Fehlplanung / Vermessen - Welche Handlungsmöglichkeiten haben wir

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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M

Maria16

Die Behauptung ist halt in der Kürze auch einfach nicht vollständig. In Bayern gilt 1H, mindestens 3 m. Das 1H kann man nur unter bestimmten Bedingungen auf mind. 3 m ändern und dann auch nicht an allen vier Wänden gleichzeitig.
 
J

Jana33

... anstatt Dich zu freuen, daß Du nicht 16 m Baumfallgrenze von der Straße wegbleiben sollst
Sowas verrücktes gibt es auch?

Ich bin jetzt schon froh nachdem ich rumgelesen habe, dass wir nicht mehr "im Tal" bauen müssen....

Hoffe die Abstände sind eingehalten beim TE, weil das mögen die Herren vom Bauamt dann gar nicht gern
 
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Payday

Die Behauptung ist halt in der Kürze auch einfach nicht vollständig. In Bayern gilt 1H, mindestens 3 m. Das 1H kann man nur unter bestimmten Bedingungen auf mind. 3 m ändern und dann auch nicht an allen vier Wänden gleichzeitig.
was ist das denn fürn Grundstück, das man sein Haus theoretisch an allen 4 Richtungen bis 3meter ranbaut? sind wir hier in tokio oder was ^^
und natürlich gilt nicht immer die 3m. es ist aber eine allgemeine aussage, da diese doch in allen bauverordnungen steckt. der Bebauungsplan kann aber mehr verlangen, welchen man aber als Bauherr natürlich kennt.
 
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