W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Fehlende Ausstattung, hydraulische Weiche nach Abnahme einfordern


Erstellt am: 15.12.17 09:05

hstkai15.12.17 09:05
Guten Morgen,

bei uns liegt folgende Situation vor.
Wir haben vor ziemlich genau einem Jahr unser Haus mängelfrei abgenommen. Leider viel mir erst später nach der Abnahme auf, dass die im Werkvertrag zugesicherte hydraulische Weiche nicht verbaut wurde.
Prinzipiell funktioniert unsere Fußbodenheizung auch, die interne Pumpe der Brennwerttherme schafft es bei 100% Leistung und entsprechend hohen Vorlauftemperaturen. Nun wollen wir später aber auch noch das Dachgeschoss ausbauen, hier werden zu den 120qm Fußbodenheizung im EG nochmal 80qm Fußbodenheizung dazu kommen. Damit wird die interne Pumpe definitiv überfordert sein.
Ich habe eine Nachrüstung der hydraulischen Weiche beim GU als fehlenden Werkvertragsbestandteil eingefordert, dieser ist aber der Meinung ich hätte das Haus mängelfrei abgenommen und die hydraulische Weiche ist daher nicht notwendig.
Ich habe noch eine kleine Restsumme des Hauspreises zur Zahlung offen. Kann ich diese verweigern weil noch Vertragsbestandteile fehlen oder muss ich zahlen, da ich das Haus abgenommen habe?

Viele Grüße
HilfeHilfe15.12.17 09:12
du hast doch dafür laut Werkvertrag gezahlt. Das ist so als würde ich nach 1 Jahr feststellen das bei meinem Audi 20 PS fehlen und der Hersteller sagt Pech gehabt.

Ab zum Fachanwalt und beraten lassen und die fehlende Leistung nachfordern ( oder Preisnachlass)
merlin8315.12.17 09:21
Reicht die einbehaltene Summe aus einen fremden Handwerker zu beauftragen das Teil nachzurüsten? Wenn ja, dann würde ich es zur Entscheidung dem Bauunternehmen so vorlegen.

Im übrigen scheint mir ein solches Bauteil ein versteckter Mangel zu sein.
Knallkörper15.12.17 13:01
Mit der Abnahme bescheinigst du dem GU, dass er seine vertragliche Leistung erbracht hat und die Schlusszahlung wird fällig. Der Erfüllungsanspruch gegenüber dem GU erlischt. Übrigens, wenn eine Hausabnahme ohne Vorbehalte und Mängelpunkte durchgeht, ist der Abnehmende wahrscheinlich Laie...
merlin8315.12.17 15:42
Knallkörper schrieb:
Mit der Abnahme bescheinigst du dem GU, dass er seine vertragliche Leistung erbracht hat und die Schlusszahlung wird fällig. Der Erfüllungsanspruch gegenüber dem GU erlischt. Übrigens, wenn eine Hausabnahme ohne Vorbehalte und Mängelpunkte durchgeht, ist der Abnehmende wahrscheinlich Laie...
Ich würde gerne ein Urteil sehen wo so entschieden wurde.
ONeill15.12.17 15:57
Würde mich auch interessieren.
fußbodenheizungmängelfreiwerkvertragpumpe