Einfriedung (Zaun) in Brandenburg - Verständnisfragen

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U

user281

Hallo,

wir bauen gegenwärtig unser Einfamilienhaus in Brandenburg. Ich als Laie versuche zurzeit mir in groben Zügen Rechtsvorschriften zu Einfriedung (Zaun) und Bepflanzung anzueignen. Habe ich Folgendes richtig verstanden?

1.zum Einfriedung:
wir müssten einen Zaun auf unserem Grundstück zu Nachbar 1 (türkis) errichten, Nachbar 2 müsste einen auf seinem Grundstück (rot) errichten.
=> wir müssten uns wegen der geringen Angrenzung zu Nachbar 3 sowohl mit Nachbar 3 als auch Nachbar 4 auf einen Zaun zwischen unseren Grundstücken einigen. Dabei könnte mit Nachbar 3 eine Einigung für einen bestimmten Zaun erfolgen und mit Nachbar 4 jedoch kein gemeinsamer Zaun gefunden werden, was bedeuten würde, dass wir theoretisch den gemeinsamen Zaun mit Nachbar 3 auf der kurzen Grundstücksgrenze bauen könnten, aber bei Nachbar 4 den in solchen Fällen Mindeststandard (Maschendrahtzaun, ca. 125cm Höhe) errichten müssten. Korrekt?
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(§§ 26 ff Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz)

2. Da wir Richtung oben an eine öffentliche Straße angrenzen, müssten wir theoretisch keinen Zaun bauen, richtig?

3. Unser Generalunternehmer meinte damalig zu uns, dass auf jedem Grundstück entweder zwei Laubbäume oder vier Obstbäume gepflanzt werden müssten (dies gelte für allen Grundstücke ab 300m2 Fläche). Dazu konnte ich jedoch nichts finden.
3.1. Wo könnte so etwas stehen?
3.2. Ein Bekannter aus Brandenburg hätte zudem gehört, dass die Möglichkeit bestünde auch nur 1 Laubbaum auf dem eigenen Grundstück zu pflanzen, wenn als Ausgleich in der Gemeinde der zweite gepflanzt wird. Hat jemand so etwas schon einmal gehört?

4. Die Grundstücke von Nachbar 1 und Nachbar 2 wurden bislang noch nicht bebaut (Neubaugebiet). Ändern sich Verpflichtungen, wenn noch keine Immobilien durch die Nachbarn geplant sind oder gilt die Einfriedungspflicht für jeden Grundstücksbesitzer, sodass Nachbar 2 bspw. mit der Einfriedung ebenfalls beginnen müsste? Wenn ja, wie lange hätte er dafür Zeit? Ich konnte keine Frist zur Einfriedung finden.

Viele Fragen, ich weiß. Bin trotzdem für alle Antworten dankbar!
 
E

Escroda

wir müssten einen Zaun auf unserem Grundstück zu Nachbar 1 (türkis) errichten
Ja.
Nachbar 2 müsste einen auf seinem Grundstück (rot) errichten
Ja.
wir müssten uns wegen der geringen Angrenzung zu Nachbar 3 sowohl mit Nachbar 3 als auch Nachbar 4 auf einen Zaun zwischen unseren Grundstücken einigen. Dabei könnte mit Nachbar 3 eine Einigung für einen bestimmten Zaun erfolgen und mit Nachbar 4 jedoch kein gemeinsamer Zaun gefunden werden, was bedeuten würde, dass wir theoretisch den gemeinsamen Zaun mit Nachbar 3 auf der kurzen Grundstücksgrenze bauen könnten, aber bei Nachbar 4 den in solchen Fällen Mindeststandard (Maschendrahtzaun, ca. 125cm Höhe) errichten müssten. Korrekt?
Ja.
Da wir Richtung oben an eine öffentliche Straße angrenzen, müssten wir theoretisch keinen Zaun bauen, richtig?
Ja.
Wo könnte so etwas stehen?
- Im Bebauungsplan
- Grün - und Gestaltugssatzung
Hat jemand so etwas schon einmal gehört?
Ja.
Ändern sich Verpflichtungen, wenn noch keine Immobilien durch die Nachbarn geplant sind
Nein.
gilt die Einfriedungspflicht für jeden Grundstücksbesitzer
Ja, zumindest im Neubaugebiet.
Wenn ja, wie lange hätte er dafür Zeit?
Angemessen. Was das heißt, muss im Gespräch mit dem Nachbarn bestimmt werden.
 
U

user281

Danke für die Antworten.

Ja, eine Zaunpflicht besteht, jedoch nur seitlich und nach hinten, nicht hingegen auf der Seite, die an öffentliche Verkehrsbereiche, also bei uns die Straße, angrenzt. Auf diesen Seiten wären nur Hecken oder "durch Hecken abgepflanzte Zäune bis 1,20m" zulässig. Wobei ich nicht genau weiß, was das bedeuten soll.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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