ᐅ Finanzierung für Hausbau - Wunschkredit / Offener Kredit
Erstellt am: 21.01.17 15:34
København21.01.17 22:03
Sorry, Tapatalk loggt mich dauernd um. Ich bin b.b.
Caspar202021.01.17 23:13
København schrieb:
Ob die Bank ins Grundbuch kann ist nicht final geklärt . Beide unbefristet außerhalb der ProbezeitDie Frage ist nicht ob sie kann, sondern sie will.
Ansonsten hat die Bank nämlich bei der Summe keine Sicherheiten.
København21.01.17 23:18
Warum sollte sie nicht wollen ?
Caspar202022.01.17 07:39
Die Bank will bei so einer Summe ins Grundbuch.
Du sagt es ist noch nicht geklärt (wahrscheinlich mit den Schwiegereltern) ob sie kann/darf.
Und wenn das nicht bis Oberkante "voll" ist, sehe ich auch nicht das Problem das euch ne Bank geld geben würdet.
Wahrscheinlich sogar zu sehr guten Konditionen; allerdings nur wenn es ins Grundbuch geht
Du sagt es ist noch nicht geklärt (wahrscheinlich mit den Schwiegereltern) ob sie kann/darf.
Und wenn das nicht bis Oberkante "voll" ist, sehe ich auch nicht das Problem das euch ne Bank geld geben würdet.
Wahrscheinlich sogar zu sehr guten Konditionen; allerdings nur wenn es ins Grundbuch geht
Noelmaxim22.01.17 12:59
Ich verstehe nicht warum auf die Frage nicht klar und deutlich und vor allem ganzheitlich geantwortet werden kann.
Grundsätzlich ist mit dem Einkommen ein grundpfandrechtlicher gesicherter Kredit in der gewünschten Höhe gar kein Problem. Alles andere als ein Hypothekendarlehen macht keinen Sinn. Er wäre zu teuer, mit über 100.000 Euro zu groß und wie beschrieben auch völlig unsinnig. Kann eine Grundschuld nicht eingetragen werden, würde ich den wertsteigerenden Ausbau und die Modernisierung auch nicht realisieren.
Der Hypothekenkredit muss auf dem Elternhaus grundpfandlich gesichert werden. Somit haften die Eltern dinglich und der TE persönlich. Eine Zweckerklärung die die Bank auf einem Formular von den Eltern einfordert stellt dann den Zusammenhang zwischen dem Darlehen und der Grundschuld dar.
Wichtig wäre dabei zu wissen, ob es noch eine valutierende Grundschuld gibt oder ob das Haus lastenfrei ist. Eine nicht mehr valutierende Grundschuld kann an die Bank abgetreten werden. Ansonsten muss die Grundschuld neu eingetragen werden.
Wenn das Haus eine Einliegerwohnung hat kann die Kreditaufnahme dazu führen, dass eine ortsübliche Miete nicht mehr vom Finanzamt als Einnahme angesetzt wird. Hierzu Steuerberater befragen. Frage bleibt ja auch ob derzeit eine Miete bezahlt wird und wenn ja, ob das in Zukunft nach der Investition auch noch gefordert wird oder erforderlich für die Eltern bleibt.
Also, grundpfandrechtlich abgesichertes Hypothekendarlehen aufgrund der Sicherheit der Eltern möglich und darstellbar, auch der Kauf einer Küche und die Kreditablösung bestehender Kredite kann von und mit dem Darlehen realisiert werden.
Grundsätzlich ist mit dem Einkommen ein grundpfandrechtlicher gesicherter Kredit in der gewünschten Höhe gar kein Problem. Alles andere als ein Hypothekendarlehen macht keinen Sinn. Er wäre zu teuer, mit über 100.000 Euro zu groß und wie beschrieben auch völlig unsinnig. Kann eine Grundschuld nicht eingetragen werden, würde ich den wertsteigerenden Ausbau und die Modernisierung auch nicht realisieren.
Der Hypothekenkredit muss auf dem Elternhaus grundpfandlich gesichert werden. Somit haften die Eltern dinglich und der TE persönlich. Eine Zweckerklärung die die Bank auf einem Formular von den Eltern einfordert stellt dann den Zusammenhang zwischen dem Darlehen und der Grundschuld dar.
Wichtig wäre dabei zu wissen, ob es noch eine valutierende Grundschuld gibt oder ob das Haus lastenfrei ist. Eine nicht mehr valutierende Grundschuld kann an die Bank abgetreten werden. Ansonsten muss die Grundschuld neu eingetragen werden.
Wenn das Haus eine Einliegerwohnung hat kann die Kreditaufnahme dazu führen, dass eine ortsübliche Miete nicht mehr vom Finanzamt als Einnahme angesetzt wird. Hierzu Steuerberater befragen. Frage bleibt ja auch ob derzeit eine Miete bezahlt wird und wenn ja, ob das in Zukunft nach der Investition auch noch gefordert wird oder erforderlich für die Eltern bleibt.
Also, grundpfandrechtlich abgesichertes Hypothekendarlehen aufgrund der Sicherheit der Eltern möglich und darstellbar, auch der Kauf einer Küche und die Kreditablösung bestehender Kredite kann von und mit dem Darlehen realisiert werden.
København22.01.17 13:06
Noelmaxim schrieb:
Ich verstehe nicht warum auf die Frage nicht klar und deutlich und vor allem ganzheitlich geantwortet werden kann.
Grundsätzlich ist mit dem Einkommen ein grundpfandrechtlicher gesicherter Kredit in der gewünschten Höhe gar kein Problem. Alles andere als ein Hypothekendarlehen macht keinen Sinn. Er wäre zu teuer, mit über 100.000 Euro zu groß und wie beschrieben auch völlig unsinnig. Kann eine Grundschuld nicht eingetragen werden, würde ich den wertsteigerenden Ausbau und die Modernisierung auch nicht realisieren.
Der Hypothekenkredit muss auf dem Elternhaus grundpfandlich gesichert werden. Somit haften die Eltern dinglich und der TE persönlich. Eine Zweckerklärung die die Bank auf einem Formular von den Eltern einfordert stellt dann den Zusammenhang zwischen dem Darlehen und der Grundschuld dar.
Wichtig wäre dabei zu wissen, ob es noch eine valutierende Grundschuld gibt oder ob das Haus lastenfrei ist. Eine nicht mehr valutierende Grundschuld kann an die Bank abgetreten werden. Ansonsten muss die Grundschuld neu eingetragen werden.
Wenn das Haus eine Einliegerwohnung hat kann die Kreditaufnahme dazu führen, dass eine ortsübliche Miete nicht mehr vom Finanzamt als Einnahme angesetzt wird. Hierzu Steuerberater befragen. Frage bleibt ja auch ob derzeit eine Miete bezahlt wird und wenn ja, ob das in Zukunft nach der Investition auch noch gefordert wird oder erforderlich für die Eltern bleibt.
Also, grundpfandrechtlich abgesichertes Hypothekendarlehen aufgrund der Sicherheit der Eltern möglich und darstellbar, auch der Kauf einer Küche und die Kreditablösung bestehender Kredite kann von und mit dem Darlehen realisiert werden.Das Haus ist abbezahlt.
Bisher wird das Haus nur von den Eltern bewohnt.
Miete zahlen müssen wir dann nicht bezahlen, OG ist quasi rohbau.
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