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ᐅ Darf Einzug durch Mängelbeseitung seitens BT verschoben werden?


Erstellt am: 16.05.2016 09:40

fraubauer 16.05.2016 09:40
Guten Tag.
Mich würde folgendes interessieren.
Darf der Bauträger den per Email mitgeteilten Einzugstermin (wir haben unsere Wohnung danach gekündigt)
durch Beseitigung folgender Mängel auf den ursprünglichen Einzugstermin lt. Kaufvertrag (ist 2 Monate später)
verschieben?

Bei der Vorabnahme/Mängelbesichtigung durch die Eigentümer (also ohne Gutachter) wurden kleinere Mängel
festgestellt (Schönheitsfehler). Diese wurden zur Übergabe zwar behoben, doch nehmen wir zur Übergabe
einen Gutachter (hier dürfen wir einen mitnehmen) mit, welche sicher noch Mängel findet.

Darf uns dann der BT den Einzug verweigern (muß ja noch weitere MÄngel beseitigen)???
Oder kommt es darauf an, welche Mängel gefunden werden?
Was, wenn unser Gutachter Mängel am Gemeinschaftseigentum findet?
Was, wenn er Mängel im Sondereigentum findet?

Bei welchen Mängel kann er uns den Einzug verweigern? Bei welchen nicht?

Danke!

ypg 16.05.2016 09:46
Was steht denn genau in Deinem Vertrag?
Jeder BT hat ja seinen individuellen Passus, der sich auf die Abnahme bezieht.

fraubauer 16.05.2016 09:56
Im KV steht ein Übergabetermin mit dem Hinweis einer möglichen früheren Abnahmen.
Dieser frühere Termin tritt jetzt wohl ein. Der neue Termin (2 Monate früher) wurde allen Eigentümer per Email mitgeteilt.
Der BT geht von einer problemlosen Übergabe aus.
Da wir jedoch zur Mängelbesichtigung vor Übergabe keinen Gutachter mitnehmen dürfen, habe ich nun die Befürchtung, dass sich die Übergabe verschieben könnte, sollte unser Gutachter zur Übergabe doch noch Mängel finden...
Zur Mängelbesichtigung 2 Wochen vor Übergabe dürfen wir ja keinen Gutachter mitnehmen. Und alle Eigentümer sind ja nicht vom Fach...

Payday 16.05.2016 11:59
den 2wochen vorher termin war doch freiwillig (siehe anderer thread). ihr könnt immer einen gutachter mitbringen (wie kann er das rechtlich verhindern, könnt doch mit wem auch immer dort hingehen), nur wird die firma wahrscheinlich wenig auf ihn hören. ihr könnt doch auch sonst jederzeit (wenn ihr nen schlüssel habt) die baustelle mit einen gutachter anschauen gehen. ein gutachter hat keine röntgen augen und kann nur das sehen, was offensichtlich ist. er kann den pfusch in der Wand nicht sehen und für paar nicht so toll sitzende Tapeten holt man sich den fachmann nicht. letztendlich könnt ihr bei der übergabe dann einen fachmann mitnehmen, nur ist das eigentlich viel zu spät. er kann nicht sehen ob die Fußbodenheizung vernünftig verlegt ist, er kann nicht sehen ob die dichtigkeit der schweißbahnen am Fenster ordnungsgemäß erledigt wurden, er kann nicht erkennen ob eine ecke vernünftig isoliert ist, ob alle leitungen dicht sind usw... er erkennt eigentlich nur das, was jeder mit etwas fachverstand auch erkennt (läuft die heizung, sind boden/wandbelag nach vertrag usw...)

den einzugstermin kann der bauträger schon verschieben falls notwendig. sicherlich hat er da einen passus im vertrag. bei einen normalen bauunternehmen gäbe es da keine probleme, weil ihr mit euren eigentum machen könnt was ihr wollt (was wiederrum andere rechtliche konsequenzen nach sich ziehen könnte).

oleda222 16.05.2016 14:46
Ich glaube nicht das du auf eine BT-Baustelle einfach jemanden mitnehmen darfst, ist nicht dein Eigentum.

Bis zur Übergabe und Bezahlung (vorbehaltlich anderer vertraglicher Vereinbarungen) bleibt das Objekt Eigentum vom BT.

Deswegen ist es auch unwahrscheinlich das der TE schon einen Schlüssel hat.

Payday 16.05.2016 18:17
wie ich ja auch schon im 1 satz schrieb, ist diese vorabnahme rein freiwillig vom bt. bei der übergabe kann man natürlich jeden mitbringen den man möchte.

wann zahlt man eigentlich bei einen bauträger die raten? doch nicht 100% bei übergabe? was passiert, wenn die firma vorher pleite geht ?! gibts da einen rechtlichen schutz oder darf man sich dann in die insolvenzmasse eintragen und ist dann ruiniert?
mängelbesichtigunggutachterbauträgereinzugsterminvertrageigentumvorabnahmeschlüsselbaustelle