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ᐅ Finanzierung Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung für Eltern


Erstellt am: 06.10.22 11:35

kbt0906.10.22 18:18
Schnubbihh schrieb:

Steuerersparnis durch "Verluste" bei Vermietung ca. 150 € pro Monat
.. das sollte man nicht einkalkulieren. Die Finanzämter sind auch nicht von gestern und dann wird die Vermietung schnell Liebhaberei.
ypg06.10.22 18:29
kbt09 schrieb:

.. das sollte man nicht einkalkulieren. Die Finanzämter sind auch nicht von gestern und dann wird die Vermietung schnell Liebhaberei.
Also, ich weiß, dass man an die nächsten Angehörigen vermieten kann und den Satz unter der ortsüblichen Miete (60%?) dann steuerlich geltend machen kann. Zumindest war es mal so.
kbt0906.10.22 18:33
... aber, ob man damit dauerhaft Verlust machen kann 😉 ... man ist nicht gezwungen den optimalen Gewinn reinzubekommen. Aber Darlehen so gestalten, dass die Einliegerwohnung belasteter ist, dann noch familiengünstig vermieten und dann den Verlust geltend machen wollen ... ich sage mal nein.
SaniererNRW12306.10.22 19:22
kbt09 schrieb:

man ist nicht gezwungen den optimalen Gewinn reinzubekommen. Aber Darlehen so gestalten, dass die Einliegerwohnung belasteter ist, dann noch familiengünstig vermieten und dann den Verlust geltend machen wollen ... ich sage mal nein.
Nein, weil unmoralisch oder nein, weil geht nicht?

Mit den korrekt aufgesetzten Verträgen (sowohl bei den Baukosten als auch in Darlehensvertrag) ist das problemlos möglich.
ypg schrieb:

Also, ich weiß, dass man an die nächsten Angehörigen vermieten kann und den Satz unter der ortsüblichen Miete (60%?) dann steuerlich geltend machen kann.
Die Grenze liegt aktuell bei 50% (Bezugsgröße ist die Warmmiete) und es MUSS eine Gewinnerzielungsabsicht vorhanden sein. Beides zusammen wird schwierig, ist aber Grundstück. rechtlich sauber.
kbt0906.10.22 19:41
SaniererNRW123 schrieb:

Nein, weil unmoralisch oder nein, weil geht nicht?
beantwortest du doch selber mit 😉
SaniererNRW123 schrieb:

und es MUSS eine Gewinnerzielungsabsicht vorhanden sein
xMisterDx06.10.22 22:21
Wie erreiche ich, rechtlich sauber, eine Gewinnerzielungsabsicht, wenn ich einen Neubau zu 50% der ortsüblichen Miete anbiete und damit offensichtlich Verlust mache?
vermietengewinnerzielungsabsichtrechtlich