ᐅ "ca." Angabe beim Grundstück im Kaufvertrag
Erstellt am: 25.04.17 08:31
sisqonrw25.04.17 08:31
Hallo,
wir haben heute um 17 Uhr den Notartermin, um den Kaufvertrag zu unterschreiben.
Gestern ist mir auf gefallen, dass bei der Grundstück ca. 127qm steht.
Muss im Kaufvertrag ca. bei der Grundstücksgröße stehen?
Darf ich das bei der Notarin rausnehmen lassen. Wird die Notarin das zum Schutze des Verbrauches ohne Probleme rausnehmen? Was ist wenn der Verkäufer bzw. der Bauträger es nicht möchte?
wir haben heute um 17 Uhr den Notartermin, um den Kaufvertrag zu unterschreiben.
Gestern ist mir auf gefallen, dass bei der Grundstück ca. 127qm steht.
Muss im Kaufvertrag ca. bei der Grundstücksgröße stehen?
Darf ich das bei der Notarin rausnehmen lassen. Wird die Notarin das zum Schutze des Verbrauches ohne Probleme rausnehmen? Was ist wenn der Verkäufer bzw. der Bauträger es nicht möchte?
Alex8525.04.17 08:33
Der Termin zur Unterschrift ist nicht dazu da, Änderungswünsche zu diskutieren, sondern den finalen Vertrag zu unterzeichnen.
sisqonrw25.04.17 08:37
Als unsere Küche damals gekauft habe habe ich z.B. ein Fixtermin gemacht, damit ich Rechtsansprüche haben. Aber die Küche kam pünktlich.
Nicht das wir dann ein Grundstück von 100qm bekommen. Das wäre doch bei der "ca." Angabe doch möglich. Oder nicht?
Nicht das wir dann ein Grundstück von 100qm bekommen. Das wäre doch bei der "ca." Angabe doch möglich. Oder nicht?
sisqonrw25.04.17 08:39
erstens ist es mir leider gestern aufgefallen. Ausserdem haben wir nur einen Notartermin gehabt. Normalerweise korrigiert man doch beim 1. Termin so welche Sachen.
Nordlys25.04.17 08:45
Der Notar sollte eine Karte dem Vertrag anhängen, der die verkaufte Fläche dokumentiert. Die genaue qm Anzahl ergibt sich dann durch die Vermessung. Ist üblich, wenn man z.B. ein Teilstück aus einem Flurstück heraus löst und dieses verkauft. Karsten
sisqonrw25.04.17 09:17
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