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ᐅ Defekte Glastür erhalten - Mangel anmelden?


Erstellt am: 28.07.15 01:06

Voki128.07.15 08:43
Bauexperte schrieb:
Ich bin mir nicht sicher, ob der TE bei Abholung hätte kontrollieren müssen

Muss er nicht.
Bauexperte schrieb:
das weiß Volker besser zu beantworten

😉
Bauexperte schrieb:
Bei gewerblicher Kundschaft ist es dagegen so, daß der Gefahrenübergang bereits beim verlassen der Ware beim Verkäufer eintritt.

Völlig richtig, denn normalerweise handelt es sich dann nicht um Verbrauchsgüterkäufe im Sinne der Vorschrift (es sei denn, der Unternehmer kauft für sich privat und das ist auch so erkennbar). 😉

Es gibt keine echten streitigen Punkte hier, sondern nur Behauptungen der Verkäufer, die Rechtslage wäre eine andere (ist sie aber nicht). Das Gesetz kann eben nicht jeden Lebenssachverhalt regeln und schon gar nicht aufzeigen, wann eine Ware nun eigentlich einen Mangel aufweist.

Hier ist es recht einfach. Das Gesetz normiert einfach, dass der Verkäufer die Mangelfreiheit innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrenübergang zu beweisen hat. Das wäre ja auch recht simpel gewesen: a) Karton auf, b) Scheiben angucken, c) wenn Scheiben OK, Kd. unterschreiben lassen, dass Ware ok und d) Karton zukleben.

Unterlässt er das (was er ja darf), dann riskiert er, dass ihm Ware zurückkommt, die eigentlich der Kunde (ggf. aus Versehen) kaputt gemacht hat.

Ungerecht? Nö, sondern ganz normales unternehmerisches Risiko. 😉
Musketier28.07.15 09:30
Das wird der Verkäufer sicher auch wissen. Deswegen auch das "großzügige" Angebot von 50€, mit dem der TE möglichst abgespeist werden soll.

Und das vom TE erwähnte weitere Thema führt beim Handwerker eventuell zum Folgeauftrag. Aus unternehmerischer Sicht natürlich clever, aus Sicht der Versicherungsgemeinschaft natürlich Betrug.
Username_wahl28.07.15 18:54
Die Versicherungen sind auch nicht dumm und werden evtl. nachfragen, wie das passiert sein soll...
D3N7S28.07.15 21:15
Stand jetzt ist:

Ich habe den Händler angerufen & er hat mir mitgeteilt dass ich für 73€ (zusätzlich zu den verlangten 600€) eine neue Glastür bekomme. Genauer gesagt hat er sich beim Hersteller gemeldet und vereinbart dass wir die anfallenden Kosten zu dritt übernehmen (Hersteller, Händler, Verbraucher bzw ich). Meine Kosten liegen hierbei bei 73€ und ich kann die bereits gelieferte, beschädigte Tür behalten und kriege eben zusätzlich die neue. Ich habe ihn um 2 tage Bedenkzeit gebeten.

Was haltet ihr davon?
Uwe8228.07.15 21:17
Was will man mit einer beschädigten Tür anfangen? Ich würde auf den Austausch und die Lieferung einwandfreier Ware bestehen.
Jochen10428.07.15 22:00
Uwe82 schrieb:
Was will man mit einer beschädigten Tür anfangen? Ich würde auf den Austausch und die Lieferung einwandfreier Ware bestehen.
Und das natürlich ohne zusätzliche Kosten.
Das der Händler in der Pflicht ist, solltest du nach den Beiträgen von Volker erkannt haben.
gesetztür