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ᐅ Einsicht Grundbuch Elternhaus


Erstellt am: 30.05.17 12:26

HilfeHilfe30.05.17 12:26
Hallo,

wir haben ein wenig "Zwist" innerhalb der Geschwister. Ein Bruder hat jetzt meine Eltern vor längerer Zeit überzeugt das elterliche lastenfreie Haus auf Ihn zu überschreiben , im Gegenzug kümmert er sich um die komplette Pflege im Alter. Beide um 60 und nun auch Frührentner mit geringer Rente. Hauswert ca. 180k.

Vorteil den die Eltern offeriert bekommen haben: Ihr habt kleine Rente, Amt wird euch mal das Haus wegnehmen also bleibt es in Familienhand , ich sorge für Pflege im Haus. Das haben Sie wohl schriftlich.

Nachteil für Geschwister: Quasi Erbe alles weg, wir dürfen uns nicht an möglicher Pflege beteiligen und zugriff haben aufs haus ( was auch evtl Vorteil ist.)

Ist sozusagen Spekulation auf Gesundheit.


Können wir Einsicht nehmen aufs Grundbuch und werden Eltern / Bruder darüber vom amt informiert?
Nordlys30.05.17 12:49
Das geht, wenn ihr alle zustimmt. Einvernehmlich. Sonst nicht, sonst steht euch immer euer Pflichtteil zu, die Eltern oder der Bruder müssten die anderen Geschwister auszahlen. Erlaubt ist es, wenn Eheleute sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen, dann kommen die Kinder erst zum Zuge, wenn der letzte Elternteil stirbt. Aber ein Kind alles, das oder die anderen null geht nicht. Natürlich ist da ein Pflegerisiko, aber da wird auch viel Panik geschoben. Meine Mutter war zum Ende im Pflegeheim. Kosten 3800,- pro Monat. Rente 1200,-. Pflegelgeld 1800,-, Miete aus ihrer dann ja leer stehenden Wohnung, 600,- Ergab mit etwas Taschengeld eine Zuschusslücke von 400,- Durch drei Kinder, also 133,- für jeden. Das war nicht allzu erschreckend.
Man könnte also auch sagen, liebe Geschwister, das Haus bleibt Euch allen, verpflichtet Euch, uns zu versorgen und zu pflegen. Karsten
Egon1230.05.17 13:22
was du suchst steht in §12 GBO (Grundbuchordnung), wenn du berechtigtes Interesse nachweisen kannst, kannst du Einsicht in das Grundbuchblatt nehmen, alle Einsichtnahmen werden protokolliert.

Deinen geschilderten Fall würde ich unter berechtigtem Interesse einordnen, final entscheidet der zuständige Rechtspfleger eigenverantwortlich.
ypg30.05.17 13:29
Ist es nicht so, dass im Falle eines Pflegefalles, also die Kosten, eh rückwirkend auf 10 Jahre die Immobilie zurück geführt werden muss? Und dass das Amt auf alle Kinder zugeht, wenn es um Kostendeckung geht?

Sorry fürs Off Topic


In aller Kürze Grüsse
77.willo30.05.17 13:31
Sollte im Todesfall deiner Eltern kein Testament existieren, das einen Ausgleich ausschließt, so muss dein Bruder den Vorteil dann ausgleichen.
Die Schenkung als solche ist aber nicht zu beanstanden und geht Außenstehende auch erstmal wenig an. Schließlich leben deine Eltern noch und es ist ihr Vermögen und nicht das der Kinder.
77.willo30.05.17 13:36
Nordlys schrieb:
Das geht, wenn ihr alle zustimmt. Einvernehmlich. Sonst nicht, sonst steht euch immer euer Pflichtteil zu, die Eltern oder der Bruder müssten die anderen Geschwister auszahlen.

Das stimmt m.E. so absolut nicht. Pflichtteile gibt es beim Eintreten des Erbfalles, aber nicht bei Schenkungen.
Guck mal in §2050 Baugesetzbuch Insb. Absatz 1 und 3
renteamt