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ᐅ Das leidige Thema Grundstückssuche...


Erstellt am: 12.01.2015 15:01

Marquise 12.01.2015 15:01
Hallo Zusammen,

da wir momentan auf Hochtouren auf Grundstückssuche sind, möchten wir natürlich keine Möglichkeit außer Acht lassen.
Wir sind bisher über die üblichen Internetportale, Makler und Zeitungsanzeigen auf der Suche.

Nun habe ich mir über den BayernViewer unbebaute Grundstücke herausgesucht und würde gerne direkt auf den Eigentümer zugehen und fragen ob er verkaufen würde.
Welche Möglichkeiten habe ich nun, an die Daten zu kommen? Letzte Möglichkeit wäre hier wohl bei den Nachbarn zu klingeln und zu fragen ob sie den Eigentümer kennen. Aber gibt es noch andere Möglichkeiten?
Oder grundsätzlich andere Kanäle, über die sich Grundstücke auftun können?

Danke und viele Grüße
Marquise

DaveS 12.01.2015 17:08
Aus eigener Erfahrung:
* Nein - das Grundbuchamt erteilt nur bei "berechtigtem Interesse" Auskunft. Reines Kaufinteresse fällt nicht darunter.
* Direktansprache haben wir auch versucht - die Reaktionen waren durchweg genervt-ablehnend. Hängt von der Gegend ab aber in der Nähe eines Ballungsraums kennen die Besitzer den Wert ihres Grundstücks sehr gut und warten nicht auf Käufer.

Daves

Marquise 12.01.2015 18:07
Schade... Es ist zwar vielleicht kein Ballungsgebiet aber dennoch sehr beliebt und deshalb unglaublich schwer an einen Bauplatz zu kommen 🙁

Doc.Schnaggls 13.01.2015 10:55
Hallo,

ich hätte da auch noch einen etwas ungewöhnlichen Tipp:

Bei Interesse an einem Grundstück, von dem der Eigentümer nicht heraus zu bekommen ist kann man auch mal einen Besuch auf der örtlichen Polizeidienststelle in Erwägung ziehen.

Dort erzählt man dem Polizeibeamten zerknirscht, dass man beim Wenden versehentlich in das Grundstück hineiengefahren ist, einen geringen Flurschaden verursacht hat und bittet um Auskunft über den Eigentümer, damit man die Sache privat regeln kann. 😉

Funktioniert anscheinend ganz gut - nur allzu oft sollte man dies nicht machen, sonst bekommt die Polizei noch Zweifel an der Fahrtauglichkeit... 😕

Grüße,

Dirk

K1300S 13.01.2015 11:04
Ist das nicht Vortäuschung einer Straftat? ;-)

Doc.Schnaggls 13.01.2015 11:17
Naja, eine Straftat eher nicht, das dürfte, wenn überhaupt, noch eine Ordnungswidrigkeit sein... 😎
grundstücke