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ᐅ Endausbau der Baustraße wie weit darf die Gemeinde gehen?


Erstellt am: 19.07.21 20:26

ypg21.07.21 13:30
lesmue79 schrieb:

Der Schotter/Böschungsanfang ist quasi das Ende des Baufensters, und dann sind es noch 3m bis zur Grundstücksgrenze.
Das wäre jetzt tatsächlich mit einer vermaßten Zeichnung interessant. Du sagtest etwas von 7 Metern Straße inkl Gehweg: wieviel Breite gibt denn die Baustrasse derweil her? Hast Du das mal überprüft, ob sie an den Wall müssen?
lesmue7921.07.21 20:51
Ich hoffe man erkennt die markierten Straßenmaße im Bebauungsplan, in der Hauptzufahrt ist die Straße oder was auch immer dazu gehört mit 7 m angegebenen und verjüngt sich dann auf 6 m. Auf meine telefonische Rückfrage auf dem Bauamt sagt man mir mehr wäre zu Straßengestaltung im Bebauungsplan nicht festgelegt.

Zum Screenshot aus dem Lageplan die Blaue Grenze des Baufensters ist jetzt quasi das Ende der geschotterten Einfahrt bevor diese in Form der Böschung zur Straße hin abfällt. Mit Maßen von der Straße kann ich morgen erst dienen.

Auf der heutigen Gemeinderatssitzung war dann die Rede von nem einseitigen Breiten Bürgersteig, und auf der anderen Seite mit nem schmalen Bürgersteig. Beschlossen wurde dort jetzt nur mit der Planung des Endausbau zu beginnen, was uns so erklärt wurde das dann die nächsten Schritte folgende wären:

1. Straßen-Planer Angebote einholen.
2. Straßen-Planung vergeben
3. Planung auswählen
4. Ausschreibung
5. Vergabe
6. Baubeginn

Zeitraum 2022/23 so das die Fertigstellung spätestens bis 2024 wäre weil dann die Übergangsfrist endet, bevor man auf wiederkehrende Straßenbau-Beiträge wechseln müsste.

Ausschnitt eines Bebauungsplans: gelbe Straße mit Kurve, blaue Grundstücksgrenzen, pinke Markierungen.


Zufahrt mit Baugrenze, Stellplätze 1–2, Doppelcarport, wasserdurchlässiger Belag
bürgersteig