ᐅ Enttäuschende Erfahrung mit Baufirma SCHWAGER BAUBETR. GmbH
Erstellt am: 26.10.10 22:47
Familie DA26.10.10 22:47
Liebes Forum,
unser Bauunternehmer (SCHWAGER BAUBETR. GmbH, aus G.) kommt leider seit Januar diesen Jahres seinen vertraglichen Pflichten nicht nach (Außenputz fehlt, Solaranlage ist nicht installiert, Mängel nicht beseitigt).
Können Sie uns bitte einen Tipp geben, wie wir uns hier verhalten sollen?
Vielen Dank für eine Info.
Familie DA
unser Bauunternehmer (SCHWAGER BAUBETR. GmbH, aus G.) kommt leider seit Januar diesen Jahres seinen vertraglichen Pflichten nicht nach (Außenputz fehlt, Solaranlage ist nicht installiert, Mängel nicht beseitigt).
Können Sie uns bitte einen Tipp geben, wie wir uns hier verhalten sollen?
Vielen Dank für eine Info.
Familie DA
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Hallo Familie DA,
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Bauexperte27.10.10 09:43
Hallo,
Es ist schwierig - in Unkenntnis des Vertrages - eine verlässliche Antwort zu geben. Ganz sicher empfiehlt sich in jedem Fall die Beauftragung eines vereidigten und öffentlich bestellten Gutachters, der den Zustand des Einfamilienhaus protokolliert und auch den Zustand mit den vertraglich zugesicherten Eigenschaften vergleicht. Dieser findet sich über die Architektenkammer, Energieagentur oder auch die Verbraucherzentrale.
Weiters - sofern noch Restzahlungen ausstehen sollten, ab sofort keine Zahlungen mehr leisten, bis mittels Gutachter und/oder ggfs. Rechtsanwalt (über die Notwendigkeit der Einschaltung wird der Gutachter Auskunft geben) alle Mängel beseitigt wurden.
Gutes Gelingen!
Familie DA schrieb:Seit Januar - habt Ihr Unterlagen bzgl. Teil- oder ganzer Übergabe des Hauses unterschrieben?
unser Bauunternehmer (SCHWAGER BAUBETR. GmbH, aus G.) kommt leider seit Januar diesen Jahres seinen vertraglichen Pflichten nicht nach (Außenputz fehlt, Solaranlage ist nicht installiert, Mängel nicht beseitigt).
Können Sie uns bitte einen Tipp geben, wie wir uns hier verhalten sollen?
Es ist schwierig - in Unkenntnis des Vertrages - eine verlässliche Antwort zu geben. Ganz sicher empfiehlt sich in jedem Fall die Beauftragung eines vereidigten und öffentlich bestellten Gutachters, der den Zustand des Einfamilienhaus protokolliert und auch den Zustand mit den vertraglich zugesicherten Eigenschaften vergleicht. Dieser findet sich über die Architektenkammer, Energieagentur oder auch die Verbraucherzentrale.
Weiters - sofern noch Restzahlungen ausstehen sollten, ab sofort keine Zahlungen mehr leisten, bis mittels Gutachter und/oder ggfs. Rechtsanwalt (über die Notwendigkeit der Einschaltung wird der Gutachter Auskunft geben) alle Mängel beseitigt wurden.
Gutes Gelingen!
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