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ᐅ Festpreisgarantie 12M gefährdet wg Kapazität- Erfahrungen nach Klage?


Erstellt am: 06.08.21 15:36

T
Tassimat
07.08.21 21:55
Nachtrag zu:
Reltaw2021 schrieb:

Wenn es hier auch nur einen gegeben hätte, der wie in meinem Falle den Rechtsweg eingeschlagen hätte, dann dauert es ja nur wenige Minuten, um sich zu orientieren. Keine große Zeitverschwendung.
Ich persönlich würde den Rechtsweg per Anwalt auch noch nicht einschlagen, sondern einen Brief per Einschreiben versenden der folgendes enthält:
- Fristsetzung zur Überabe der Pläne für den Keller in 10 Werktagen (sollte eine angemessene Zeit sein, nur den Teil der Pläne den du brauchst, auf die Aufmusterung eingehen)
- Konsequenz bei Fristüberschreitung festlegen: Verlängerung der Festpreisgarantie um jeden Tag, den die Pläne nicht kommen.
- Zusätzlich damit drohen, dass du dir vorbehälts alle zusätzlichen entstandene Kosten (Miete etc.) durch die absichtliche Verzögerung durch das Bauunternehmen zivilrechtlich einzufordern.

Den Brief freundlich aber bestimmt formulieren. Sachlich und auf keinen Fall ansatzweise beleidigend. Den letzte Absatz versöhnlich klingen lassen.
Nimm dir sehr viel Zeit das ordentlich zu formulieren!

Ich denke kaum, dass ein Anwalt im ersten Schritt etwas anders machen wird. Schritt 1 ist immer die Fristsetzung.
R
Reltaw2021
07.08.21 21:55
Tassimat schrieb:

...Ersatzwohnung zu suchen ...Das verbessert auch eure Verhandlungsposition gegenüber dem Unternehmer, wenn er weiß, dass bei euch der harte Zeitdruck raus ist und ihr nicht mehr jede Kröte schlucken müsst.

Du meinst es spornt den Hersteller des Hauses an schneller zu liefern, wenn er weiß, dass es nicht mehr so dringend ist?
T
Tassimat
07.08.21 22:11
Reltaw2021 schrieb:

Du meinst es spornt den Hersteller des Hauses an schneller zu liefern, wenn er weiß, dass es nicht mehr so dringend ist?
Nein, natürlich nicht.

Aber der Hersteller weiß, dass du auf Grund des Zeitdrucks keine härteren Geschütze auffahren wirst. Das kann er ausnutzen und alles solange in die Länge ziehen (Krankheit, Urlaubszeit, Bearbeitszeit, Termine in x Monaten etc.) bis er den Ablauf der Baupreisbindung erreicht hat. Mit dem Zeitdruck im Nacken läufst du Gefahr jeder der genannten Karotten hinterzulaufen.
R
Reltaw2021
08.08.21 10:09
Tassimat schrieb:

Nein, natürlich nicht.

Aber der Hersteller weiß, dass du auf Grund des Zeitdrucks keine härteren Geschütze auffahren wirst. Das kann er ausnutzen ...

Also ich würde von einem Gegner, der mit dem Rücken zur Wand steht, der nichts mehr zu verlieren hat und keine Rücksicht auf Höflichkeit nehmen muss viel eher erwarten, dass er alle "schweren Geschütze" einsetzt, die er hat bzw. mit Fäusten und Krallen kämpft.
T
Tassimat
08.08.21 10:18
Und wenn der Bauunternehmer auch mit dem Rücken zur Wand steht, weil die Baupreise so explodiert sind und mit deinem Projekt sonst Verluste einfährt?
Weiß man ja alles nicht...
R
Reltaw2021
08.08.21 10:48
Tassimat schrieb:

Und wenn der Bauunternehmer auch mit dem Rücken zur Wand steht, weil die Baupreise so explodiert sind und mit deinem Projekt sonst Verluste einfährt?...

Dann wird er sich zuerst die vornehmen, die keine Gegenwehr leisten, bei denen es nicht darauf ankommt, ob sie 5 Monate später ihr neues Heim beziehen und die keinen finanziellen Spielraum mehr haben, sich eine Klage zu leisten.
Zumindest dann, wenn Rationalität und Kostenoptimierung das Handeln der Entscheidungsträger des Haus- Herstellers bestimmt.
pläneanwaltfristsetzung