Eine Frage an eventuelle Juristen oder Leute, die ähnliche Erfahrungen hatten.
Wir haben vom Keller (auf der Straßenseite auf Straßenniveau) ins EG eine U-förmige Stahlbetontreppe (doppelt gewendelt ohne Zwischenpodest).
"Hinter" der Treppe ist ein Fenster, damit es im Treppenaufgang etwas heller ist und man nicht auch tagsüber immer das Licht anmachen muss.
Das Fenster ist geschlossen, also nicht zum öffnen vorgesehen (ohne Hebel etc.)
Soweit so gut. Jetzt hatten wir letztens aber überlegt, evtl. eine (teil)satinierte Scheibe einzusetzen, damit man von außen die Treppe nicht so sieht und dabei ist aufgefallen, dass man die Scheibe wohl nie wieder aus dem Fenster bekommt, da die Treppe bis an die Wand reicht.
Die Frage ist jetzt, ist das ein (versteckter) Mangel, wenn man an einem Fenster die Scheibe nicht tauschen kann, ohne entweder die Treppe massiv zu beschädigen oder innen den Putz und teilweise das Mauerwerk etwas aufstemmen zu müssen?
Es geht jetzt erst mal nicht um das andere Glas, da könnte man sich, gerade im Keller, auch mit einer Folie behelfen. Jedoch frage ich mich, wer sonst die zusätzlichen Kosten übernimmt, wenn die Scheibe z.B. mal kaputt geht. Dann müsste wie gesagt über dem Fenster die Wand etwas aufgestemmt werden, damit man die Scheibe nach oben raus ziehen kann.
Vielen Dank für Antworten, Meinungen und evtl. vergleichbaren Urteilen oder Gesetzestexten...
Wir haben vom Keller (auf der Straßenseite auf Straßenniveau) ins EG eine U-förmige Stahlbetontreppe (doppelt gewendelt ohne Zwischenpodest).
"Hinter" der Treppe ist ein Fenster, damit es im Treppenaufgang etwas heller ist und man nicht auch tagsüber immer das Licht anmachen muss.
Das Fenster ist geschlossen, also nicht zum öffnen vorgesehen (ohne Hebel etc.)
Soweit so gut. Jetzt hatten wir letztens aber überlegt, evtl. eine (teil)satinierte Scheibe einzusetzen, damit man von außen die Treppe nicht so sieht und dabei ist aufgefallen, dass man die Scheibe wohl nie wieder aus dem Fenster bekommt, da die Treppe bis an die Wand reicht.
Die Frage ist jetzt, ist das ein (versteckter) Mangel, wenn man an einem Fenster die Scheibe nicht tauschen kann, ohne entweder die Treppe massiv zu beschädigen oder innen den Putz und teilweise das Mauerwerk etwas aufstemmen zu müssen?
Es geht jetzt erst mal nicht um das andere Glas, da könnte man sich, gerade im Keller, auch mit einer Folie behelfen. Jedoch frage ich mich, wer sonst die zusätzlichen Kosten übernimmt, wenn die Scheibe z.B. mal kaputt geht. Dann müsste wie gesagt über dem Fenster die Wand etwas aufgestemmt werden, damit man die Scheibe nach oben raus ziehen kann.
Vielen Dank für Antworten, Meinungen und evtl. vergleichbaren Urteilen oder Gesetzestexten...
Wenn wir schon bei Autovergleichen sind:
Es gibt Autos bei denen der Stoßfänger abgebaut werden muss, um eine Lampe im Scheinwerfer zu wechseln. Oder am besten es wird der ganze Scheinwerfer gewechselt. Es entstehen vielfache Kosten, aber sagt das der Autohändler vor dem Kauf? Oder kann ich mein Auto reklamieren, wenn mir etwas auffällt was in anderen Autos viel günstiger zu reparieren geht?
Ich denke es ist nicht das Schlimmste/wahrscheinlichste was passieren kann, dass ausgerechnet dieses Fenster kaputt geht.
Es gibt Autos bei denen der Stoßfänger abgebaut werden muss, um eine Lampe im Scheinwerfer zu wechseln. Oder am besten es wird der ganze Scheinwerfer gewechselt. Es entstehen vielfache Kosten, aber sagt das der Autohändler vor dem Kauf? Oder kann ich mein Auto reklamieren, wenn mir etwas auffällt was in anderen Autos viel günstiger zu reparieren geht?
Ich denke es ist nicht das Schlimmste/wahrscheinlichste was passieren kann, dass ausgerechnet dieses Fenster kaputt geht.
A
alter002914.04.16 07:04Bei einem Auto kann ich Testergebnisse bekommen. Da wird wird man auf so etwas aufmerksam gemacht. Ich finde, dass die Diskussion immer unsachlicher wird. Mein Vorschlag an Peanuts wäre: Frag doch mal die Fensterfirma, ob man die Scheibe vielleicht teilen könnte.
A
alter002914.04.16 07:19Nachdem ich das hier gelesen hatte, hatte ich die Architektin von der npg, die unsere Pläne gezeichnet hatte gefragt, wie das bei unserem Fenster wäre, ob man da im Schadensfall die Scheibe austauschen könnte. Eine Antwort habe ich bisher noch nicht bekommen.
Wenn innen kein Geländer davor geplant war, ist die Scheibe vermutlich sogar bruchfest. Wie oft muß denn eine Fensterscheibe getauscht werden? Klingt so also würde die hier alle 2 Jahre bei nem Fußballkick kaputt gehen. .Demgegenüber sollte man sich fragen, wie viel Fenster man selber in der Kindheit beim Fußballspielen zerstört hat. Aufregung wegen nichts.
Ich finde das eine vollkommen sinnlose Diskussion.
Ich finde das eine vollkommen sinnlose Diskussion.
P
Peanuts7415.04.16 08:12alter0029 schrieb:
Bei einem Auto kann ich Testergebnisse bekommen. Da wird wird man auf so etwas aufmerksam gemacht. Ich finde, dass die Diskussion immer unsachlicher wird. Mein Vorschlag an Peanuts wäre: Frag doch mal die Fensterfirma, ob man die Scheibe vielleicht teilen könnte.Das macht ja jetzt keinen Sinn, dann hätte ich ja jetzt die erhöhten Kosten ohne Grund.
Wie gesagt, wahrscheinlich wird es eh nie zum Problem werden, da Glas ja versichert ist.
Dass das Fenster mal kaputt gehen kann ist indes nicht so unwahrscheinlich, da es an der Straße gelegen ist (Spielstraße, in der auch viel gespielt wird).
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