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ᐅ Falsche Bauweise Trockenbauwände und Dämmung von Knauf?


Erstellt am: 15.07.20 12:10

Tolentino15.07.20 16:58
Dann hatte ich quasi Glück an einen geraten zu sein, der nicht nur eine hatte, diese zum Vertragsbestandteil werden ließ und sich auch noch weitestgehend daran gehalten hat?
Wow.
Jann St16.07.20 09:19
Hallo,
Infuso00 schrieb:

Benutzt werden Profile von Knauf CW75 (75mm) und dazu eine Mineralwolldämmung von Knauf (40mm). Laut Knauf müssen diese abgleitsicher angebracht werden, da diese den Hohlraum nicht zu 80% ausfüllen
Sprich die Trockenbaufirma benutzt eine Dämmung, die den Hohlraum im Anschnitt nicht vollflächig ausfüllt? Ich kann nicht beurteilen was euch geschuldet wird, aber ich würde es privat nicht bauen.

Zum Thema Beplankung: Als reine Trennwand kann man es schon 1-seitig beplanken. 2-seitig ist dort zu empfehlen, wo Lasten zu erwarten sind. Aber selbst dann sollte zumindest dort, wo etwas angeschaubt wird (Küche, Badezimmerheizkörper etc.) eine OSB Platte als Verstärkung angebracht werden. Eine vollflächige Verkleidung mit einer OSB Platte ist natürlich schöner, aber euch teurer und muss nicht zwingend sein, wenn man sich an die vorgegebenen Höhen halten kann.
Infuso00 schrieb:

Auch finden wir komisch, dass die Trockenbauwände bei den Badezimmer innen eine 18mm Gipskartonplatte haben und auf der Rückseite 12,5mm.

LG Infuso00


Zu der unterschiedlichen Plattenstärke: Ist die Platte im Bad grün?


Um Eure Sorge zu bewerten: Ich glaube bei dieser Konstruktion ist eine Luftschallübertragung von Badezimmergeräuschen möglich.
Was die Wasserleitungen angeht ist es eher wichtig, dass es keine Aufprallpunkte gibt und die Leitungen gut gedämmt sind und schalldämmende Rohre eingesetzt werden (steht auf den Rohren drauf). Natürlich darf das Rohr keinen Kontakt zur Wand haben, das wäre tödlich.
Bei einer 75er UK kann schonmal in der Wand nicht viel an Leitungen sein.Höchstens Trinkwasser und DN50 Abwasser vom Waschbecken.

Ich sende gleich einmal ein Bild wie wir hier die Badezimmerwände lösen (Ist aber immer eine Frage des Geldes).

Ich kenne mich mit dem Bauträgerrecht nicht aus, um jetzt sagen zu können welche Schritte ihr machen könnt.

Ob es so gebaut werden darf oder nicht ist in jedem Fall dadurch zu bewerten, ob die allgemein anerkannten Regeln der Technik umgesetzt werden. Eine DIN Norm z.B. wagt den Anschein diese abzubilden muss es aber nicht. Die Herstellerangaben sind jedoch umzusetzen. Werden diese missachten wird es schwer zu argumentieren, dass man dennoch die Anerkannte Regeln der Technik einhält.
Jann St16.07.20 09:53
KORREKTUR:

Ich kann meine vorherige Nachricht nicht mehr bearbeiten, daher nochmal eine Korrektur:

Ich war etwas zu vorschnell mit der Aussage, dass eine 40mm Dämmung in einem 75er Profil zu dünn ist. Das kommt aufs Produkt an!
Ich habe eben einmal eine 40ger Platte in ein 75er Profil gesteckt und die Platte füllt den Hohlraum sehr gut aus. Die Dämmung hält von allein.

Ich nehme damit meine Aussage, dass ihr mit Lärmproblemen zu rechnen habt, zurück. Durch die 1-fache Beplankung fehlt natürlich etwas Masse, die daraus resultierenden Schallprobleme möchte ich aber nicht beurteilen. Erstmal so viel um die Sorge zu nehmen, wenn die Dämmung so aussieht wie auf dem Bild ist es für mein Verständnis in Ordnung. Ich würde es nicht beanstanden. Es müssen ja auch noch Dosen und Kabel in die Wand.


Außerdem habe ich den Fall fotografiert, wo eine 40er Platte in einem 100er Profil ist. Dort sieht man, dass der Hohlraum nicht ausgefüllt ist. Dies werde ich bspw. als Mangel anzeigen und beheben lassen (Nein das war jetzt kein Zufall, sowas bemerkt man i.d.R. vor einer "Wand- und Schachtabnahme" vorm Schließen ).

Bräunliche Holzwolle-Dämmplatte zwischen Metallständern, Kabel daneben.


Wandhohlraum mit brauner Dämmwolle zwischen Metallrahmen und Bauelementen.


Nahaufnahme eines Metallprofils neben Dämmstoff, sichtbar mit Maßmarken.


Braune Isolationswolle an Wand neben Metallrahmen, lose Kabel sichtbar.
11ant16.07.20 15:03
Tolentino schrieb:

Dann hatte ich quasi Glück an einen geraten zu sein, der nicht nur eine hatte, diese zum Vertragsbestandteil werden ließ und sich auch noch weitestgehend daran gehalten hat?
Wenn die Bauleistungsbeschreibung zum Vertragsbestandteil geworden ist, muß man sich auch daran halten. Das ist aber regelmäßig beim GU ja und beim BT nein so.
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