Hallo Gemeinde,
wir sind Landwirte und haben eine Grünfläche von ca. 10.000 qm.
Nun wollten wir dort gerne einen Stall bauen. Leider sagt die Gemeinde NEIN.
Die Fläche sei nach dem Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche gewidmet.
Was nun?
Bauland ist es noch nicht, da erst noch geklärt werden muss was die Bundesbahn bezüglich einer
Gleiserweiterung und den entsprechenden Schallschutz plant.
Doch das kann dauern.
Meine Wiese zum Grünlandpreis ( 1,- € pro qm ) wollte ich nicht verkaufen, denn Bauland
kostet hier ca. 125,.- € je qm.
Allerdings ist Warten für mich auch nicht gut, denn die Tiere brauchen ihren Stall.
Was also tun?
Würde mich freuen Tipps und Ratschläge zu erhalten.
Gruß
Helmut-Karl
wir sind Landwirte und haben eine Grünfläche von ca. 10.000 qm.
Nun wollten wir dort gerne einen Stall bauen. Leider sagt die Gemeinde NEIN.
Die Fläche sei nach dem Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche gewidmet.
Was nun?
Bauland ist es noch nicht, da erst noch geklärt werden muss was die Bundesbahn bezüglich einer
Gleiserweiterung und den entsprechenden Schallschutz plant.
Doch das kann dauern.
Meine Wiese zum Grünlandpreis ( 1,- € pro qm ) wollte ich nicht verkaufen, denn Bauland
kostet hier ca. 125,.- € je qm.
Allerdings ist Warten für mich auch nicht gut, denn die Tiere brauchen ihren Stall.
Was also tun?
Würde mich freuen Tipps und Ratschläge zu erhalten.
Gruß
Helmut-Karl
Grundsätzlich sollten auch Stallungen als temporäre Hallen möglich sein.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
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Hallo 11ant,
wir haben Schweine und die brauchen einen festen Stall. ( Max. 100 Tiere mit Auslauf und Stall ).
wir haben Schweine und die brauchen einen festen Stall. ( Max. 100 Tiere mit Auslauf und Stall ).
Du wirst Dir wohl oder übel ein anderes Grundstück für den Stall suchen müssen. Die Entscheidung der Gemeinde erscheint mir gesetzeskonform:
§35 Baugesetzbuch
(2) Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
(3) Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben
1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht,
§35 Baugesetzbuch
(2) Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
(3) Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben
1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht,
Helmut-Karl schrieb:Warten wird auch nichts bringen, denn wenn ein Bebauungsplan aufgestellt wird, wird der Stall mit allergrößter Wahrscheinlichkeit nicht den Festsetzungen entsprechen.
Allerdings ist Warten für mich auch nicht gut, denn die Tiere brauchen ihren Stall.
Hallo Escroda,
Danke für Deine fachliche Ausführung.
Mein Problem ist, dass ich zwar das Grundstück habe und es nicht nutzen kann.
Ein anderes Grundstück suchen bedeutet allerdings Geld in die Hand nehmen,
doch woher nehmen.......................
Gruß
Helmut-Karl
Danke für Deine fachliche Ausführung.
Mein Problem ist, dass ich zwar das Grundstück habe und es nicht nutzen kann.
Ein anderes Grundstück suchen bedeutet allerdings Geld in die Hand nehmen,
doch woher nehmen.......................
Gruß
Helmut-Karl
Helmut-Karl schrieb:
Mein Problem ist, dass ich zwar das Grundstück habe und es nicht nutzen kann.Nutzen darfst Du es ja, nur nicht bebauen.Helmut-Karl schrieb:
Ein anderes Grundstück suchen bedeutet allerdings Geld in die Hand nehmen,
doch woher nehmen.......................Zum jetzigen Zeitpunkt ist es ein Problem, dass Du einen Hektar Bauerwartungsland hast. In vielleicht - sagen wir mal - fünf Jahren, wird es ein Segen sein. Das Grundstück ist im Moment jedenfalls nicht bebaubar, aber als Sicherheit für eine Bank brauchbar. Du hast doch noch andere Grundstücke. Und wo schlafen die Schweine denn jetzt?Ähnliche Themen