ᐅ Fehlplanung / Vermessen - Welche Handlungsmöglichkeiten haben wir
Erstellt am: 25.02.18 20:05
Jana3316.03.18 19:37
Payday schrieb:
die 3m gelten eigentlich auf sogut wie allen Grundstücken. Und in meinem Thread hat niemand nachvollziehen können wieso ich mich dann über 7,80m ärgere )-:
Maria1616.03.18 20:00
Die Behauptung ist halt in der Kürze auch einfach nicht vollständig. In Bayern gilt 1H, mindestens 3 m. Das 1H kann man nur unter bestimmten Bedingungen auf mind. 3 m ändern und dann auch nicht an allen vier Wänden gleichzeitig.
11ant16.03.18 20:02
Jana33 schrieb:
wieso ich mich dann über 7,80m ärgere... anstatt Dich zu freuen, daß Du nicht 16 m Baumfallgrenze von der Straße wegbleiben sollst Jana3316.03.18 20:05
11ant schrieb:
... anstatt Dich zu freuen, daß Du nicht 16 m Baumfallgrenze von der Straße wegbleiben sollst Sowas verrücktes gibt es auch?
Ich bin jetzt schon froh nachdem ich rumgelesen habe, dass wir nicht mehr "im Tal" bauen müssen....
Hoffe die Abstände sind eingehalten beim TE, weil das mögen die Herren vom Bauamt dann gar nicht gern
Payday24.03.18 19:23
Maria16 schrieb:
Die Behauptung ist halt in der Kürze auch einfach nicht vollständig. In Bayern gilt 1H, mindestens 3 m. Das 1H kann man nur unter bestimmten Bedingungen auf mind. 3 m ändern und dann auch nicht an allen vier Wänden gleichzeitig.was ist das denn fürn Grundstück, das man sein Haus theoretisch an allen 4 Richtungen bis 3meter ranbaut? sind wir hier in tokio oder was ^^
und natürlich gilt nicht immer die 3m. es ist aber eine allgemeine aussage, da diese doch in allen bauverordnungen steckt. der Bebauungsplan kann aber mehr verlangen, welchen man aber als Bauherr natürlich kennt.