Doppelhaus zur Kapitalanlage. Alleinanleger oder mit Bruder?

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Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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11ant

11ant

Gehe ich mal im Neubaugebiet davon aus, dass Vermietung nicht erlaubt ist und nur der Selbsteinzug erlaubt ist.
Eine entsprechende Klausel würde ich für unwirksam halten. Gegen Ferienwohnungen kann ich diese Haltung verstehen und halte sie auch für durchsetzbar, aber bei einer Dauervermietung an Erstwohnsitzler kann der Gemeinde egal sein, ob der Bewohner Eigentümer oder Mieter ist.
 
C

Caspar2020

Eine entsprechende Klausel würde ich für unwirksam halten. Gegen Ferienwohnungen kann ich diese Haltung verstehen und halte sie auch für durchsetzbar, aber bei einer Dauervermietung an Erstwohnsitzler kann der Gemeinde egal sein, ob der Bewohner Eigentümer oder Mieter ist.
Nö; geht und wird auch gerne gemacht. Bauen mit eingenutzen für die ersten 5 Jahre oder so. Investoren sind halt oft nicht gerne gewünscht.

Genau wie eine Stadt städtische Flächen nur an Investoren vergeben werden kann. Siehe z.b. Köln. Da gibt man sich gar nicht mehr ab mit einzelnen Privatleuten.
 
Y

ypg

Eine entsprechende Klausel würde ich für unwirksam halten. Gegen Ferienwohnungen kann ich diese Haltung verstehen und halte sie auch für durchsetzbar, aber bei einer Dauervermietung an Erstwohnsitzler kann der Gemeinde egal sein, ob der Bewohner Eigentümer oder Mieter ist.
Ist Usus... definitiv werden Grundstücke lieber an Eigenheimbesitzer als für Spekulanten verkauft. Da muss das Gebiet schon mit Minen gespickt sein, wenn beides genehm wäre.
Man will, dass die Leute bleiben und sich heimisch fühlen
 
11ant

11ant

Nun ja, zwischen jemandem mit zwei vermieteten Wohneinheiten am Ort und einem "Spekulanten" sollte sich schon noch mit bloßem Auge unterscheiden lassen. Ich habe noch nie von einem Spekulanten gehört, den diese Losgröße an Objekten interessieren würde. Im Gegenteil: die gewerblichen Vermieter bereinigen ihre Portfolios von solchen Krümeln, falls sie noch welche haben. Da müßten schon mehrere Hundert solcher Kleinstvermieter in einer Gemeinde zusammenkommen (und dann auch noch alle an am Ort ungeliebte Mieter vermieten), bis daß das einen lokalen Wohnungsmarkt verwerfen könnte. Wohlgemerkt: bei Ferienwohnungen ist das etwas anderes.
 
Y

ypg

@11ant
Du hast keine Erfahrung in der Suche nach Baugrundstücken? Insofern sollte Deine persönliche Meinung nicht die Wirklichkeit spiegeln.
 
C

Caspar2020

Nun ja, zwischen jemandem mit zwei vermieteten Wohneinheiten am Ort und einem "Spekulanten" sollte sich schon noch mit bloßem Auge unterscheiden lassen.
Nein. Man möchte die selbstbewohnten Eigenheime fördern bei der Ausweisung von neuen Baugebieten.

Der Arzt, der Kapitalanlagen sucht (und selbst wenn es nur 2, oder 3 Objekte sind) möchte man bei Neubaugebieten oft nicht.
Denen würde man die Grundstück zu meist höheren Preisen abgeben, oder sogar meistbietend verkaufen.

Für Investoren/Projektentwickler war schon die Losgrösse ab 5-6 Einheiten interessant in den letzten 3 neu ausgewiesenen Baugebieten bei uns.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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