40 schrieb:
Da der Bau eines Hauses ja wohl unzweifelhaft ebenso eine handwerkliche Leistung ist, dürfte es hier schon Parallelen geben.

Die gibt es auch und sie bestehen nahezu ausschließlich darin, für welchen Weg Du Dich entscheidest. Bauen mit Architekt => Auswahl aller Gewerke (x 3 wenn es halbwegs Transparenz sein soll) und damit die von Dir gewünschte Auflistung der einzelnen Gewerkekosten, aber kein Festpreis (wenn doch wird der Architekt gesetzl. wie ein BU/GU behandelt und haftet für alle Gewerke, was er kaum bis gar nicht machen wird).
Bauen mit Generalunternehmer in einzelnen Ausbaustufen oder gänzlich => Mischkalkulation (seriöse BU weisen dennoch die einzelnen Materialpreise für bspw. Fliesen und Sanitärobjekte aus und beantworten auch die preislichen Fragen nach einzelnen Gewerken, aber eben nicht vollständig), dafür garantierter Festpreis gem. deren BB.

Häuslebauer40 schrieb:
Kaufe ich ein komplettes Haus, sagt mir halt niemand, was Rohbau, Türen und Fenster kosten, wie gesagt, nicht Einkaufspreise, sondern Wert der fertiggestellten Leistung.

Dann hättest Du nicht mit Deinem BU bauen dürfen, sondern hättest Dich für einen Architekten entscheiden müssen! Ich habe den Eindruck, Du suchst die Sicherheit/Gewährleistung/Festpreis eines BU/GU, möchtest Dir aber trotzdem die Option offen halten, die Rosinen heraus zu picken nach dem Motto "die guten ins Töpfchen, die schlechten ins Kröpfchen".

Häuslebauer40 schrieb:
Und je mehr ich mich zwangsläufig mit der Thematik befasse, wird mir immer klarer, warum das so ist. Weil damit schon vielen Hausangeboten im Voraus der Garaus gemacht werden würde und sich bei kurzem Nachrechnen bereits herausstellte, dass der oftmals im Bauvertrag vorgesehene Zahlungsplan zum Nachteil des Bauherren ausgelegt ist, obwohl allen BU und Fertighausanbietern sehr wohl bekannt ist, dass sie gemäß Baugesetzbuch bzw. VOB (wo zutreffend) gefälligst in Vorleistung zu gehen haben.

Sorry, Du eröffnest hier einen Nebenschauplatz. Selbst bei vmtl. schwarzen Schafen hast Du die Möglichkeit Dich vorher über den Zahlungsplan zu informieren, das Unternehmen zu überprüfen. Es zwingt Dich Niemand den vorgelegten Vertrag zu unterzeichnen; also bleibst Du weiterhin Herr Deiner Entscheidungen

Häuslebauer40 schrieb:
Durch intransparente Festpreisangebote und entsprechende Zahlungspläne tut man sich leicht, den Spieß umzudrehen und den Bauherren in Vorleistung zu schicken, ohne dass dieser es merkt.

Kurze Anmerkung aus meinen Jahren in diesem Job: bis auf ganz wenige Ausnahmen passiert dies nur Bauherren, welche bereit sind, für das überreichte Lokangebot (wo jeder vernünftig denkende Mensch daran fühlen kann, das etwas im Argen liegt) jedweden Verstand außen vor lassen

Häuslebauer40 schrieb:
Nicht falsch verstehen, Bauexperte. Ich sage nicht, dass es alle machen, aber ich habe während der Planungsphase zum Bauen genug Angebote, Bauverträge und Zahlungspläne gelesen. Sowohl von kleineren, als auch von namhaften Anbietern und dabei sind mir nicht wenige aufgestoßen, wo der Zahlungsplan so gar nicht zum entsprechenden Bautenstand bzw. dem Gegenwert der erbrachten Leistung passen mag. Wenn man dahingehend Fragen stellte, z.B. wie viel denn so ein Rohbau wert sei und ob denn evtl. 60% des Hauspreises dafür nicht ein bisschen viel wären, ging sofort die Eierei los und man versuchte sich rauszuwinden wie ein Aal...

Diese Anbieter hast Du also aussortiert, wo also liegt das Problem? Im Übrigen sind 57 - 60% realistisch für den geschlossenen Rohbau. Da Du kraft Gesetz Deinen BU/GU jederzeit kündigen kannst, hast Du genügend Kapital über, im Fall der Fälle Dein Haus fertig zu bauen.

Nochmal, es gibt nicht die "eierlegende Wollmilchsau" - entweder Du entscheidest Dich für eine Zusammenarbeit mit einem Architekten mit dem Risiko, Dein Budget zu überschreiten, dafür aber volle Kostenkontrolle oder Du wählst einen BU/GU mit Festpreisgarantie und dem Wissen, dass Du einiges an zusätzlicher Rücklage benötigst, um Deine zus. Wünsche in die Realität umsetzen zu können, ist Dir der angebotene Standard nicht ausreichend. Nebenbei bemerkt, gibt es Bauherren bei welchen beide Varianten aufs Selbe hinauslaufen

Ich für meinen Teil kann Dir sagen, dass ich meinen Kunden nichts unterhalb eines geschlossenen Rohbaus verkaufe, Ihnen auch dem zufolge nicht den Preis für die Bodenplatte benennen würde, da ich diese Leistung niemals aus dem Vertrag herausnehmen würde. Wer entsprechend im persönlichen Gespräch argumentiert, dem empfehle ich die Zusammenarbeit mit einem Architekten; da ist er besser aufgehoben und langfristig glücklicher

Freundliche Grüße
Häuslebauer4026.09.11 16:06
Bauexperte, aus meiner Sicht sind das alles rein theoretische Überlegungen, weil ich sowieso nichts in EGL mache.

Deswegen gibts bei mir auch kein Rosinen rauspicken oder sowas.

Wie Du schon sagtest, ich bin Herr meiner Entscheidungen, daher wägte ich auch beide Möglichkeiten (Architekt / GU) ab.
Um es mit den Worten eines nichtsahnenden Bauherren auszudrücken:

Man hat die Wahl zwischen Pest und Cholera

Aber im Ernst, ich habe mich bewusst für den GU entschieden, da es mir wichtig ist, im Falle von Mängeln oder anderweitigen Ansprüchen, nur einen Ansprechpartner zu haben. Befasst man sich etwas mit der Rechtslage, wenn es um das Geltendmachen von Mängelansprüchen bei einzelner Gewerkevergabe geht, können einem durchaus leicht die Haare zu Berge stehen und es kann im schlimmsten Fall ein böser Fallstrick daraus werden.

Dafür nahm ich auch die weniger transparente Regelung in Kauf. Selbstverständlich hab ich den Zahlungsplan geprüft und auch entsprechend anpassen lassen.
architektenfestpreiszahlungsplanvertrag