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Schlup84
Ja war er. Im Angebot mit drin…War die Hebeanlage Lieferumfang des GU?
Ja war er. Im Angebot mit drin…War die Hebeanlage Lieferumfang des GU?
Ja eine neue ist bestellt. Mal schauen was dann passiert…Dann ist der GU dran, die zu tauschen, ja. Wenn sich beim Ausbau rausstellt, dass was drin steckt, was da nicht reingehört, muss man weiter sehen.
Getauscht werden muss die Pumpe ja sowieso, bevor sie eines Tages komplett versagt.
Ok danke Dir. Ich schau mal was rauskommt.Denke die wirst du alle bezahlen müssen, denn 1. nach Hausübergabe ist die Beweispflicht auf deiner Seite und 2. gibt es die Gewährleistung zu 100% nicht auf drehende/bewegliche Teile. Wenn es was anderes ist, kannst du das auch nicht beweisen das es zur Hausübergabe schon fehlerhaft war (hat ja immerhin 3 Jahre funktioniert).
Da hilft dir deine Wartung leider auch nicht selbst wenn ein Tag später die Hebeanlage z.B. der Motor den Geist aufgibt.
Kannst da nur auf Kulanz hoffen aber einen Gewährleistungsanspruch sehe ich da nicht.
Wie kommst du denn darauf?2. gibt es die Gewährleistung zu 100% nicht auf drehende/bewegliche Teile.