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ᐅ Das leidige Thema Grundstückssuche...


Erstellt am: 12.01.15 15:01

meingrundstück11.07.22 13:07
Es ist möglich, dem Markt derzeit noch verschlossene Grundstücke zu identifizieren und über Gemeinden/Nachbarn die Eigentümer ausfindig zu machen. Neben Absagen kann dies zum Erfolg führen. Häufigster Grund eines "brach liegenden Baugrundstücks" aus unserer Erfahrung: Zeitmangel seitens der Eigentümer bzw. keine finanzielle Notwendigkeit eines Verkaufs.
Ein freundliches Gespräch KANN eine Bereitschaft zum Verkauf hervorrufen.
Das beschriebene Vorgehen kann jeder selbst durchführen und ist kein Geheimnis, bzw. durchaus naheliegend.
Gerade der Faktor "Zeit" veranlasst jedoch einzelne Menschen, die Grundstückssuche abzugeben. Diesen Menschen geben wir in der Signatur die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme.
Wir werden niemanden von uns aus anschreiben.
Frankenbaby11.07.22 13:32
Die Aussage mit dem Grundbuchamt ist vollkommen falsch. Man kann sich immer an ein Grundbuchamt wenden. Man wird keine Auskunft über den Eigentümer bekommen, kann jedoch sein Kaufinteresse mitteilen, seine Daten dort hinterlegen und das Grundbuchamt leitet diese dann auch an den jeweiligen Eigentümer weiter. Ich selbst habe so schon mehrere Anfragen von Kaufinteressenten bekommen.

Also einfach an das Grundbuchamt wenden.
nagner9911.07.22 18:39
Frankenbaby schrieb:

Die Aussage mit dem Grundbuchamt ist vollkommen falsch. Man kann sich immer an ein Grundbuchamt wenden. Man wird keine Auskunft über den Eigentümer bekommen, kann jedoch sein Kaufinteresse mitteilen, seine Daten dort hinterlegen und das Grundbuchamt leitet diese dann auch an den jeweiligen Eigentümer weiter. Ich selbst habe so schon mehrere Anfragen von Kaufinteressenten bekommen.

Also einfach an das Grundbuchamt wenden.
Zumindest in Hessen stellt das Katasteramt problemlos gegen online Bestellung und Zahlung von 8€ Gebühr die Namen und Anschrift von Eigentümern zur Verfügung.
nach online Bestellung hat man die etwa drei Tage später im Briefkasten.
Kaufinteresse hat da definitiv gereicht als Grund
grundbuchamtkaufinteresse