Festpreisgarantie 12M gefährdet wg Kapazität- Erfahrungen nach Klage?

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Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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hampshire

Ich denke, dass die Diskussion gerade in eine Gegnerschaft abdriftet. Nicht gut, wenn man gemeinsam ein Haus bauen will. Das Thema Preisbindung und Preiswentwicklung würde ich sehr offen ansprechen. Kann schon sein, dass der Baupartner ein sehr vitales Interesse an der Überschreitung der Preisbindungsgrenze hat und sehr gute Hebel, dieses Ziel zu erreichen. Wenn dem so ist, könnte ein Gespräch über eine Lösung dieses Dilemmas für den gesamten Prozess beschleunigend wirken.
 
R

Reltaw2021

Ja klar! So habe ich es auch verstanden. Kooperation und positive Verstärkung bringen für alle Seiten den größten Vorteil.
Aber gerade wenn es um Fristen geht, müssen Entscheidungen schnell getroffen werden.
Und wenn die "Entscheidung Gespräch führen" nicht ansatzweise zu einem erträglichen Ergebnis führt, ist es zeitsparend, schon Mal den nächsten, 2ten Schritt vorbereitet zu haben. Und wiederum DESSEN Folgen. Deshalb ja auch meine Ausgangsfrage in diesem Threads. Schritt 1 "Kooperation" ist so selbstverständlich, dass ich dafür keinen Thread brauche.
 
11ant

11ant

In meinem Vertrag des Fertighaus-Hausherstellers ist eine Festpreisgarantie von 12 Monaten angegeben. Diese ist nicht mit einer Vertragsstrafe bewehrt.
Formlos, fristlos, fruchtlos. Ich sehe das Kind an genau diesem Punkt in den Brunnen gefallen, d.h. Du hättest von vornherein mit dem Worst Case der Bauzeitüberschreitung kalkulieren "müssen" :-(
Und wenn der Bauunternehmer auch mit dem Rücken zur Wand steht, weil die Baupreise so explodiert sind und mit deinem Projekt sonst Verluste einfährt?
Weiß man ja alles nicht...
Dann sollte man schleunigst einen Blick in die Insolvenzbekanntmachungen tun, und sich wissend machen.
 
H

hampshire

Wenn dem so ist, könnte ein Gespräch über eine Lösung dieses Dilemmas für den gesamten Prozess beschleunigend wirken.
Aber gerade wenn es um Fristen geht, müssen Entscheidungen schnell getroffen werden.
Es geht um das Beschleunigen. Dass ein so ein Gespräch nicht ergebnislos endet hätte ich wohl noch dazuschreiben sollen. Gespräche ohne konkretes Ziel und Ergebnis zu führen ist in der Tat müssig.
Plan B vorbereiten gehört natürlich dazu, aufgrund des Zeitdrucks besser Präzise als auf nicht zuverlässig vergleichbare Erfahrungen basierend.
 
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Traumfaenger

In meinem Vertrag des Fertighaus-Hausherstellers ist eine Festpreisgarantie von 12 Monaten angegeben. Diese ist nicht mit einer Vertragsstrafe bewehrt. Das war nicht durchsetztbar.
So ist es leider... wenn etwas "nicht durchsetzbar" ist bei einer Baufirma, dann wohl genau deshalb weil es ein wirksames Instrument gegen die Baufirma ist. Merke, ähnlich wie bei einer Versicherung: Wenn die etwas nicht versichern will, dann hast Du ein ECHTES Risiko. Alles andere was die noch versichern, kann nicht so schlimm werden ;-)

Formlos, fristlos, fruchtlos. Ich sehe das Kind an genau diesem Punkt in den Brunnen gefallen, d.h. Du hättest von vornherein mit dem Worst Case der Bauzeitüberschreitung kalkulieren "müssen" :-(
Ich sehe es leider genauso und in diesem frühen Stadium des Bau's keine Handhabe. Später könnte man mit einem Anwalt einseitig die Abnahme unter Mängelvorbehalt erklären und eine Frist setzen zur Fertigstellung der fehlenden Arbeiten. Aber Ihr seid offensichtlich noch ganz weit vorne im Bauvorhaben.
 
R

Reltaw2021

Ganz so einfach ist es wohl nicht. Das neue Gesetz zum Verbraucher Bauvertrag von 2018 erwartet vom Unternehmen eine Festlegung auf eine Lieferung in angemessener Zeit. Dazu muss der Vertrag auch Stellung nehmen.
Inwiefern das einklagbar ist und ob es Präzidenzfälle dazu gibt wollte ich mit diesem Thread erfragen.

Inzwischen hat das Unternehmen aber unerwartet eingelenkt. Falls es doch noch zum Rechtsstreit kommt wegen der verschleppten Planung der Firma, würde ich hier davon bei Interesse berichten.

Danke für eure Teilnahme!
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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