ᐅ Fertighaus Kostenschätzung
Erstellt am: 16.09.17 16:29
Maria1618.09.17 15:26
Kein Mengenrabatt!
Aber einige Dinge kosten unabhängig von der Größe, z. B. eine Treppe. Wenn man diese "unabhängigen" Kosten auf 100 qm verteilt, kommt je qm mehr raus als bei einer Umlegung auf 200qm...
Aber einige Dinge kosten unabhängig von der Größe, z. B. eine Treppe. Wenn man diese "unabhängigen" Kosten auf 100 qm verteilt, kommt je qm mehr raus als bei einer Umlegung auf 200qm...
FizZ-18.09.17 19:30
Das ergibt Sinn! Mann lernt hier ja einiges!
Danke für die Erklärung Maria
Danke für die Erklärung Maria
Nordlys18.09.17 19:43
Neben uns entsteht gerade ein 130 er von contract vario. Das macht keinen schlechten Eindruck. Läuft rund. Zurzeit vertickern sie den Typ für 140 tsd. in Standard incl. Bodenplatte, allerdings dann mit Gastherme. Karsten
FizZ-19.09.17 07:08
Ja.. Gasheizung kommt nicht in Frage und Wärmepumpen sind etwas teurer in der Anschaffung also könnte man bei deinem Haus noch mal mind. 5 tausend dazu rechnen. Kennst du die Firma von der die Gasheizung stammt? Gibt ja ein paar bekannte.. oder verbauen die Nonames?
ypg19.09.17 07:19
So wie Du die Zufahrt und Abtrennung zum Nachbarn beschreibst, sehe ich keine Möglichkeit zur Stellung eines Fertighauses. Mehrere Laster bringen die vorgefertigten Außen- und Innenwände sowie Dachwände und Giebel - der Kran braucht Platz, Zugang zur Bodenplatte ist wohl erforderlich?!
Ich würde das erst mal abklären, bevor Du Dir weitere Gedanken machst.
Man darf ja auch nicht ohne weiteres schweres Fuhrwerk irgendwo bei Nachbarn abstellen.
Man kann ja auch in Massivbauweise kuschlig bauen, aber da muss auch die Zufahrt gewährleistet sein.
Ich würde das erst mal abklären, bevor Du Dir weitere Gedanken machst.
Man darf ja auch nicht ohne weiteres schweres Fuhrwerk irgendwo bei Nachbarn abstellen.
Man kann ja auch in Massivbauweise kuschlig bauen, aber da muss auch die Zufahrt gewährleistet sein.
FizZ-19.09.17 08:02
Ypg dafür gibt es gewisse Gesetze die den Nachbarn dazu verpflichten baugeräte usw auf seinem Gelände zu platzieren.. aber i Rheinland-Pfalz wird das soweit eingeschränkt das man das Gelände nur befahren darf und ich glaube Baurohstoffe usw dort lagern kann.. die Unterschrift vom Herrn Nachbar habe ich schon für mein Vorhaben, da es sich um ein ungenutztes Gelände handelt sehe ich dort auch keinen Grund für ein Scheitern. Also um eine Bodenplatte zu gießen muss der Lastwagen auf jeden Fall mal nicht direkt davor stehen das habe ich schon anders gesehen.. Ich dachte eben das die Wände dann von einem großen Kran von dem ( sehr grossen) Nachbargrundstück über die Mauer gehoben werden mit einem Mann der ganz oben sitzt und alles sieht.. und unten bei meiner Baustelle stehen dann noch ein paar Jungs die das ganze vermitteln.
Und in den ersten Besprechungen bei der Bauvoranfrage hat sich keiner was dazu gesagt nur das ich mein Haus nicht soweit weg stellen darf maximal 35 Meter von der Straße entfernt sein.
Und in den ersten Besprechungen bei der Bauvoranfrage hat sich keiner was dazu gesagt nur das ich mein Haus nicht soweit weg stellen darf maximal 35 Meter von der Straße entfernt sein.
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