ᐅ Fehlplanung / Vermessen - Welche Handlungsmöglichkeiten haben wir
Erstellt am: 25.02.18 20:05
N
nils1985K
Knallkörper25.02.18 21:12Mein Haus ist ebenso etwas schief gebaut worden. Ich habe mich mit dem BU auf eine entsprechende Minderung der Schlussrechnung geeinigt. Die Frage ist, ob du schon die Abnahme durch hast.
nils1985 schrieb:
Nee, es wurde nicht eingemessen...
Habe ich jetzt Schadensersatzansprüche oder ist es mein Pech?Ist ne Grauzone. Muss man reden. Du hast es ja quasi abgenommen durch null Widerspruch.
Nein, dieses Brandenburger Nachweisrecht gibt es woanders nicht. In SH wird fertig gebaut, dann beauftragt man Vermesser zur Einmessung fürs Katasteramt. Karsten
Die Niedersächsische Bauordnung formuliert zu (qualifizierter) Absteckung und EInmessung nur eine Kann-Bestimmung (d.h. Baubehörde kann fordern).
Brandenburg ist da also deutlich strenger. Insofern erst mal Pech für euch, dass ihr es so spät merkt.
Wenn ihr das korrekte Maß vorgegeben habt (muss ja auch ind er Baugenehmigung und den Plänen stehen) und keine vertragliche Pflicht zur Prüfung habt, dann sehe ich schon eine Schadenserstzpflicht.
Andererseits ist ja nicht der Carport zu klein, sondern dass Haus steht an der falschen Stelle (übertrieben gesagt). Ich würde mir da eher Sorgen machen, was das Amt dazu sagt.
mfg
Brandenburg ist da also deutlich strenger. Insofern erst mal Pech für euch, dass ihr es so spät merkt.
Wenn ihr das korrekte Maß vorgegeben habt (muss ja auch ind er Baugenehmigung und den Plänen stehen) und keine vertragliche Pflicht zur Prüfung habt, dann sehe ich schon eine Schadenserstzpflicht.
Andererseits ist ja nicht der Carport zu klein, sondern dass Haus steht an der falschen Stelle (übertrieben gesagt). Ich würde mir da eher Sorgen machen, was das Amt dazu sagt.
mfg