Fehlende Abdichtung Bäder nach 16 Jahren festgestellt.

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Ibdk14

Ibdk14

Im Keller wird renoviert, da wir einen Wasserschaden hatten - hat aber nichts mit der fehlenden Abdichtung zu tun. Die Feststellung, dass es keine vernünftige Abdichtung der Dusche gab, wurde quasi nebenbei vom neuen Bauunternehmen getroffen. Der Keller wurde bereits lange getrocknet und ist nun einsatzbereit für neue Fliesen.
Die Vermutung, dass unser ursprünglicher Fliesenleger auch im OG geschlampt hat liegt nahe, wird aber demnächst von uns überprüft durch Ausbau zumindest einer Dusche. Dann werden wir weitere Maßnahmen ergreifen müssen.

Danke euch!
 
D

danixf

Damit hast Du Dir die Antwort schon selbst gegeben. Leider wirst Du in die eigene Tasche greifen müssen, da niemand mehr da ist, den Du belangen könntest.
Das ist nicht richtig. Mir ist ein ähnlicher Fall bekannt...
Ich zitiere einfach mal, weil ich nicht weiß, ob ich Links posten darf.

Sind die Arbeiten eines Subunternehmers mangelhaft und entsteht dadurch dem Bauherren, mit dem der Subunternehmer keinen Bauwerkvertrag hat, ein Schaden an seinem Eigentum, ist der Subunternehmer zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet.

Der Subunternehmer wird nicht vom Bauherren, sondern von einem Unternehmer beauftragt, der seinerseits einen Vertrag mit dem Bauherren hat. In der Regel ist das der Generalunternehmer. Ansprüche wegen Mängeln der Leistung des Subunternehmers kann deshalb nur sein Vertragspartner, der Generalunternehmer, gegen ihn geltend machen. Dieser wiederum haftet auch für die Mängel des Subunternehmers seinem Auftraggeber, dem Bauherren, gegenüber.

Das Oberlandesbericht Koblenz hatte einen Sachverhalt zu entscheiden, in dem die mangelhafte Leistung eines Subunternehmers – in diesem Fall eines Dachdeckers – zu Feuchtigkeitsschäden im Ober- und Erdgeschoss des Gebäudes des Bauherren geführt hatte. Da der Generalunternehmer insolvent geworden war, hatte der Bauherr seine Schadensersatzansprüche gegen den Subunternehmer eingeklagt und Recht bekommen.

Das OLG Koblenz bejahte die Haftung des Subunternehmers für die entstandenen Schäden auch für den Fall, dass der Mangel auf einer Falschplanung des Generalunternehmers beruhte.

Das OLG Koblenz befand, dass der Subunternehmer wegen Eigentumsverletzung für den durch die Feuchtigkeit entstandenen Schaden am Bauwerk des Bauherren aus unerlaubter Handlung gem. § 823 Baugesetzbuch haftet und den Schaden zu ersetzen hat. Dem steht nicht entgegen, dass zwischen dem Bauherren und dem Subunternehmer kein Vertrag existiert, sondern nur zwischen Bauherren und Generalunternehmer einerseits und Generalunternehmer und Subunternehmer andererseits. Die deliktische Haftung wegen unerlaubter Handlung gem. § 823 Baugesetzbuch ist gerade dann gegeben, wenn zwischen Schädiger und Geschädigten kein Vertrag besteht.
 
D

dertill

Bzgl was ihr machen könnt oder musst.

Quick and dirty: Wie letztes Mal die Silikonfugen bei sichtbaren Ablösung en erneuern. Ein nicht kleiner Teil der deutschen Duschen hat nicht mehr.

Oder die Duschwanne neu setzen lassen mit Dichtband. Ihr müsst ja nur die dusxhe neu mschen nicht das ganze Bad
 
Ibdk14

Ibdk14

Bzgl was ihr machen könnt oder musst.

Quick and dirty: Wie letztes Mal die Silikonfugen bei sichtbaren Ablösung en erneuern. Ein nicht kleiner Teil der deutschen Duschen hat nicht mehr.

Oder die Duschwanne neu setzen lassen mit Dichtband. Ihr müsst ja nur die dusxhe neu mschen nicht das ganze Bad
Danke an alle für die Hinweise und Ratschläge. Wir werden uns nun erstmal um den Keller kümmern - die Baustelle ist groß genug - und dann im OG mal ganz vorsichtig nachschauen lassen, also mit möglichst wenig Aufwand. Handlungsbedarf besteht da momentan keiner zumindest kein dringender, da seit einigen Jahren alles dicht ist. Wir behalten es aber im Auge.
 
seat88

seat88

Klingt doch ähnlich wie das Thema bei dem hier einer nach fünf Jahren Benutzung sein zu tief hängenden Klo reklamieren wollte auf Kosten des GU's
:D
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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