Moin Moin,
meine Partnerin und ich sind auf dem Weg unser Eigenheim zu planen. Über Tipps und Tricks würden wir uns sehr freuen.
Gebaut werden soll in Niedersachsen bei Hannover. Es wird ein neues Baugebiet erschlossen. m² erschlossen soll bei ca. 175 EUR liegen.
Wunschhaus soll ein Bungalow sein mit mind. 120m² - 140m² . Dieses ist aber kein "muss". Da die Grundstücke nicht groß sind. Es kann auch ein Haus mit 1,5 - 2 Geschossen gebaut werden. Der Bungalow kommt in die "Ideenfindung", weil das wohnen mit dem Alter barrierefrei sein sollte. Ein "normales" Einfamilienhaus kann man natürlich später noch umbauen, aber man"n" kann/sollte jetzt schon für das "Alter" planen..... so denken wir.
Schlüsselfertig soll es errichtet werden. (Schlüsselfertig ist ein dehnbarer Begriff )
Ob Architekt / Massiv.- Fertighaus so klappern wir gerade die Musterhausparks ab, schauen uns Kataloge an und sprechen mit ortsansässigen Architekten und Baufirmen.
Im Anhang befinden sich die Größen der Grundstücke. Zwischen 500m² und 560m² sollte es sein (schwierig für ein Bungalow - aber machbar!?)
Welches Grundstück würde für euch in Frage kommen und wie schaut das mit dem Bungalow aus?!
ein paar Daten:
Bebauungsplan/Einschränkungen
Größe des Grundstücks: siehe Anhang
Grundflächenzahl: 0,3
Geschossflächenzahl: 0,45
Anzahl Stellplatz: 2
Geschossigkeit: 2
Dachform: Sattel-, Walm-, Krüppelwalmdach- und Pultdächer
Maximale Höhen/Begrenzungen: Höhe max. 9m
weitere Vorgaben:
§ 3 Maß der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 3 u. 6 Baugesetzbuch)
Innerhalb des WA 1 darf die zulässige Grundflächenzahl (Grundflächenzahl) bei
Pfeifenkopfgrundstücken für die Zuwegung ausnahmsweise überschritten werden.
§ 4 Höhe baulicher Anlagen
(§ 18 Baunutzungsverordnung)
Die maximal zulässige Gebäudehöhe einschließlich sämtlicher Dachaufbauten in dem
Wohngebiet WA1 beträgt 9,00 m. Hiervon ausgenommen sind Schornsteine und Antennen.
§ 5 Stellung der baulichen Anlagen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch)
1. In den allgemeinen Wohngebieten WA 1, WA 3, und WA 6 ist die Längsachse der
Gebäude gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch entsprechend der festgesetzten Stellung der
baulichen Anlage auszubilden. Davon ausgenommen sind Garagen und Nebenanlagen
nach § 14 Baunutzungsverordnung.
2. Im WA 1, WA 3 und WA 6 sind Abweichungen der festgesetzten Stellung der baulichen
Anlagen von bis zu 22 ° (nach Süden (im Uhrzeigersinn)) zulässig.
§ 6 Garagen und Nebenanlagen
(§ 12 Baunutzungsverordnung, § 14 Baunutzungsverordnung, § 22 Abs. 4 Baunutzungsverordnung)
1. Garagen sowie Nebenanlagen nach § 14 Baunutzungsverordnung sind außerhalb der überbaubaren
Flächen nur zulässig, wenn sie einen Abstand von 3 m zu öffentlichen Verkehrsflächen
einhalten. Hiervon ausgenommen sind Einfriedungen.
2. Garagen sowie Nebenanlagen nach § 14 Baunutzungsverordnung müssen zu den Flächen für die
Wasserwirtschaft (Regenrückhaltebecken) einen Abstand von 1 m einhalten.
§ 1 Dächer
1. Es sind nur Sattel-, Walm-, Krüppelwalmdach- und Pultdächer mit einer Dachneigung von
mindestens 30° zulässig. Hiervon ausgenommen sind Nebenanlagen nach § 14
Baunutzungsverordnung.
2. Geringere Dachneigungen sind zulässig, wenn die Dächer als Gründach ausgeführt
werden.
3. Der First ist entsprechend der Längsachse der Gebäude auszurichten. Bei
Reihenhäusern bezieht sich die Längsachse auf die gesamte Reihenhauszeile. Davon
ausgenommen sind untergeordnete Gebäudeteile und Dachaufbauten sowie Garagen
und sonstige Nebenanlagen nach § 14 Baunutzungsverordnung.
Eckdaten: Person / Haus
Stilrichtung, Dachform, Gebäudetyp: Walmdach (bei Bungalow)
Keller, Geschosse: Nein,.
Anzahl der Personen, Alter: z.Z.: 32 ; 36 (Nachwuchs in Planung)
Raumbedarf im EG, OG: Gesamt ca. 120m² - 140m²
offene Küche, Kochinsel: Nein
Anzahl Essplätze: mind. 4
Kamin: Nein
Balkon, Dachterrasse: Nein
Garage, Carport: Ja 2 Stellplätze (einer davon Garage)
favorisierte Heiztechnik: Gas, Photovoltaik
Finanzen:
Persönliches Preislimit fürs Haus, inkl Ausstattung: 350000 EUR
Eigenkapital z.Z. 50000 EUR nicht im Preislimit mit eingerechnet.
Wenn Ihr verzichten müsst, auf welche Details/Ausbauten
-könnt Ihr verzichten: Keller, Erker, Kamin, Ankleidezimmer
-könnt Ihr nicht verzichten: Gäste-WC mit Dusche, Garage mit extra Raum (kleine Werkstatt), Fußbodenheizung, großzügigen Hauswirtschaftsraum.
Grüße
Garlintor

meine Partnerin und ich sind auf dem Weg unser Eigenheim zu planen. Über Tipps und Tricks würden wir uns sehr freuen.
Gebaut werden soll in Niedersachsen bei Hannover. Es wird ein neues Baugebiet erschlossen. m² erschlossen soll bei ca. 175 EUR liegen.
Wunschhaus soll ein Bungalow sein mit mind. 120m² - 140m² . Dieses ist aber kein "muss". Da die Grundstücke nicht groß sind. Es kann auch ein Haus mit 1,5 - 2 Geschossen gebaut werden. Der Bungalow kommt in die "Ideenfindung", weil das wohnen mit dem Alter barrierefrei sein sollte. Ein "normales" Einfamilienhaus kann man natürlich später noch umbauen, aber man"n" kann/sollte jetzt schon für das "Alter" planen..... so denken wir.
Schlüsselfertig soll es errichtet werden. (Schlüsselfertig ist ein dehnbarer Begriff )
Ob Architekt / Massiv.- Fertighaus so klappern wir gerade die Musterhausparks ab, schauen uns Kataloge an und sprechen mit ortsansässigen Architekten und Baufirmen.
Im Anhang befinden sich die Größen der Grundstücke. Zwischen 500m² und 560m² sollte es sein (schwierig für ein Bungalow - aber machbar!?)
Welches Grundstück würde für euch in Frage kommen und wie schaut das mit dem Bungalow aus?!
ein paar Daten:
Bebauungsplan/Einschränkungen
Größe des Grundstücks: siehe Anhang
Grundflächenzahl: 0,3
Geschossflächenzahl: 0,45
Anzahl Stellplatz: 2
Geschossigkeit: 2
Dachform: Sattel-, Walm-, Krüppelwalmdach- und Pultdächer
Maximale Höhen/Begrenzungen: Höhe max. 9m
weitere Vorgaben:
§ 3 Maß der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 3 u. 6 Baugesetzbuch)
Innerhalb des WA 1 darf die zulässige Grundflächenzahl (Grundflächenzahl) bei
Pfeifenkopfgrundstücken für die Zuwegung ausnahmsweise überschritten werden.
§ 4 Höhe baulicher Anlagen
(§ 18 Baunutzungsverordnung)
Die maximal zulässige Gebäudehöhe einschließlich sämtlicher Dachaufbauten in dem
Wohngebiet WA1 beträgt 9,00 m. Hiervon ausgenommen sind Schornsteine und Antennen.
§ 5 Stellung der baulichen Anlagen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch)
1. In den allgemeinen Wohngebieten WA 1, WA 3, und WA 6 ist die Längsachse der
Gebäude gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch entsprechend der festgesetzten Stellung der
baulichen Anlage auszubilden. Davon ausgenommen sind Garagen und Nebenanlagen
nach § 14 Baunutzungsverordnung.
2. Im WA 1, WA 3 und WA 6 sind Abweichungen der festgesetzten Stellung der baulichen
Anlagen von bis zu 22 ° (nach Süden (im Uhrzeigersinn)) zulässig.
§ 6 Garagen und Nebenanlagen
(§ 12 Baunutzungsverordnung, § 14 Baunutzungsverordnung, § 22 Abs. 4 Baunutzungsverordnung)
1. Garagen sowie Nebenanlagen nach § 14 Baunutzungsverordnung sind außerhalb der überbaubaren
Flächen nur zulässig, wenn sie einen Abstand von 3 m zu öffentlichen Verkehrsflächen
einhalten. Hiervon ausgenommen sind Einfriedungen.
2. Garagen sowie Nebenanlagen nach § 14 Baunutzungsverordnung müssen zu den Flächen für die
Wasserwirtschaft (Regenrückhaltebecken) einen Abstand von 1 m einhalten.
§ 1 Dächer
1. Es sind nur Sattel-, Walm-, Krüppelwalmdach- und Pultdächer mit einer Dachneigung von
mindestens 30° zulässig. Hiervon ausgenommen sind Nebenanlagen nach § 14
Baunutzungsverordnung.
2. Geringere Dachneigungen sind zulässig, wenn die Dächer als Gründach ausgeführt
werden.
3. Der First ist entsprechend der Längsachse der Gebäude auszurichten. Bei
Reihenhäusern bezieht sich die Längsachse auf die gesamte Reihenhauszeile. Davon
ausgenommen sind untergeordnete Gebäudeteile und Dachaufbauten sowie Garagen
und sonstige Nebenanlagen nach § 14 Baunutzungsverordnung.
Eckdaten: Person / Haus
Stilrichtung, Dachform, Gebäudetyp: Walmdach (bei Bungalow)
Keller, Geschosse: Nein,.
Anzahl der Personen, Alter: z.Z.: 32 ; 36 (Nachwuchs in Planung)
Raumbedarf im EG, OG: Gesamt ca. 120m² - 140m²
offene Küche, Kochinsel: Nein
Anzahl Essplätze: mind. 4
Kamin: Nein
Balkon, Dachterrasse: Nein
Garage, Carport: Ja 2 Stellplätze (einer davon Garage)
favorisierte Heiztechnik: Gas, Photovoltaik
Finanzen:
Persönliches Preislimit fürs Haus, inkl Ausstattung: 350000 EUR
Eigenkapital z.Z. 50000 EUR nicht im Preislimit mit eingerechnet.
Wenn Ihr verzichten müsst, auf welche Details/Ausbauten
-könnt Ihr verzichten: Keller, Erker, Kamin, Ankleidezimmer
-könnt Ihr nicht verzichten: Gäste-WC mit Dusche, Garage mit extra Raum (kleine Werkstatt), Fußbodenheizung, großzügigen Hauswirtschaftsraum.
Grüße
Garlintor
Wenn ihr 600 qm kaufen könnt, tut es. Ebenerdig ist zu keiner Zeit verkehrt. Holland ist bequemer als Berchtesgadener Land für Fußgänger. Dachrinne sauber machen, Überstände pinseln, alles im Bungalow besser. Wenns passt macht es. Es gibt kein schöneres Wohnen, der Komfortgewinn zum REH bei uns ist frappierend. Und ich kann noch 30 Minuten Intervallstepper, bin also nicht behindert. Karsten
11ant schrieb:
Ich lese
als Hinweis, daß zwei Vollgeschosse - auch wenn zulässig - von den Vätern des Bebauungsplanes eher nicht gewünscht sind (?)Mit dem Alter gebe ich Dir recht. Die Bedürfnisse sind zu konträr, und man baut heute nicht unbedingt mehr fürs Leben, genau deshalb.
Allerdings, wenn man kann, ist auch gut.
Ich sehe eher das 30 Grad Dach als ein visuelles Problem... viel zu hoch wird das Dach, sieht oftmals nicht schön aus.
Bei Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl sehe ich nicht das Problem der 2 Vollgeschosse.
Nehmen wir ein 500 qm Grundstück, darfst Du im 2-Geschosser insgesamt 225qm haben.
Bei 560qm darfst Du 168qm des Grundstücks überbauen, macht netto bei Mauerabzug ca. 140qm, davon auch die Terrasse, so wie @Nordlys es auch ungefähr errechnet hat.
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