ᐅ Bungalow oder Einfamilienhaus mit ca 110 m2
Erstellt am: 06.09.19 08:16
Gringoo06.09.19 17:18
Ich kann dazu sagen, das man sich nur der Bayrischen Bauordnung unterwirft und sonst nichts.
11ant06.09.19 18:31
Da zitiere ich mal Al Borland: "das glaube ich nicht, Tim.".
Dein Flurkartenausschnitt sieht nach einem neu parzellierten größeren Flurstück in einem Bereich aus, der an ein älteres Baugebiet grenzt. Ich erwarte daher entweder einen Nachverdichtungs-Bebauungsplan oder ein §34-Gebiet. Ist es eine beräumte Gewerbebrache ?
Dein Flurkartenausschnitt sieht nach einem neu parzellierten größeren Flurstück in einem Bereich aus, der an ein älteres Baugebiet grenzt. Ich erwarte daher entweder einen Nachverdichtungs-Bebauungsplan oder ein §34-Gebiet. Ist es eine beräumte Gewerbebrache ?
ypg06.09.19 18:41
Gringoo schrieb:
Von welchen Leitungen überbauen sprichst du?Von den Versorgungsleitungen, die von der Strasse in Deinen Hauswirtschaftsraum führen werden