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ᐅ Endausbau der Baustraße wie weit darf die Gemeinde gehen?


Erstellt am: 19.07.21 20:26

lesmue7919.07.21 20:26
Wenn die Gemeinde bzw. deren Straßenbauer im Zuge des Endausbaus zb. ein Stück von meiner Böschung an der Grundstücksgrenze wegbaggert (zb um genügend Platz für einen Gehweg zu schaffen) wer muss dann den (Natürlichen)Hang sichern falls notwendig? Fließt das dann in die Anliegergebühren für den Endausbau mit ein, oder bleibe ich auf den Kosten sitzen? Gibt's da irgendeine allgemein verbindliche Regelung/Gesetz ala wer abgräbt muss absichern? Oder ist das von Ort zu Ort unterschiedlich?
hanghaus200020.07.21 10:18
Ist das eine Baustrasse? Oder doch der Endausbau?

Was sagt denn der Plan des Strassenbauers zu der Situation?

Der Strassenbauer muss natuerlich Dein Grundstück wieder in den Urzustand versetzen.
Grundaus20.07.21 10:21
wenn es ein Neubaugebiet ist, dann war der Teil vom Gehweg nie dein Grundstück. Wenn der Gehweg nachträglich gebaut wird, dann musst du ein Teil vom Grundstück verkaufen (Notar, Vermessung) und da kann man das regeln
hanghaus200020.07.21 10:30
Kannst Du von der Situation mal eine Skizze machen?

Natuerlich ist die Gemeind gehalten die Eingriffe auf Fremdeigentum zu minimieren unter Abwaegeung der Verhaeltnismaessigkeit.
lesmue7920.07.21 12:21
Die Frage ist halt wenn da wo der Gully ist noch ein Gehweg hinkommt, wie viel von der Böschung entlang der Straße flöten geht?
Aber evtl. Kommt da auch kein Gewehweg hin, Straßenlampen sind alle auf der anderen Straßenseite... Im Bebauungsplan ist nichts ersichtlich außer das ne komplette Breite von 7,00 m angegebenen ist.

Vorortstraße mit Grasstreifen, geparkte Autos neben weißen Häusern, Gullideckel im Vordergrund
guckuck220.07.21 15:53
Man plant seine eigenen Höhen anhand der geplanten Höhen der Straße (die hinterher aber auch anders sein können). Bei Unsicherheit wartet man im Zweifelsfall einfach, bis die Straße fertig ist.
Wenn dein Böschungswinkel dann nicht reicht, ist das dein Problem. Natürlich hat deine Böschung auf fremden Grund auch nichts zu suchen, sofern das der Fall ist
gehwegböschunggrundstückendausbau