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ᐅ Bodenrichtwert Baugrundstück Privatverkauf bindend?


Erstellt am: 28.10.2019 12:35

MikeGirsche 28.10.2019 12:35
Hallo,
mich würde interessieren, inwiefern man sich an den Bodenrichtwert orientieren muss beim Grundstücksverkauf.

Ich würde gerne vom Onkel meiner Frau ein Baugrundstück (750qm) kaufen, welches nicht erschlossen und mit großen Bäumen zugewachsen ist.
Der Bodenrichtwert im Nachbarort liegt bei 220€/qm. Für unser Dorf ist kein Wert vorhanden. Ihr Onkel würde uns das Grundstück gerne sehr billig verkaufen, da er das Geld nicht benötigt.

Wie weit darf man vom Bodenrichtwert nach unten abweichen ohne Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen?

cschiko 28.10.2019 12:47
Der Bodenrichtwert ist, wie er es schon aussagt, lediglich ein Richtwert. Zudem ist er immer auf ein Normgrundtsück bezogen! Ihr Grundstück wird ggf. hinsichtlich Größe (ggf. übergroß) und eben Lage abweichen. Dazu eben nicht erschlossen, das muss man aber auch nachschauen wofür der BRW definiert ist. Den Baumbestand kann man sicher auch wertmindernd ansetzen.

Im Grunde kann ich der Onkel das Grundstück auch für nen Euro verkaufen, allerdings werden die Abgabe dann eben wahrscheinlich eben doch nicht für diesen "Euro" berechnet, sondern dafür der BRW herangezogen. Also mit Blick auf die Grundbesitzabgaben und das Finanzamt könnte natürlich mit einer Schenkung um die Ecke kommen.

Existiert wirklich kein eigener BRW? Denn eigentlich müssen diese flächendeckend veröffentlicht werden. Ansonsten kann man die 220€ nehmen, wenn dieser für ein erschlossenes Grundstück gilt, kann man die Erschließungskosten abziehen. Dann ggf. einen Abschlag für die Bäume machen (Rodungskosten) und je nachdem noch für Größe oder Zuschnitt des Grundstücks.

nordanney 28.10.2019 13:27
MikeGirsche schrieb:

mich würde interessieren, inwiefern man sich an den Bodenrichtwert orientieren muss beim Grundstücksverkauf.
Gar nicht. Das ist ein Richtwert aus der Vergangenheit für ein vordefiniertes Grundstück (z.B. für eine Durchschnittsgröße/Ausnutzung/Straßenfront).

Mottenhausen 28.10.2019 13:37
Wie schon gesagt wurde: Der Bodenrichtwert ist nicht bindend. Die Behörden gehen aber bei zu niedrigem Verkaufspreis schlimmstenfalls von "Betrug" aus und vermuten es gibt einen offiziellen und einen inoffziellen Kaufpreisbestandteil um Steuern & Gebühren zu sparen. Daher wie immer der Tipp: mit dem Vorhaben von einem spezialisierten Juristen beraten lassen. Eine Erstberatung kostet nicht viel und spart am Ende viel Geld und Ärger.

Yosan 28.10.2019 14:18
Für wie viel will er es denn verkaufen?
Wenn der Unterschied nicht all zu groß ist, wird das Finanzamt idR einfach den Kaufpreis annehmen...sollte der Unterschied jedoch ziemlich groß sein, kann das schon anders aussehen

cschiko 28.10.2019 14:24
Wenn es richtig rausklingt, würde er es ihnen theoretisch sogar schenken. Es geht also bei der Frage dann eher darum, welchen möglichst niedrigen Preis sie ansetzen können ohne "Probleme" zu kriegen.
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