Dachgeschoss nicht vollständig als Wohnfläche gemeldet - NRW

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Pinky0301

Pinky0301

Juhu, hab es gefunden BGH-Urteil Az.: VIII ZR 275/08
a) Öffentlich-rechtliche Nutzungsbeschränkungen vermieteter Wohnräume berechtigen den Mieter nicht zur Mietminderung, wenn deren Nutzbarkeit mangels Einschreitens der zuständigen Behörden nicht eingeschränkt ist.
b) Haben die Parteien eine bestimmte Wohnfläche als Beschaffenheit der Mietsache vereinbart, sind die Flächen von Räumen, die nach dem Vertrag zu Wohnzwecken vermietet sind (hier: ausgebautes Dachgeschoss), bei der Wohnflächenermittlung unabhängig davon mit einzurechnen, ob sie bei einer Flächenberechnung nach den Bestimmungen der Zweiten Berechnungsverordnung als Wohnraum anzurechen sind (Fortführung von BGH, Urteil vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 231/06, NJW 2007, 2624, Tz. 13).
 
S

SebastianBULLI

Ich danke euch tausendfach für eure engagierten Beiträge!
Die Aussage "gemietet wie gesehen" klingt interessant.
Erinnert mich irgendwie an meinen letzten Gebrauchtwagenkauf .
Daraus entwickelte sich eine Geschichte, die ich niemandem Wünsche.
Ich schätze, für mich läuft es darauf hinaus, ob eine etwaige Vermietung im gegenwärtigen baulichen Zustand dem Bereich "Schwarz" (eindeutig unzulässig), "Grau" (strittig) oder "Weiß" (eindeutig zulässig) zuzuordnen wäre.

Juhu, hab es gefunden BGH-Urteil Az.: VIII ZR 275/08
Wäre das noch "Grau" oder schon "Weiß"? Ich will auf jeden Fall vermeiden, als Vermieter Präzedenzfälle nachschlagen zu müssen.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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