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ᐅ Duschbeleuchtung Walk in Dusche


Erstellt am: 06.02.14 08:19

Schmidt7811.02.14 14:19
Aber dürfte nicht bei einer Deckenhöhe von 2,50 m 230V angeschlossen werden?
Smody6711.02.14 23:45
Nein direkt in der Dusche nicht! Keine 230V!
Elektro113.02.14 09:01
Nein direkt in der Dusche nicht! Keine 230V!

Das ist nicht ganz richtig:
Es gilt die Beachtung der Installationszone
Die Zone 1 geht ab Bodenkante 2,25 in die Höhe, mindestens jedoch bis zum entsprechenden Wasserauslaus (sprich Duschkopf)

aus Wikipedia:


Bereich
Errichten von Niederspannungsanlagen


Titel
Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art


Kurzbeschreibung:
Räume mit Badewanne oder Dusche


Letzte Ausgabe
2008-10


ISO




3D-Grundriss eines Hauses mit Keller und blauen Innenräumen, rote Außenwände.


Verlegezonen im Bad


In Wohnräumen gehören Räume mit Badewanne oder Dusche zu den trockenen Räumen, obwohl in diesen Räumen Feuchtigkeit auftritt. Aufgrund der Feuchtigkeit besteht in diesen Räumen eine besondere Gefährdung, da die Feuchtigkeit den menschlichen Körperwiderstand deutlich verringert und in Verbindung mit dem Erdpotential bereits durch kleinere Berührungsspannungen gefährliche Ströme durch den menschlichen Körper fließen können.
Die Elektroinstallation sollte in diesen Räumen so installiert werden, dass eine Gefährdung durch elektrische Ströme ausgeschlossen ist. Die genauen Anforderungen an die Installation sind in der DIN-Norm DIN VDE 0100-701:2008-10 festgelegt.
Es werden verschiedene Schutzzonen bzw. Schutzbereiche unterschieden:

  • Schutzbereich 0: Der Schutzbereich 0 definiert den Innenbereich einer Badewanne oder Dusche mit Wanne. Bei Duschen ohne Wanne (ebenerdige Duschen) gibt es keinen Schutzbereich 0. Es gilt dann ein Radius von 120 cm um den Duschkopf als Schutzbereich 1.
  • Schutzbereich 1: Der Schutzbereich 1 erstreckt sich über dem Schutzbereich 0 bis auf eine Höhe von mindestens 2,25 m, wenn der Wasseranschluss höher liegt (z. B. bei Duschen), dann bis zu dieser Höhe, über dem Fußboden und gilt für Flächen über Badewannen oder Duschen, bzw. den Bereich unterhalb der Bade- oder Duschwanne bis zur Aufstellfläche.
  • Schutzbereich 2: Der Schutzbereich 2 gilt für Flächen mit einer Tiefe von 60 cm vor Badewanne oder Dusche, die in Handreichweite sind. An den Wandseiten gilt der Bereich bis zu einer Höhe von min. 2,25 m der Wände ab Fußbodenoberkante. An Duscheinstiegen ist dies ein Kreis mit der Duschwand als Mittelpunkt (Fadenlänge). Es gelten die Forderungen wie in Schutzbereich 1. Zusätzlich ist hier die Installation von Leuchten und der Anschluss von Waschmaschinen möglich. nicht erlaubt sind Steckdosen und Schalter.
Im Schutzbereich 0 sind Betriebsmittel erlaubt, die einen Schutzgrad von mindestens IPX7 aufweisen, im Schutzbereich 1 und 2 mindestens IPX4. Installationsgeräte wie Steckdosen, Abzweigdosen, etc. sind im Schutzbereich 0 nicht zugelassen. Verbrauchsmittel im Schutzbereich 0 dürfen nur dann betrieben werden wenn ihre Betriebsspannung höchstens 12 V Wechselspannung oder 30 V Gleichspannung beträgt (der versorgende Trafo muss außerhalb von Schutzbereich 1 liegen), diese fest angeschlossen und vom Hersteller dafür zugelassen sind (z. B. Badewannenheizung).
Im Schutzbereich 1 sind elektrische Verbrauchsmittel nur erlaubt, wenn es sich um fest angeschlossene Wassererwärmer, Whirlpool- und Abwasserpumpen oder Abluftgeräte handelt. Andere Verbrauchsmittel oder Installationsgeräte sind erlaubt, wenn deren Betriebsspannung 25 V Wechselspannung oder 60 V Gleichspannung nicht überschreitet. Auch hier müssen die Stromquellen zur Versorgung außerhalb von Schutzbereich 0 oder 1 angebracht werden.
Kabel und Leitungen müssen an die entsprechenden Betriebsmittel von hinten oder von oben herangeführt werden. In den Schutzbereichen 0, 1 und 2 dürfen nur Kabel und Leitungen verlegt werden, die zur Versorgung der dort liegenden Betriebsmittel dienen. Der Schutzbereich wirkt auch 6 cm in die Wand hinein und erfordert somit, neben den Auswirkungen auf die offensichtlich innerhalb des Bades verlaufenden Leitungen, dass zu Leitungen in Nachbarräumen eine mineralische Restwanddicke von mindestens 6 cm eingehalten werden muss, da diese ansonsten als im entsprechenden Schutzbereich liegend gelten würden und somit nicht dort verlegt werden dürften.
Um die Bewohner vor gefährlichen Körperströmen zu schützen, müssen Stromkreise in diesen Räumen mit einem Schutzleiter und mit einem Fehlerstrom-Schutzschalter mit einer Auslösestromdifferenz von höchstens 30 mA ausgestattet sein.
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