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Erstellt am: 11.06.21 11:19

ypg11.06.21 23:40
Schnixi91 schrieb:

Ich bin gelernter Landwirt und zukünftiger Hofnachfolger, deswegen haben wir privilegiertes Baurecht.

LG
Philipp
Dann ist es so, dass Du eher den Abend nicht mehr als Tageseinheit hast, sondern schläfst? Oder ist eine Gartennutzung im Westen untersagt? Oder nicht gewollt?
Wäre son Gedöns an Hinweisen nicht im ersten Post besser aufgehoben?
Zum OG: man sieht ja schon am Schlafzimmer, dass es eigentlich nicht passt. Es sieht aus, als wenn der nördliche Teil um 30cm zur Seite gedrückt wurde, bzw wird ja die Treppe zuerst gesetzt. Und dann richtet man die Räume, Hauptwände in der Flucht aus und gibt dem ganzen nicht einen Versatz. Sorry, wenn Du das nicht siehst, aber das ist ja offensichtlich, dass man oben angekommen erstmal gegen diese kleine Wandecke stolpert, wo eigentlich daneben der Kamin steht. Hat der Planer den vor den Schrank gesetzt?
Oder ist es so, dass Du in seiner schönen Handzeichnung einen Knick gemacht hast und den aus Versehen mit eingezeichnet hast? 🤨
Wenn man beides, EG und OG, mal etwas gemeinsam ausrichtet, dann kann man das ausbügeln... die schräge Wand allerdings muss dann weichen.
Schnixi9112.06.21 09:54
ypg schrieb:

Dann ist es so, dass Du eher den Abend nicht mehr als Tageseinheit hast, sondern schläfst? Oder ist eine Gartennutzung im Westen untersagt? Oder nicht gewollt?
Wäre son Gedöns an Hinweisen nicht im ersten Post besser aufgehoben?
Zum OG: man sieht ja schon am Schlafzimmer, dass es eigentlich nicht passt. Es sieht aus, als wenn der nördliche Teil um 30cm zur Seite gedrückt wurde, bzw wird ja die Treppe zuerst gesetzt. Und dann richtet man die Räume, Hauptwände in der Flucht aus und gibt dem ganzen nicht einen Versatz. Sorry, wenn Du das nicht siehst, aber das ist ja offensichtlich, dass man oben angekommen erstmal gegen diese kleine Wandecke stolpert, wo eigentlich daneben der Kamin steht. Hat der Planer den vor den Schrank gesetzt?
Oder ist es so, dass Du in seiner schönen Handzeichnung einen Knick gemacht hast und den aus Versehen mit eingezeichnet hast? 🤨
Wenn man beides, EG und OG, mal etwas gemeinsam ausrichtet, dann kann man das ausbügeln... die schräge Wand allerdings muss dann weichen.
ypg schrieb:

Dann ist es so, dass Du eher den Abend nicht mehr als Tageseinheit hast, sondern schläfst? Oder ist eine Gartennutzung im Westen untersagt? Oder nicht gewollt?
Wäre son Gedöns an Hinweisen nicht im ersten Post besser aufgehoben?
Zum OG: man sieht ja schon am Schlafzimmer, dass es eigentlich nicht passt. Es sieht aus, als wenn der nördliche Teil um 30cm zur Seite gedrückt wurde, bzw wird ja die Treppe zuerst gesetzt. Und dann richtet man die Räume, Hauptwände in der Flucht aus und gibt dem ganzen nicht einen Versatz. Sorry, wenn Du das nicht siehst, aber das ist ja offensichtlich, dass man oben angekommen erstmal gegen diese kleine Wandecke stolpert, wo eigentlich daneben der Kamin steht. Hat der Planer den vor den Schrank gesetzt?
Oder ist es so, dass Du in seiner schönen Handzeichnung einen Knick gemacht hast und den aus Versehen mit eingezeichnet hast? 🤨
Wenn man beides, EG und OG, mal etwas gemeinsam ausrichtet, dann kann man das ausbügeln... die schräge Wand allerdings muss dann weichen.
alles klar, nehme mir deine Kritik zu Herzen und mach mir nochmal Gedanken
hanghaus200012.06.21 17:09
Das OG wuerde ich komplett anders aufteilen .

Westseite: Schlafzimmer, Ankleide und Eltern Bad

Ostseite: 2 Kiderzimmer und Kinderbad.

Der Wunsch nach modern wurde aber nicht wirklich umgesetzt.
schlafzimmer