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ᐅ Finanzierungzusage verbindlich oder nicht?


Erstellt am: 14.07.18 21:07

Müllerin14.07.18 23:15
Es gibt keine Zahlen in der Zusage...
macht aber auch nichts, du musst ja das nicht annehmen, nur weil DIE das machen würden. Kannst ja auch noch woanders hingehen.
GeraldS15.07.18 01:15
Am Anfang habe ich ein Finanzierung Angebot erhalten. Ich habe dann gesagt ich will ein Antrag stellen (für dieser bestimmte Konditionen). Können sich die Konditionen immer noch ändern? Bzw. können sie mir andere Zinsen rein drucken?
Müllerin schrieb:
Es gibt keine Zahlen in der Zusage...
macht aber auch nichts, du musst ja das nicht annehmen, nur weil DIE das machen würden. Kannst ja auch noch woanders hingehen.

Aber wenn ich der Notar Termin dann wahrnehme, ich unterschreibe der Kaufvertrag und die Bank wird dann in die Grundbuch eingetragen (KV und Grundschuldbestellung im gleiche Termin). Danach kriege ich schlechtere Konditionen z.b., nehme ich das nicht an und ich muss danach nach einem andere Bank suchen und von die erste Bank die grundschuld löschen. Kann es da nicht problematisch sein bzw. kann ich dann die erste Bank die grundschuld einfach löschen? Oder was passiert in dem Fall?
HilfeHilfe15.07.18 06:44
Hallo bitte nicht den notartermin wahrnehmen und keine Grundschuld eintragen lassen . Ist mit kosten verbunden. Warte doch den Kredit Vertrag ab. Ruf doch am Montag an und frag nach nach der Vertrag mit Konditionen und zahlplan kommt. Fertig
Fuchur15.07.18 11:15
GeraldS schrieb:
Am Anfang habe ich ein Finanzierung Angebot erhalten. Ich habe dann gesagt ich will ein Antrag stellen (für dieser bestimmte Konditionen). Können sich die Konditionen immer noch ändern?
Na das habe ich dort schon geschrieben. Theoretisch ja, praktisch eher ungewöhnlich ohne expliziten Hinweis. Trotzdem ist die Reihenfolge natürlich richtig. Erst Darlehen bestätigen, dann Notar.
Müllerin15.07.18 11:18
ja klar können sie das und tun sie auch.
wir haben ab dem ersten Gespräch mit meiner Hausbank eine Zusage bekommen, und abgemacht, dass wir das so spät wie möglich unterschreiben, wegen der bereitstellungsfreien Zeit von 9 Monaten, damit die nicht zu früh abläuft. Und es war genau gut so. Allerdings war von Anfang an klar, dass die Zinskonditionen vom Tag der Unterschrift gelten und nicht die aus dem Erstgespräch. War aber zu unserem Vorteil, weil der Zins noch weiter runter ging 😉
Fuchur15.07.18 11:21
Vollkommen richtig, aber da reden wir von Zehntelprozentpunkten aufgrund der Marktentwicklung und nicht von einer Verdoppelung des Zinssatzes. Wegen 0,1 oder 0,2 Prozentpunkten wird er wohl nicht die Grundschuld ändern und von vorne anfangen. Zumal bei einer Marktentwicklung idR auch die anderen Banken nachziehen.
grundschuldnotarvertrag