Beweissicherungsverfahren Kosten

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Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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B

Bauexperte

Hallo,

Da unser Haus ca. 40 cm höher liegt (offiziell ist es ein Reihenversatzhaus) braucht das Nachbarhaus nicht unterfangen zu werden.
Dann wirst Du zusätzliche Gelder für Erdarbeiten aufwenden müssen => Gründungsmehrkosten.

Über das Unterfangen haben sich diverse BU sehr unterschiedlich geäußert, die einen ja, die einen evtl. die anderen nein.
Mhm, das klingt nicht sehr vertrauenerweckend

In diesem Baugebiet wurden sehr viele einzelnen DH gebaut und später die andere Hälfte angebaut. Meist sogar ohne Bodengutachten und ohne Beweissicherungsverfahren, dass war uns aber alles zu heiss ... unterfangen wurde bei allen Bekannten Bauherren dort auch nicht, sie hatten auch Bedenken, aber es ist alles gut gegangen. Da bei uns aber nie alles gut geht ... wollen wir eigentlich auf nr. sicher gehen .
"Da bei uns aber nie alles gut geht ..." - heißt? Btw. schützt Dich auch ein Beweissicherungsverfahren nicht vor Fehlern Deines BU!

Nein, im Ernst ... aus dem Bauch heraus würde ich sagen wollen, schieß sowohl den Architekten als auch den BU in die Wüste

Du mußt mit erheblichen Mehrkosten bei den Erdarbeiten rechnen, sind die Bodenverhältnisse schwierig mit einigen Hundert zusätzlich. Du baust höher als der Nachbar, was sollte da unterfangen werden? Und wie sollen Schäden am Bestandshaus entstehen, wenn alle ihren Job richtig machen?

Ich weiß ja nicht, mit wem Du bislang Gespräche geführt hast, aber nach seriöser Beratung liest sich das bislang nicht

Freundliche Grüße
 
H

Hilaria

Hallo Bauexperte,
ein Großteil der Häuser wurde durch eine Baufirma dort gebaut, Doppelhaushälfte meist einzeln. Keines der Häuser (Nachbarhäuser) wurde dabei unterfangen. Bisher gab es dort keine Probleme.
Wir konnten uns aber mit diesem BU nicht anfreunden, er wollte uns zu sehr sein Haus aufdrücken.

Nun haben wir nach langem langem suchen einen BU gefunden, der hier in der Region als "Mercedes" unter den BU gilt. Ich habe bisher noch keine kritische Stimme gehört, obwohl die Verhandlungen nicht einfach waren. Auch der von uns bestimmte Bodengutachter sagte uns, dass wir dort gut aufgehoben wären.

Ich habe von der Materie keine Ahnung, allerdings habe ich das Thema immer wieder angesprochen - bei allen potenziellen BU und innerlich kalkuliere ich Mehrkosten.
Aktuell geht es mir um das Beweissicherungsverfahren. Daher nochmals meine FRage: brauche ich das ja oder nein?

Hilaria

P.S. Bei Vertragsunterzeichnung habe ich nochmals gefragt, ob ein Unterfangen nötig sei, man sagte im Beisein beider "Bauherren", Verkaufsberater und Geschäftsführer "NEIN".
 
B

Bauexperte

Hallo,

Aktuell geht es mir um das Beweissicherungsverfahren. Daher nochmals meine FRage: brauche ich das ja oder nein?
Das kommt darauf an ...

Ich habe aktuell bei einem BV, welches ich begleite, ein Beweissicherungsverfahren laufen. RA und Sachverständiger sind eingeschaltet und beide im Rheinland weithin für ihre Kompetenz bekannt und gefürchtet. Kosten bisher TEUR 5 (auch in diesem Bereich gilt: gute Arbeit hat ihren Preis). Hintergrund: der BU soll aus dem Vertrag gekündigt werden, dazu müssen die Mängel aufgenommen werden, damit es bei der Übernahme des BV durch einen neuen BU keinerlei Gewährleistungsprobleme gibt und der RA in Sachen Vertragsauflösung dem, auf meine Auftraggeber zukommenden, Schadenersatz nachweislich begegnen kann.

Wenn Du weiterhin daran festhältst, empfehle ich Dir über die bekannten Portale, wie bspw. den Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger e.V, einen SV in Deiner Nähe zu kontaktieren und mit ihm Deine Wünsche zu besprechen. Wenn Du mit einem solch schlechten Bauchgefühl an das Vorhaben Neubau herantrittst, wäre es imho ganz sicher sinnvoll, diesen SV gänzlich in den Bauablauf einzubeziehen. Dann wird es sicher auch preiswerter; aber mit Kosten im Bereich TEUR 2 - 3 solltest Du kalkulieren.

P.S. Bei Vertragsunterzeichnung habe ich nochmals gefragt, ob ein Unterfangen nötig sei, man sagte im Beisein beider "Bauherren", Verkaufsberater und Geschäftsführer "NEIN".
Gut; alles andere wäre auch rausgeschmissenes Geld

Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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