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ᐅ ETW gefunden, Notar wahrscheinlich erst 2021. Maklergebühr?


Erstellt am: 19.11.20 14:10

ypg19.11.20 14:52
thesit27 schrieb:

Nun ist doch das Gesetz raus, dass ab 2021 die Maklercourtage geteilt wird.

Gilt das für alle? Nun, mag sein... ich steck da nicht mehr so drin.
Dennoch gilt für einen Vertrag immer der Vertragsbeginn und nicht eine Gesetzesänderung. Also gilt die Gesetzesänderung für Neuverträge, nicht aber für Altverträge.
Es gibt bestimmt andere hier, die können es besser beschreiben und sind versierter...
thesit2719.11.20 14:59
Angeblich ab dem 23.12.2020. Für private Verkäufe von ETW und Häusern. Gewerbe ist ausgeschlossen.
nordanney19.11.20 15:32
Ich muss Dich enttäuschen. Das Gesetz (gilt ab 23.12.) gilt für Maklerverträge, die ab dem Inkrafttreten geschlossen werden. Der Übergangszeitraum soll Maklern Gelegenheit geben, ihre Geschäftspraktiken an die neue Rechtslage anzupassen.
thesit2719.11.20 15:36
Okay, habe mir sowas schon gedacht. Danke, für die Info! D.h. der Zeitpunkt des Vertrages zwischen Makler und dem Verkäufer ist entscheidend und nicht der Notartermin?
nordanney19.11.20 15:41
thesit27 schrieb:

D.h. der Zeitpunkt des Vertrages zwischen Makler und dem Verkäufer ist entscheidend und nicht der Notartermin?
Jep!
thesit2719.11.20 16:12
Sind Sie Makler?
Habe soeben von einem Bekannten die Info bekommen, der zum 01.11.2020 seine Wohnung verkauft hat, dass ihm die Maklerin darauf hingewiesen hat, dass er den Kaufpreis akzeptieren sollte (und nicht noch weitere Besichtigungstermin machen, um einen höheren Preis zu erzielen), weil wenn der Verkäufer abgesprungen wäre und er erst einen Käufer im Jahr 2021 hätte, würde er zur Hälfte die Maklergebühren zahlen.
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