ᐅ Eure Meinung zu meinem Vorhaben
Erstellt am: 03.03.16 10:18
M
Musketier03.03.16 12:40Find ich Mutig.
Zu den 120T€ kommen noch Nebenkosten, die aus dem Eigenkapital bezahlt werden. Dazu vielleicht auch noch eine Küche, dann ist das Eigenkapital aufgebraucht.
Da die Bank in der Regel die Sanierungskosten nicht vollständig als wertsteigernd betrachtet, wird das wohl auch eine Finanzierung >100% hinauslaufen mit entsprechendem Zinssatz.
Selbst wenn die 90T€ passen und sich dadurch ein Gesamtkredit von 210T€ ergibt, dann entsteht bei einer Annuität von 5% eine Rate von 875€. Das macht dann noch Rücklagen von 225€. Das ist nicht viel für ein Haus diesen Alters.
Gibt es nicht auch bei Erwerb eine Richtlinie, dass das Haus innerhalb von 2 jahren energetisch saniert werden muß
Muß da eventuell auch Dämmung auf die Fassade und unters Dach?.
Zu den 120T€ kommen noch Nebenkosten, die aus dem Eigenkapital bezahlt werden. Dazu vielleicht auch noch eine Küche, dann ist das Eigenkapital aufgebraucht.
Da die Bank in der Regel die Sanierungskosten nicht vollständig als wertsteigernd betrachtet, wird das wohl auch eine Finanzierung >100% hinauslaufen mit entsprechendem Zinssatz.
Selbst wenn die 90T€ passen und sich dadurch ein Gesamtkredit von 210T€ ergibt, dann entsteht bei einer Annuität von 5% eine Rate von 875€. Das macht dann noch Rücklagen von 225€. Das ist nicht viel für ein Haus diesen Alters.
Gibt es nicht auch bei Erwerb eine Richtlinie, dass das Haus innerhalb von 2 jahren energetisch saniert werden muß
Muß da eventuell auch Dämmung auf die Fassade und unters Dach?.
B
Bauexperte03.03.16 12:59Heizkessel
Viele Öl- und Gasheizkessel müssen nach 30 Jahren ausgetauscht werden. Jene Anlagen, die vor 1985 installiert wurden, sind nicht mehr zum Betrieb zugelassen. "Das betrifft besonders Konstanttemperatur-Heizkessel", sagt Christian Stolte von der Deutschen Energie-Agentur (dena). Niedertemperatur- und Brennwertkessel mit hohem Wirkungsgrad sowie Anlagen in Mehrfamilienhäusern mit mehr als 400 Kilowatt Nennleistung sind von der Pflicht ausgenommen. Wer aktuell ein Haus kauft, muss austauschpflichtige Kessel aber erst binnen zwei Jahren ersetzen.
Dachdämmung
Wird die Immobilie mindestens vier Monate pro Jahr auf mehr als 19 Grad beheizt, müssen die obersten zugänglichen Geschossdecken über beheizten Räumen der Energieeinsparverordnung entsprechend gedämmt werden. Ersatzweise kann das darüberliegende Dach abgedichtet werden, erklärt Experte Lührsen. Auch hier gilt eine Frist von zwei Jahren nach dem Kauf. Nach der Dämmung darf der sogenannte Wärmedurchgangskoeffizient nicht über dem Wert von 0,24 Watt pro Quadratmeter und Grad Kelvin liegen.
Wird jedoch der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 erfüllt, besteht die Dämmpflicht nicht. Der liegt bei einem Wärmedurchlasswiderstand (R-Wert) von 0,90. Erfüllen die oberste Geschossdecke oder das Dach im bisherigen Zustand den Standard, besteht laut Bundesbauministerium keine Pflicht zum Dämmen. Der Mindestwärmeschutz sieht vor, dass die Bausubstanz nicht durch Tauwasser angegriffen und das Raumklima nicht feucht wird.
Ebenfalls ausgenommen sind Gebäude, bei denen sich die Dämmung innerhalb einer angemessenen Frist nicht als wirtschaftlich erweist. Wie Hauskäufer die Unwirtschaftlichkeit belegen können, sei in der Energieeinsparverordnung allerdings nicht geregelt, heißt es aus dem Ministerium. Die zuständige Landesbehörde hilft im Zweifelsfall weiter. Ausnahmen sind laut dena-Experte Stolte auch bei denkmalgeschützten Gebäuden möglich. Entweder wenn die Bauarbeiten unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten oder Substanz sowie Erscheinungsbild der Immobilie beeinträchtigt würden.
Leitungen
In nicht geheizten Räumen müssen alle zugänglichen, wärmeführenden Leitungen, Formstücke und Armaturen gedämmt sein. Dafür sieht die Energieeinsparverordnung Mindestanforderungen vor. Lührsen empfiehlt aber, die Leitungen auch im Mauerwerk zu dämmen. Sonst könnten die Leitungen bei Kontakt mit Mörtel oder Beton korrodieren.
Ob ein Haus die Energieeinsparverordnung-Vorgaben erfüllt, prüfen in der Regel die örtlichen Bauämter. Bei Heizkesseln und Wärmeleitungen ist Stolte zufolge dagegen der Bezirksschornsteinfeger zuständig. Bei Verstößen kann ein Bußgeld drohen. Nicht nur deshalb kann sich das Aufrüsten lohnen: "Modernisierungen sind in der Regel sinnvoll, um Energie zu sparen", betont Lührsen. Außerdem steigern sie den Wert des Hauses "meist beträchtlich".
Musketier hat ergo Recht 😉 U.a. deshalb empfehle ich den Kauf einer Bestandsimmobilie immer unter Einbeziehung eines Sachverständigen!
Quelle: n-TV, da leicht verständlich beschrieben.
Grüße, Bauexperte
Viele Öl- und Gasheizkessel müssen nach 30 Jahren ausgetauscht werden. Jene Anlagen, die vor 1985 installiert wurden, sind nicht mehr zum Betrieb zugelassen. "Das betrifft besonders Konstanttemperatur-Heizkessel", sagt Christian Stolte von der Deutschen Energie-Agentur (dena). Niedertemperatur- und Brennwertkessel mit hohem Wirkungsgrad sowie Anlagen in Mehrfamilienhäusern mit mehr als 400 Kilowatt Nennleistung sind von der Pflicht ausgenommen. Wer aktuell ein Haus kauft, muss austauschpflichtige Kessel aber erst binnen zwei Jahren ersetzen.
Dachdämmung
Wird die Immobilie mindestens vier Monate pro Jahr auf mehr als 19 Grad beheizt, müssen die obersten zugänglichen Geschossdecken über beheizten Räumen der Energieeinsparverordnung entsprechend gedämmt werden. Ersatzweise kann das darüberliegende Dach abgedichtet werden, erklärt Experte Lührsen. Auch hier gilt eine Frist von zwei Jahren nach dem Kauf. Nach der Dämmung darf der sogenannte Wärmedurchgangskoeffizient nicht über dem Wert von 0,24 Watt pro Quadratmeter und Grad Kelvin liegen.
Wird jedoch der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 erfüllt, besteht die Dämmpflicht nicht. Der liegt bei einem Wärmedurchlasswiderstand (R-Wert) von 0,90. Erfüllen die oberste Geschossdecke oder das Dach im bisherigen Zustand den Standard, besteht laut Bundesbauministerium keine Pflicht zum Dämmen. Der Mindestwärmeschutz sieht vor, dass die Bausubstanz nicht durch Tauwasser angegriffen und das Raumklima nicht feucht wird.
Ebenfalls ausgenommen sind Gebäude, bei denen sich die Dämmung innerhalb einer angemessenen Frist nicht als wirtschaftlich erweist. Wie Hauskäufer die Unwirtschaftlichkeit belegen können, sei in der Energieeinsparverordnung allerdings nicht geregelt, heißt es aus dem Ministerium. Die zuständige Landesbehörde hilft im Zweifelsfall weiter. Ausnahmen sind laut dena-Experte Stolte auch bei denkmalgeschützten Gebäuden möglich. Entweder wenn die Bauarbeiten unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten oder Substanz sowie Erscheinungsbild der Immobilie beeinträchtigt würden.
Leitungen
In nicht geheizten Räumen müssen alle zugänglichen, wärmeführenden Leitungen, Formstücke und Armaturen gedämmt sein. Dafür sieht die Energieeinsparverordnung Mindestanforderungen vor. Lührsen empfiehlt aber, die Leitungen auch im Mauerwerk zu dämmen. Sonst könnten die Leitungen bei Kontakt mit Mörtel oder Beton korrodieren.
Ob ein Haus die Energieeinsparverordnung-Vorgaben erfüllt, prüfen in der Regel die örtlichen Bauämter. Bei Heizkesseln und Wärmeleitungen ist Stolte zufolge dagegen der Bezirksschornsteinfeger zuständig. Bei Verstößen kann ein Bußgeld drohen. Nicht nur deshalb kann sich das Aufrüsten lohnen: "Modernisierungen sind in der Regel sinnvoll, um Energie zu sparen", betont Lührsen. Außerdem steigern sie den Wert des Hauses "meist beträchtlich".
Musketier hat ergo Recht 😉 U.a. deshalb empfehle ich den Kauf einer Bestandsimmobilie immer unter Einbeziehung eines Sachverständigen!
Quelle: n-TV, da leicht verständlich beschrieben.
Grüße, Bauexperte
Pöhler schrieb:
Es soll sehr viel Eigenleistung eingebracht werdenUnterschätze niemals Eigenleistungen, mit "das kann ich selber" hat sich schon so mancher ins Knie geschossen. 😉Ähnliche Themen