Dachgeschoss nicht vollständig als Wohnfläche gemeldet - NRW

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Zuletzt aktualisiert 16.07.2025
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S

SebastianBULLI

Vielen Dank für eure konstruktiven Ratschläge!
Entsprechend eurer Beiträge hier ein paar Anmerkungen:

Wen interessiert ist, wie Ihr Eure Räume nutzt. Formal ist es dann kein Wohnraum zum dauerhaften Aufenthalt, sondern "nur" wohnlich eingerichteter Abstellraum. Pragmatisch sein
Ich kenne mich ja nicht aus... Ich weiß aber, dass z.B. Versicherungen manchmal sehr genau hinsehen, wenn man etwas von ihnen will. Angenommen, irgendetwas Doofes passiert mir dort und ich möchte die Versicherung das regeln lassen. Können die dann nicht sagen "Aber sonst geht's Ihnen gut? Wieso schlafen Sie denn auf dem Dachboden?"

Wichtig ist nur, dass Wohnraum auch Wohnraum ist (z.B. Raumhöhe, Belichtung, Rettungswege usw.)
P.S. Wie kommt der Mieter ins Bad, wenn Du den "Boden" nicht vermieten möchtest?
Genau - laut Bauamt ist halt der "Boden-Raum" kein Wohnraum... Trotzdem kommt es mir übertrieben vor, nur wegen dieses einzelnen Raumes Fenster oder Gauben zu vergrößern, bzw. einen Architekten zu engagieren, der einen Bauantrag einreicht.
Zum P.S.: Hehe ja... Vielleicht müsste ich die Wohnung dann ohne Bad vermieten! Aber - jetzt wird's spitzfindig - dürfte der Vermieter nicht einfach den "Boden-Raum" auch als Abstellraum nutzen, wenn ich das klar im Mietvertrag regle?

Ihr ratet gerade sehr viel. Bitte klären, ob baurechtlich ein Ausbau möglich ist und wenn ja, wie der Ausbau aussehen darf/muss (ggf. Nutzungsänderung).
Ich war ja schon beim Bauamt. Daher kommen ja die Begriffe, die ich hier verwende. Ich frage hier nur deshalb weiter nach, weil ich nach "Schlupflöchern" suche. Die sagen halt "Architekt engagieren, Bauantrag stellen. Wahrscheinlich Fenster zu klein. Und womöglich Schallschutz und Wärmeisolierung unzureichend." Was mich daran halt so stört, ist die fehlende Verhältnismäßigkeit. Bis auf diesen #!*$ "Boden-Raum" sind die Räume doch schon als Wohnräume deklariert!

Wo kein Kläger ...
OK, also seht ihr die private Nutzung als Wohnräume durch uns (nur wir wohnen in dem Haus) unproblematisch? Das wäre ja schon mal gut...
 
Pinky0301

Pinky0301

Soweit ich weiß, gilt in solchen Fällen: gemietet wie gesehen. Das heißt, der Mieter kann keine Ansprüche stellen, falls er irgendwann merkt, dass die Wohnung kein offizieller Wohnraum ist. Probleme gibt es nur, wenn das Bauamt die Nutzung untersagt, da der Vermieter dem Mieter dann eine Wohnung schuldet, die er nicht bereitstellen kann.
 
G

Grolsch30

Hallo,

wir haben unser 1,5 Geschossige Haus auch ausgebaut. Das Obergeschoss war aufgeteilt als Elternschlafzimmer und eine Hälfte als Dachboden.
Als wir das Haus gekauft haben haben wir das Dachboden ausgebaut und daraus 2 Kinderschlafzimmer draus gemacht (jeweils 25qm).

Ich war auch beim Bauamt und mir wurde gesagt das ich kein Baugenehmigung brauche, habe aber nichts schriftliches bekommen!
 
N

nordanney

Soweit ich weiß, gilt in solchen Fällen: gemietet wie gesehen. Das heißt, der Mieter kann keine Ansprüche stellen, falls er irgendwann merkt, dass die Wohnung kein offizieller Wohnraum ist.
Das ist leider nicht richtig. Die Wohnfläche ist dann z.B. 0qm und der Mieter kann die Miete auf 0 kürzen. Von Schadenersatzforderungen mal abgesehen
 
Pinky0301

Pinky0301

Wieso soll der Mieter Miete kürzen dürfen? Er bekommt nach wie vor das zur Verfügung gestellt, was er angemietet hat.
 
Zuletzt aktualisiert 16.07.2025
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