Hallo Wolfer,
Vorfälligkeitsentschädigungen fallen nur dann an, wenn Sie abweichend von der in Ihrem Kreditvertrag vereinbarten Laufzeit, Tilgungen oder vollständige Darlehensablösungen vornehmen möchten.
Wenn Sie also eine 10jährige Zinsbindung vereinbart haben (und keine Sondertilgungen im Kreditvertrag fixiert wurden) und beispielsweise nach den ersten drei Jahren bereits wieder ablösen möchten, dann wird die Bank das im Normalfall nur nach Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zulassen.
Dadurch soll der Zinsschaden, der der Bank entsteht ausgeglichen werden. Denn die Banken refinanzieren sich und zahlen ebenfalls Zinsen für das Geld, das an Sie weiterverliehen worden ist.
Wenn nun die Zinsen von Ihnen nicht mehr fliessen, entsteht der Bank dadurch ein Zinsschaden.
Viele Grüße
M. Thiemann