Ergänzungssatzung für Bauland nur für einen Käufer gültig

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M

motorradsilke

So ist es leider nicht, ist ein Bekannter von einem Gemeinderatsmitglied. Wird ganz normal bebaut.
Frage ist nur, wieso darf ich das nicht? Das Thema ist komplex was sich da gerad abspielt
Vielleicht will aber die Gemeinde, dass es JETZT bebaut wird. Du hast ja selbst geschrieben, du willst es erst in ein paar Jahren bebauen. Vielleicht will die Gemeinde eben gerade so etwas vermeiden, dass Bauland gekauft wird und dann erst mal Jahre leer steht.

Aber wenn du der Meinung bist, dass es nicht mit rechten Dingen zugeht wende dich an den Landkreis.
 
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ny_unity

Aber wenn du der Meinung bist, dass es nicht mit rechten Dingen zugeht wende dich an den Landkreis.
Wieso sollte die Gemeinde wollen das genau jetzt gebaut wird auf nicht-Bauland, wenn noch Bauland ausreichend wo anders verfügbar ist?
Mit dem Landkreis werde ich machen, telefonische Anfrage und bei Bedarf schriftlich, oder geben die nur in Schriftform Auskunft?
 
M

motorradsilke

Wieso sollte die Gemeinde wollen das genau jetzt gebaut wird auf nicht-Bauland, wenn noch Bauland ausreichend wo anders verfügbar ist?
Da fragst du am besten die Gemeinderatmitglieder auf deren öffentlichen Sitzungen. Wann die stattfinden findest du auf der Internetseite der Gemeinde raus und es gibt öffentliche Aushänge.
 
mayglow

mayglow

Vermutlich wird die Ergänzungssatzung erst nach dem Verkauf überhaupt angegangen und der potentielle Käufer da war halt treibende Kraft dahinter? Dann würd für mich zumindest erstmal Sinn machen, dass das Verfahren ggf erstmal stillsteht, wenn's doch wer anders kauft?

Also ich stelle mir das grob so vor, dass ich ggf irwo nach Grundstücken suche und wen finde, der diese Wiese verkauft und dann mal bei der Kommune anfrage (und ja, da ggf auch mal Kontakte nutze, die mal für mich anklopfen) und dann mit der Stadt bespreche, ob das grundsätzlich möglich ist (und das dann irgendwann dazu führt, dass dort die Ergänzungssatzung aufgestellt werden soll). Wenn ich das Grundstück jetzt nicht kaufe/bekomme, klingt für mich erstmal ganz normal, dass das erstmal im Sande verläuft und da dann mehr an dir hinge, ob das nicht doch zustande kommen könnte (du dich dann mehr dahinterklemmen musst, dass das ggf doch passiert und mit Stadt und Behörden rumärgern musst und sich das auch etwas verzögert)

Das sind aber nur meine Mutmaßungen. Ist der Verkäufer denn überhaupt gewillt, an wen anders zu verkaufen oder ist das eh schon mehr oder minder fest? Oder ist das Grundstück bisher auch in Gemeindebesitz?
 
N

ny_unity

Dem Verkäufer ist es im Prinzip egal, von wo das Geld kommt. Ist im Privatbesitz einer großen Erbengemeinschaft.
Ich hätte das Grundstück für die Kinder der Nachbarn oder meine Tochter gekauft. Damit dieses Stück Land bei den Nachbarn und mir bleibt. Aber wenn wir dann nicht darauf bauen dürfen, ist das ja sinnlos.
 
11ant

11ant

hinter mir sind 1.500qm Wiese zu verkaufen. Diese soll für den Käufer in einer Ergänzungssatzung zu Bauland umdeklariert werden.
Ich habe ebenfalls Interesse gezeigt, das Grundstück zu kaufen, darauf wurde mir geantwortet, dass es dann kein Bauland ist, die Ergänzungssatzung wäre nur für diesen Interessenten gültig.
Das mußt Du mißverstanden haben. Eine Ergänzungssatzung ist erforderlich, um eine Fläche im Außenbereich überhaupt erst einmal in den Innenbereich zu überführen, und muß der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes daher unausweichlich vorausgehen, wenn dessen Geltungsbereich ganz oder teilweise in einem bisherigen Außenbereich liegen soll. Wenn dies geschehen ist, ist der betreffende Bereich für Jedermann Innenbereich, also auch für Dich. Eine Satzung mit Gültigkeit nur für den Franzl aber nicht auch für den Seppl kann es nicht geben. Wohl aber wird ein solches Verfahren (was schon wegen der Größe der Pauken keine Kammermusik mehr sein kann) nur für eine Jahrhundertsymphonie überhaupt angestrengt. Also wenn ohnedem keine Chance wäre, aus "Kaltenthal" "Bad Kaltenthal" zu machen oder die Zachanassian Werke andernfalls nebenan in Auingen gebaut würden ;-)

Nicht die Satzung an sich, sondern die Bereitschaft der Gemeinde zu diesem Riesenkraftakt wäre nur für diesen Interessenten gültig. Die beteiligten höheren Ebenen und deren Kontrollgremien (das wird, wenn auch nur als TOP 87, auch Gegenstand einer Landtagssitzung sein) gäben dazu niemals ihre Zustimmung, wenn es nur um einen Bauplatz für Deine Tochter ginge - ganz im Gegenteil: die höchst scharf bewehrte heilige Kuh "Außenbereich" füllt hier Geschichten in mehreren Threads. Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr oder kommt ein Reicher in den Himmel, als daß ein Steinlauszüchter einen aufgelassenen Bauernhof nutzen darf.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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