Finanzierung - welche Baufinanzierung ist sinnvoll?

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Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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Climbee

Climbee

Nicht immer ganz so einfach. Wir haben das Problem auch: wir sind noch nicht verheiratet und wollen auf dem Grundstück meiner Eltern bauen. Das steht mein Elternhaus noch darauf, meine Mutter hat lebenslanges Nießrecht, Grundstück und Haus sind aber schon vor langer Zeit an mich und meinen Bruder übertragen worden. Allerdings haben meine Eltern das Erbe in der nächsten Generation noch geregelt:
Ehepartner sind nicht erbberechtigt; stirbt einer von den Geschwistern, geht das Erbteil an den anderen.
Sind Kinder vorhanden, erben die. Ist einer von uns kinderlos geblieben (das hab ich gleich mal erfüllt) geht mein Teil nach meinem Tod an die Kinder meines Bruders.

Darüber hinaus hat mein Bruder noch einen kleinen Streifen Grund dazu gekauft, den wir jetzt mit bebauen dürfen (sonst hätte das mit dem zusätzlichen Haus auch nicht geklappt).

Also, Fakt ist: ich baue mit meinem Freund (ja, wir Warden auch heiraten um diesen eh schon sehr verzwickten Sachverhalte zumindest etwas zu vereinfachen) auf Grund der mir und meinem Bruder gehört. Er selber hat keinerlei Chancen daß er ins Grundbuch wandert, zumindest für den Anteil, den uns unsere Eltern vermacht haben. Und, das muß einem klar sein: das Haus gehört immer dem, der im Grundbuch steht. Egal, wer was gezahlt hat.

Wir sind uns auch noch nicht ganz im klaren, wie wir das machen wollen. Bis jetzt wird es wohl eher auf eine Eigentümergemeinschaft hinaus laufen, bei der mein Freund einen kleinen Anteil Grund mit besitzen wird (von dem Teil, dem mein Bruder gehört, geht das ja) und wir werden verschiedene Anteile besitzen. Beide Häuser werden Sondereigentum mit Sondernutzungsrechten (Elternhaus mein Bruder und ich; Muttern behält ihr Nießrecht; Neubau mein Freund und ich) Müssen wir mit dem Notar noch genau aushandeln.

Im Prinzip könnte ich das Ganze auch allein machen. Mir gehört der Grund, ich habe Eigenkapital, er nicht. Dann zahlt er eben 50% der ortsüblichen Miete und gut is.
Will ich aber nicht. Sollte ich sterben, steht mein Partner einfach allein da. Wenn wir nichts machen, gehört das Haus den Grundstückseigentümern, also mir und meinem Bruder. Sterbe ich, kriegt es mein Bruder. Mein Freund würde im worst case auf der Straße stehen. Auch wenn wir verheiratet sind, den meine Eltern haben ja verfügt, daß der Ehepartner nicht erbberechtigt ist.

Stirbt mein Bruder könnte ich dagegen z.B. ziemlich Ärger mit dem Vormundschaftsgericht kriegen, die sich dann um die Belange seiner drei Kinder kümmern. Angenommen, er verunglückt zusammen mit seiner Frau, die drei Kinder sind Waisen, dann würde das Vormundschaftsgericht im Sinn der drei Kinder handeln und ggf. den Erbteil verlangen. Müsste ich also zahlen (und würde ich sicher nicht können). Argumente wie: das erben die ja mal, bingen nichts. Wenn das Vormundschaftsgericht der Ansicht ist, daß die Kinder das Geld JETZT brauchen, dann werden sie es jetzt verlangen. Das muß also auch abgesichert werden.

Also so etwas muß wirklich immer gut nach allen Seiten geklärt sein und die Annahme daß der worst case ja nur zu einem ganz geringem Prozentsatz eintreten wird und man damit dann ja nicht rechnen muß, halte ich für gefährlich. Wenn einem 0,2% treffen, wird's auch nicht besser, wenn man dann sagen kann: aber das war ja nun wirklich unwahrscheinlich!

Mein Freund hat kein Eigenkapital, also wird sein Anteil der Hälfte des zu finanzierenden Betrages entsprechen, aber er wird im Grundbuch stehen.

Wäre das vielleicht eine Möglichkeit? Anteile prozentual festlegen?Ich kann schon verstehen, daß man festhalten will, daß der eine weitaus mehr investiert hat als der andere (für den Fall der Trennung nicht ganz unwichtig). Aber ihn oder sie gar nicht mit ins Grundbuch nehmen halte ich auch nicht für eine Lösung. Im Todesfall steht der nicht im Grundbuch stehende Partner ganz schön blöd da. Das würd ich für meinen Freund nicht haben wollen.
 
H

HilfeHilfe

ganz ehl
Nicht immer ganz so einfach. Wir haben das Problem auch: wir sind noch nicht verheiratet und wollen auf dem Grundstück meiner Eltern bauen. Das steht mein Elternhaus noch darauf, meine Mutter hat lebenslanges Nießrecht, Grundstück und Haus sind aber schon vor langer Zeit an mich und meinen Bruder übertragen worden. Allerdings haben meine Eltern das Erbe in der nächsten Generation noch geregelt:
Ehepartner sind nicht erbberechtigt; stirbt einer von den Geschwistern, geht das Erbteil an den anderen.
Sind Kinder vorhanden, erben die. Ist einer von uns kinderlos geblieben (das hab ich gleich mal erfüllt) geht mein Teil nach meinem Tod an die Kinder meines Bruders.

Darüber hinaus hat mein Bruder noch einen kleinen Streifen Grund dazu gekauft, den wir jetzt mit bebauen dürfen (sonst hätte das mit dem zusätzlichen Haus auch nicht geklappt).

Also, Fakt ist: ich baue mit meinem Freund (ja, wir Warden auch heiraten um diesen eh schon sehr verzwickten Sachverhalte zumindest etwas zu vereinfachen) auf Grund der mir und meinem Bruder gehört. Er selber hat keinerlei Chancen daß er ins Grundbuch wandert, zumindest für den Anteil, den uns unsere Eltern vermacht haben. Und, das muß einem klar sein: das Haus gehört immer dem, der im Grundbuch steht. Egal, wer was gezahlt hat.

Wir sind uns auch noch nicht ganz im klaren, wie wir das machen wollen. Bis jetzt wird es wohl eher auf eine Eigentümergemeinschaft hinaus laufen, bei der mein Freund einen kleinen Anteil Grund mit besitzen wird (von dem Teil, dem mein Bruder gehört, geht das ja) und wir werden verschiedene Anteile besitzen. Beide Häuser werden Sondereigentum mit Sondernutzungsrechten (Elternhaus mein Bruder und ich; Muttern behält ihr Nießrecht; Neubau mein Freund und ich) Müssen wir mit dem Notar noch genau aushandeln.

Im Prinzip könnte ich das Ganze auch allein machen. Mir gehört der Grund, ich habe Eigenkapital, er nicht. Dann zahlt er eben 50% der ortsüblichen Miete und gut is.
Will ich aber nicht. Sollte ich sterben, steht mein Partner einfach allein da. Wenn wir nichts machen, gehört das Haus den Grundstückseigentümern, also mir und meinem Bruder. Sterbe ich, kriegt es mein Bruder. Mein Freund würde im worst case auf der Straße stehen. Auch wenn wir verheiratet sind, den meine Eltern haben ja verfügt, daß der Ehepartner nicht erbberechtigt ist.

Stirbt mein Bruder könnte ich dagegen z.B. ziemlich Ärger mit dem Vormundschaftsgericht kriegen, die sich dann um die Belange seiner drei Kinder kümmern. Angenommen, er verunglückt zusammen mit seiner Frau, die drei Kinder sind Waisen, dann würde das Vormundschaftsgericht im Sinn der drei Kinder handeln und ggf. den Erbteil verlangen. Müsste ich also zahlen (und würde ich sicher nicht können). Argumente wie: das erben die ja mal, bingen nichts. Wenn das Vormundschaftsgericht der Ansicht ist, daß die Kinder das Geld JETZT brauchen, dann werden sie es jetzt verlangen. Das muß also auch abgesichert werden.

Also so etwas muß wirklich immer gut nach allen Seiten geklärt sein und die Annahme daß der worst case ja nur zu einem ganz geringem Prozentsatz eintreten wird und man damit dann ja nicht rechnen muß, halte ich für gefährlich. Wenn einem 0,2% treffen, wird's auch nicht besser, wenn man dann sagen kann: aber das war ja nun wirklich unwahrscheinlich!

Mein Freund hat kein Eigenkapital, also wird sein Anteil der Hälfte des zu finanzierenden Betrages entsprechen, aber er wird im Grundbuch stehen.

Wäre das vielleicht eine Möglichkeit? Anteile prozentual festlegen?Ich kann schon verstehen, daß man festhalten will, daß der eine weitaus mehr investiert hat als der andere (für den Fall der Trennung nicht ganz unwichtig). Aber ihn oder sie gar nicht mit ins Grundbuch nehmen halte ich auch nicht für eine Lösung. Im Todesfall steht der nicht im Grundbuch stehende Partner ganz schön blöd da. Das würd ich für meinen Freund nicht haben wollen.
Harakiri wenn du mich fragst... Verstehe da die Eltern nicht das Sie mit klarem Verstand da dran gegangen sind. ...

Da ist Streit innerhalb der Familie doch vorprogrammiert. Warum sagt man nicht : Hey der eine kriegt alles und der andere muss aber gerecht ausgezahlt werden.

Nießbrauch erlischt dann mit Tod.

Warum immer dieses alle sind Eigentümer und es wird schon klappen Mentalität....

Als Partnerwürde ich so einen Käse auch nicht mitmachen wollen. Ständig mit Schwager rum machen
 
Climbee

Climbee

Ich kann's nicht ändern, so isses. Wir sind froh, überhaupt Grund zum Bauen bekommen zu haben. Bei uns gibt es quasi keinen Baugrund und wenn, dann fast unbezahlbar. Die Kröte müssen wir jetzt schlucken und versuchen, das Beste draus zu machen. Gott sei Dank sind wir uns familienintern sehr einig und keiner will den anderen übervorteilen. Daher bin ich zuversichtlich, daß wir eine Lösung finden werden, mit der alle leben können.

Entscheidend ist für uns, daß uns von "außen" keiner einen Strick drehen kann. Also die Vormundschafts- und Erbgerichte dieser Erde.

Die beiden Schwager sind dicke Freunde. Innerhalb der Familie werden wir sicher eine Lösung finden, wir wollen uns aber eben nach außen auch gut absichern.
 
V

Viddek

Ich habe den Vorteil, dass ich keinerlei näherten Verwandte habe. Nur noch meinen Vater, der aber keinerlei Wohnrecht besitzt.

Außerdem kommt meine Freundin nicht aus der Region. Lebt sie nicht mit mir darin, wird sie da auch nie bleiben.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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