ᐅ Dachgeschoss nicht vollständig als Wohnfläche gemeldet - NRW
Erstellt am: 17.05.2020 10:40
SebastianBULLI 17.05.2020 10:40
Liebe Forumsgemeinde,
das von uns erworbene Haus aus den 30er Jahren verfügt über ein Dachgeschoss, dass durch wenig Aufwand bewohnbar wäre. Da in einem Raum Teppich liegt und ein anderer als Badezimmer eingerichtet ist, hatte wohl der Vorbesitzer schon entsprechende Pläne.
Leider ist das DG aber nicht vollständig beim Bauamt als Wohnfläche deklariert: Einer der vier Räume gilt dort als "Boden". Deswegen hier nun meine ersten Fragen:
1) Kann meine Familie das DG als Wohnraum nutzen, wenn der "Boden-Raum" nicht betreten wird? Muss dieser baulich abgeteilt sein? (Die Trennwand zum Nachbarraum wurde entfernt)
2) Kann ich das DG vermieten, wenn der "Boden-Raum" ausdrücklich nicht mit vermietet wird?
Einige Daten:
Der Grundriss ist entsprechend aller Geschosse quadratisch. Die (Fußboden-)Fläche der 4 einzelnen Räume beträgt ca. 15m². Einer der Räume bildet den Treppenabsatz und gilt als Flur. Der Anteil der Fläche mit einer Raumhöhe über 2,20m betägt ca. 65%. Das gesamte Dach (Walmdach) wurde Mitte der 80er Jahre mit ca. 16mm Glaswolle gedämmt (Aluminium-Beschichtung innen). Zugang zum DG ist über das reguläre Treppenhaus (normale, geräumige Treppe). Zwei Kleine Gaubenfenster: 70x85 (geöffnet).
Wegen der kleinen Fenster:
3) Müssen für eine Deklarierung als Wohnfläche die Fenster vergrößert werden?
Ich freue mich sehr auf eure Tipps!

das von uns erworbene Haus aus den 30er Jahren verfügt über ein Dachgeschoss, dass durch wenig Aufwand bewohnbar wäre. Da in einem Raum Teppich liegt und ein anderer als Badezimmer eingerichtet ist, hatte wohl der Vorbesitzer schon entsprechende Pläne.
Leider ist das DG aber nicht vollständig beim Bauamt als Wohnfläche deklariert: Einer der vier Räume gilt dort als "Boden". Deswegen hier nun meine ersten Fragen:
1) Kann meine Familie das DG als Wohnraum nutzen, wenn der "Boden-Raum" nicht betreten wird? Muss dieser baulich abgeteilt sein? (Die Trennwand zum Nachbarraum wurde entfernt)
2) Kann ich das DG vermieten, wenn der "Boden-Raum" ausdrücklich nicht mit vermietet wird?
Einige Daten:
Der Grundriss ist entsprechend aller Geschosse quadratisch. Die (Fußboden-)Fläche der 4 einzelnen Räume beträgt ca. 15m². Einer der Räume bildet den Treppenabsatz und gilt als Flur. Der Anteil der Fläche mit einer Raumhöhe über 2,20m betägt ca. 65%. Das gesamte Dach (Walmdach) wurde Mitte der 80er Jahre mit ca. 16mm Glaswolle gedämmt (Aluminium-Beschichtung innen). Zugang zum DG ist über das reguläre Treppenhaus (normale, geräumige Treppe). Zwei Kleine Gaubenfenster: 70x85 (geöffnet).
Wegen der kleinen Fenster:
3) Müssen für eine Deklarierung als Wohnfläche die Fenster vergrößert werden?
Ich freue mich sehr auf eure Tipps!
nordanney 17.05.2020 11:37
SebastianBULLI schrieb:
Leider ist das DG aber nicht vollständig beim Bauamt als Wohnfläche deklariert: Einer der vier Räume gilt dort als "Boden". Deswegen hier nun meine ersten Fragen:
1) Kann meine Familie das DG als Wohnraum nutzen, wenn der "Boden-Raum" nicht betreten wird? Muss dieser baulich abgeteilt sein? (Die Trennwand zum Nachbarraum wurde entfernt)Wen interessiert ist, wie Ihr Eure Räume nutzt. Formal ist es dann kein Wohnraum zum dauerhaften Aufenthalt, sondern "nur" wohnlich eingerichteter Abstellraum. Pragmatisch sein SebastianBULLI schrieb:
2) Kann ich das DG vermieten, wenn der "Boden-Raum" ausdrücklich nicht mit vermietet wird?Du kannst vermieten, was Du möchtest. Es muss nur sauber im Mietvertrag stehen (Kellerräume werden auch vermietet, auch wenn es keine Wohnräume sind). Wichtig ist nur, dass Wohnraum auch Wohnraum ist (z.B. Raumhöhe, Belichtung, Rettungswege usw.)P.S. Wie kommt der Mieter ins Bad, wenn Du den "Boden" nicht vermieten möchtest?
SebastianBULLI schrieb:
3) Müssen für eine Deklarierung als Wohnfläche die Fenster vergrößert werden?Da kannst Du von ausgehen. Alleine für den zweiten Rettungsweg brauchst Du schon ein großes Fenster (ich meine, lichte Öffnung von 0,9x1,2m), von der Belichtung mal ganz abgesehen (als Mieter möchte ich auch nicht im Dunkeln sitzen).Ihr ratet gerade sehr viel. Bitte klären, ob baurechtlich ein Ausbau möglich ist und wenn ja, wie der Ausbau aussehen darf/muss (ggf. Nutzungsänderung). Wird es eine zweite Wohnung, ist ggf. ein Stellplatznachweis notwendig. Rettungswege klären. Belichtung klären. Nachfrage nach so einer Wohnung. Usw.
HilfeHilfe 17.05.2020 11:40
Wo kein Kläger ...
nordanney 17.05.2020 11:46
HilfeHilfe schrieb:
Wo kein Kläger ...Bei Eigennutzung: Vollste ZustimmungBei Vermietung: Wer möchte sich einen potenziellen Kläger (der auch noch im Recht ist) sehenden Auges freiwillig ins Haus holen?
HilfeHilfe 17.05.2020 12:24
nordanney schrieb:
Bei Eigennutzung: Vollste Zustimmung
Bei Vermietung: Wer möchte sich einen potenziellen Kläger (der auch noch im Recht ist) sehenden Auges freiwillig ins Haus holen?Als ob der Mieter die Bauordnung studiert ... nordanney 17.05.2020 12:45
HilfeHilfe schrieb:
Als ob der Mieter die Bauordnung studiert ...Da kennst Du Mieter schlecht. Kommt nur mal nen Kumpel zu Besuch und sagt „Weißt Du eigentlich, dass... kein Fluchtweg, Fläche gem. Mietvertrag falsch, aber bei Nebenkosten rechnet man, usw.“Ähnliche Themen