D
Doc.Schnaggls
Hallo,
zum Thema Eigentümergemeinschaft und Sondernutzungsrecht würde ich Dir mal die Lektüre des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ans Herz legen.
Kurz gesagt funktioniert das bei diesem Prinzip wie bei einer Eigentumswohnung.
Alles was das Gemeinschaftseigentum betrifft kann ausschließlich in der Eigentümerversammlung beschlossen werden.
Alleinige Entscheidungsfreiheit sieht anders aus.
Grüße,
Dirk
zum Thema Eigentümergemeinschaft und Sondernutzungsrecht würde ich Dir mal die Lektüre des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ans Herz legen.
Kurz gesagt funktioniert das bei diesem Prinzip wie bei einer Eigentumswohnung.
Alles was das Gemeinschaftseigentum betrifft kann ausschließlich in der Eigentümerversammlung beschlossen werden.
Alleinige Entscheidungsfreiheit sieht anders aus.
Grüße,
Dirk