Fensterangebote wie Tag und Nacht

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Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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D

dertill

Schreib mal bitte Details rein was so Katastrophal war.
Dr Hix hat da schon ne ziemlich passende Liste geliefert.

Dazu kommt noch: Dichtband auf dem dick OUTSIDE aufgedruckt war innen verwendet und gesagt, dass sei das richtige und Anschlussleiste in der Küche wegen höherer Arbeitsplatte oben am Fenster angebracht (das wurde korrigiert).

Tragklötze entweder ganz vergessen, oder bloß von ner rumfliegenden Dachlatte abgelängt (Fichte/Kiefer)
Ich dachte die Dachlatte bei Uns unter der Terrassentür wäre ein Unikat
 
Z

Zaba12

So niedlich ich den Kerzenversuch auch finde (ich kann das aus tiefstem Herzen nachvollziehen!), so nutzlos war er doch. Bei der Luftdichtigkeit geht es nicht darum, dass hier ggf. der Wind durch pfeift (das dürfte schon das äußere Kompriband verhindern), sondern darum, dass an dieser Stelle keine warme Raumluft in die Konstruktion eindringen darf.
Hehe Danke . Also wenn es überwiegend nur darum geht, dann ist alles in Butter.
 
kaho674

kaho674

Problem:
Bei besagtem Gebäude muss noch eine 10cm Dämmung außen dran, um die Energieeinsparverordnung zu erfüllen. Dafür müsste die Fensterlaibung auch gedämmt werden - es sollen 5cm links und rechts dran. Das bedeutet, die Fenster würden 10cm schmaler. Allerdings sind die Fenster sowieso schon arg klein und Licht ist ein knappes Gut im Gebäude.
Wir möchten gern verhindern, dass wir noch mehr Licht verlieren, in dem die Fenster noch kleiner werden. Ist es denkbar, dass man die Fensterlaibung erst vergrößert und aussägt und dann die Dämmung setzt? Oder gibt vielleicht besonders schmale Dämmstoffe? Irgend ein Tipp?
 
D

dertill

Breiter machen geht nicht, sonst liegt der Sturz nicht auf.
Laibungsdämmung bzw Laibungsplatten ist das Stichwort. In den Laibungen dann halt nur 3cm Resol oder Bauderplatten nehmen, die haben WLG 025.

Außerdem wird auf den Rahmen darauf gedämmt und da gehen gut 3cm darauf. Selbst bei 5cm Dämmung sind es also nur 2cm schmaler je Seite.

Aber im Bestand gibt es keine Pflicht zum Fassade dämmen, außer es ist kein Wohnhaus gewesen.
 
H

haydee

Unsere Fenster wurden weiter rausgesetzt. Es wurde ein Rahmen angebracht und in dem wurden die Fenster gesetzt
 
Dr Hix

Dr Hix

Bei besagtem Gebäude muss noch eine 10cm Dämmung außen dran, um die Energieeinsparverordnung zu erfüllen
Ist dem tatsächlich so?
Im Bestand entfällt die Verpflichtung "geänderte" Bauteile nach Energieeinsparverordnung auszuführen, sofern das Gebäude insgesamt am Ende die zulässigen Referenzwerte um nicht mehr als 40% übertrifft. (Energieeinsparverordnung §9 Abs. 1)
Das heißt, ihr hättet theoretisch die Möglichkeit die entsprechenden Werte über andere Stellschrauben zu erreichen. Oft bietet sich hier z.B. eine detaillierte Wärmebrückenberechnung an. Die kostet nur einen Bruchteil der Fassadendämmung und kann auf dem Papier durchaus das gleiche Ergebnis bringen.

Aber selbst wenn das nicht ausreicht, stellt sich die Frage, ob denn tatsächlich die gesamte Fassade gedämmt werden muss. Die "10% Regel" (z.B. beim Ausbessern des Putzes) bezieht sich immer auf das konkrete Bauteil. Also wenn die gesamte Nordseite neuen Putz kriegt und damit insgesamt mehr als 10% sämtlicher Putzflächen am Gebäude betroffen sind, besteht die Verpflichtung zur Dämmung nur für die Nordfassade.

Eine weitere Möglichkeit bestünde in einer Befreiung nach §25, die gerade bei der Fassade und deren horrenden Kosten meist relativ leicht zu begründen ist.

Fänds schade, wenn der Charme eines alten Industriegebäudes durch ein WDVS verschandelt würde.
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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