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ᐅ Festpreisgarantie 12M gefährdet wg Kapazität- Erfahrungen nach Klage?


Erstellt am: 06.08.21 15:36

R
Reltaw2021
06.08.21 20:59
Wassermann schrieb:

Alles was hier jemand sagt, kann höchstens durch Zufall für dich ebenfalls interessant sein.
Daher helfen dir auch Erfahrungen anderer wahrscheinlich kaum weiter.


Genau das würde ich dann selbst entscheiden wollen. Ich verfüge eigentlich auch über ein gewisses Abstraktionsvermögen. 🙂
R
Reltaw2021
06.08.21 21:04
Acof1978 schrieb:

Bei uns stehen 200 € je Tag drin bei Überschreitung von 8 Monaten Bauzeit.

Ja, es handelt sich um einen Verbraucher Bauvertrag von nach 2018.
Ich möchte nur gerne wissen, ob es hier (eigene) Erfahrungen zu vorgerichtlichen/gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Herstellern gibt.
H
hampshire
06.08.21 22:05
Wenn Dir Dein Scoring entsprechend viel wert ist, investiere lieber in einen Fachanwalt für ein Erstgespräch und entscheide dann auf einer robusteren Grundlage.
Als wir unser Reihenhaus in 2000/01 bauen liessen wurden wir belogen (u.A. Reihenfolge der Bauabschnitte), was uns 12 Monate späteren Einzug bescherte. Da gab es nichts zu machen. Ich war zu blind und blöd reinzufallen, obwohl ich einen Hinweis hätte erkennen müssen. Ob Dir diese Erfahrung hilft…
T
Tassimat
06.08.21 22:22
Reltaw2021 schrieb:

Jeder Anruf bei meiner Rechtsschutzversicherung wird als "Leistungsfall" registriert und mindert mein Scoring. Deshalb möchte ich vorher die Erfolgsaussichten einschätzen.
Dann sinkt das Scoring halt. So what... wofür eine Versicherung wenn du sie nicht nutzt?
Eine Erstberatug eines beliebigen Antwalts kostet 226,10 Euro (§ 34 RVG).
T
Traumfaenger
06.08.21 22:38
Tassimat schrieb:

Dann sinkt das Scoring halt. So what... wofür eine Versicherung wenn du sie nicht nutzt?
Eine Erstberatug eines beliebigen Antwalts kostet 226,10 Euro (§ 34 RVG).

Man kann auch online eine Ersteinschätzung holen, einfach mal googlen nach eins zwei drei recht oder frage einen Anwalt oder wie sie alle heißen. Ich würde aber statt dem Mindesteinsatz von 25 EUR fairer Weise 100 EUR oder mehr bieten. Habe das schon mal gemacht und damit sehr gute Erfahrungen gesammelt, obwohl wir inzwischen auch Erfahrungen mit Anwälten vor Ort für sehr deutlich vierstellige Summen gesammelt haben. Für eine Ersteinschätzung ist so eine Online Plattform gut, scheint so ein wenig wie eine Auktion zu verlaufen und dient eher der Akquise neuer Mandanten. Je höher Dein Einsatz, desto eher springt ein Anwalt darauf an und die bedanken sich sogar dafür, dass Du nicht nur das Mindestgebot genutzt hast. Umso höher war das Engagement des Anwalts die Frage zu beantworten, soweit meine Erfahrung.
H
hampshire
06.08.21 23:07
Traumfaenger schrieb:

Man kann auch online eine Ersteinschätzung holen, einfach mal googlen nach eins zwei drei recht oder frage einen Anwalt oder wie sie alle heißen.
Das geht ganz prima. Je mehr auf dem Spiel steht, desto verlässlicher wähle die Quelle. Beim Anwalt zu geizen ist genau so kurzsichtig wie mit jedem Kinkerlitzchen gleich dort hinzurennen.
Für den TE geht es möglicherweise um eine fünfstellige Summe, da ist eine valide Hilfestellung etwas Wert. In wie weir die Gespräche mit den Baupartnern ausgereizt sind und ob diese zielführend waren ist unklar.
anwaltersteinschätzung