ᐅ Finanzierung Einfamilienhaus in Sachsen
Erstellt am: 15.03.2022 13:29
Reinhard84.2 16.03.2022 09:59
Hehe, ich meinte das Grundstück
WilderSueden 16.03.2022 16:19
Südwestsachse schrieb:
Im KfW-Merkblatt ist aufgeführt, dass KfW 55 nicht mit den BAFA BEG-Programmen kombinierbar ist. Die alte Wärmepumpenförderung fällt aber nicht unter das BEG-Programm.Ich sagte du sollst deine Unterlagen lesen, nicht überfliegen. Vorgängerprogramme sind nämlich auch von der Kombination ausgeschlossen, ganz doof sind die bei der KFW ja nicht Südwestsachse 16.03.2022 17:38
WilderSueden schrieb:
Ich sagte du sollst deine Unterlagen lesen, nicht überfliegen. Vorgängerprogramme sind nämlich auch von der Kombination ausgeschlossen, ganz doof sind die bei der KfW ja nicht

1.) Du darfst gerne einen vernünftigen Ton anschlagen, dann diskutiere ich vielleicht auch mit Dir. So aber nicht.
2.) Du scheinst Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Ich habe das KfW-Programm 461 beantragt (Neubau), Du ein Sanierungsprogramm für Altbauten oder eben Bestandsobjekte. Hier werden selbstverständlich andere Kriterien zugrundegelegt.
3.) Solltest Du wider Erwarten dennoch Recht haben, dann wär‘s eben so.
SoL 16.03.2022 17:48
Südwestsachse schrieb:
2.) Du scheinst Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Ich habe das KfW-Programm 461 beantragt (Neubau)Schau Dir den Screenshot mal ganz genau an. Oder noch besser: Lies und verstehe Deine Anträge bei KFW und BAFA. WilderSueden 16.03.2022 17:59
Südwestsachse schrieb:
2.) Du scheinst Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Ich habe das KfW-Programm 461 beantragt (Neubau), Du ein Sanierungsprogramm für Altbauten oder eben Bestandsobjekte. Hier werden selbstverständlich andere Kriterien zugrundegelegt.Nein, die Programme 261 und 461 sind praktisch das gleiche. 261 ist die Kreditvariante und 461 die Zuschussvariante. Das Merkblatt für 461 hat den Ausschluss auch drin.Südwestsachse schrieb:
1.) Du darfst gerne einen vernünftigen Ton anschlagen, dann diskutiere ich vielleicht auch mit Dir. So aber nicht.Hier gibt es nichts zu diskutieren, die sind nicht kombinierbar. Davon bin ich übrigens selbst auch betroffen.Das gestern war ein Hinweis auf einen Denkfehler deinerseits. Was ich aber nicht verstehe ist, dass du nach dem Hinweis nicht deine Unterlagen ordentlich durchgelesen hast, bevor du hier nochmal postest. Und dann in einem besserwisserischen Ton falsche Sachen von dir gibst ("selbstverständlich andere Kriterien")
Südwestsachse 16.03.2022 18:01
Laut Pkt. 8.8 der im Bundesanzeiger veröffentlichten Richtlinie scheint eine Kombination tatsächlich ausgeschlossen zu sein. Unter Verweis auf meinen obigen Beitrag gelten die Punkte 1 und 3 fort.
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