Eckgrundstück und Städtisches Schild "kein Winterdienst"

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Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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11ant

11ant

Ich hatte die Aussage
Es ist nun unser erster Winter im Eigenheim gewesen,
so eingeordnet, als hättet Ihr das Grundstück erstmals bebaut, und es gab entsprechend keine "Erfahrungswerte". Nun lese ich gerade in einem anderen Thread
Wir haben unser Haus von 1921 überwiegend selbst saniert
Das bringt mich natürlich zu der Frage - voraussetzend, da geht es um dasselbe Objekt - wie denn in den vorherigen Wintern die Vorbesitzer Räumdienste geleistet haben und auf welcher Grundlage sie sich dazu verpflichtet fühlten.
 
Winniefred

Winniefred

Das weiß ich leider nicht ,da wir den Herrn,der dort wohnte und nicht Eigentümer war, nie kennengelernt haben und auch sonst keinerlei Informationen bekamen. Das ging alles über den Makler, der eigentlich nichts wusste und beim Notar mit einem Vertreter der Erbengemeinschaft.
 
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