Hallo zusammen,
wegen eines anderen Threads bin ich jetzt auf die Idee gekommen bei mir auch mal nachzufragen.
Ich habe vor 2,5 Jahren ein Grundstück mit Haus und Doppelgarage gekauft. (siehe Anhang, das rot markierte Grundstück).
Wie man hier sieht, steht unsere Garage direkt auf der Grenze zum Nachbarn.
Aber auch sein Stadel steht direkt an unserer Grenze an.
Mein Haus ist glaube unten auch nicht ganz 3m von der Grenze entfernt. Auch das Haus vom Nachbarn auf der anderen Seite ist glaub etwas näher als 3m an meinem Grundstück.
Das Haus von mir ist BJ64. Die Garage ist glaube ich noch älter.
Als ich das damals gekauft habe, hatte ich das noch nicht auf dem Schirm mit den drei Metern. Mir ist im Grundbuch oder sonst während des Kaufprozederes auch nichts dazu aufgefallen.
Hat das ganze nun Bestandsrecht? Oder könnte der Nachbar sagen, ich muss meine Garage jetzt abreisen?
Das Grundstück links von meinem wird nämlich in den nächsten Monaten verkauft, bekommt also einen neuen Besitzer. Kann es hier zu Problemen kommen?
Vielleicht weiß ja jemand wie hier die Lage ist.
Danke.
Gruß
Specki
wegen eines anderen Threads bin ich jetzt auf die Idee gekommen bei mir auch mal nachzufragen.
Ich habe vor 2,5 Jahren ein Grundstück mit Haus und Doppelgarage gekauft. (siehe Anhang, das rot markierte Grundstück).
Wie man hier sieht, steht unsere Garage direkt auf der Grenze zum Nachbarn.
Aber auch sein Stadel steht direkt an unserer Grenze an.
Mein Haus ist glaube unten auch nicht ganz 3m von der Grenze entfernt. Auch das Haus vom Nachbarn auf der anderen Seite ist glaub etwas näher als 3m an meinem Grundstück.
Das Haus von mir ist BJ64. Die Garage ist glaube ich noch älter.
Als ich das damals gekauft habe, hatte ich das noch nicht auf dem Schirm mit den drei Metern. Mir ist im Grundbuch oder sonst während des Kaufprozederes auch nichts dazu aufgefallen.
Hat das ganze nun Bestandsrecht? Oder könnte der Nachbar sagen, ich muss meine Garage jetzt abreisen?
Das Grundstück links von meinem wird nämlich in den nächsten Monaten verkauft, bekommt also einen neuen Besitzer. Kann es hier zu Problemen kommen?
Vielleicht weiß ja jemand wie hier die Lage ist.
Danke.
Gruß
Specki
tomtom79 schrieb:
In Bw sind zb. 2.5 in vereinzelten Neubaugebiet erlaubt.In BW beträgt der Mindestabstand grundsätzlich nur 2,5 m. In den restlichen Bundesländern, mit Ausnahme von Hamburg, sind es 3m.Payday schrieb:
allerdings ist das haus in der karte drin, heißt, es wurde ausgemessen und alles hat seine richtigkeit.Nein. Siehe #10.Grundsätzlich:
Wenn es im Kataster aber eingetragen ist und keiner der nun beteiligten beim ursprünglichen Bau beteiligt war, ist die Wahrscheinlichkeit, das ein neuer Nachbar erfolgreich auf Abriss klagen könnte nahezu null. Interessant wäre natürlich, ob die Garage vom Erbauer genehmigt wurde oder nicht, bzw. ob sie heute geltender Verordnung entspricht. Bei uns in Niedersachsen ist eine Grenzbebauung zulässig, sofern die Gebäudehöhe 3m nicht übersteigt und ich glaube nicht länger als 9m (bei dieser Zahl müsste ich nachschauen) ist.
Das heißt natürlich nicht, dass ein solches Bauwerk nicht genehmigungspflichtig, bzw. zumindest anzeigepflichtig ist.
Solange du also die Garage nicht umbauen oder ersetzen willst, würde ich mir da keine Gedanken machen. Zumal der neue Käufer den aktuellen Bestand ja auch sieht und dementsprechend vor dem Kauf Bedenken äußern sollte/könnte. Wenn es aber im Katasterplan eingezeichnet ist, wieso sollte dann ein potentieller Käufer auf die Idee kommen, nazuforschen, ob das Bauwerk ordnungsgemäß beantragt wurde? Macht aus meiner Sicht absolut keinen Sinn und dann müsste das Ding schon grottenhässlich sein, damit ich mich als Nachbar mit so etwas beschäftige.
PS: Man kann auch in Absprache mit allen Nachbarn nicht "machen was man will". Das erleichtert natürlich viele Sachen enorm, aber trotzdem gilt für die meisten Bauvorhaben zumindest eine Anzeigepflicht und da kann die Stadt/Gemeinde sehr wohl Einspruch einlegen oder Bedingungen stellen.
Wenn es im Kataster aber eingetragen ist und keiner der nun beteiligten beim ursprünglichen Bau beteiligt war, ist die Wahrscheinlichkeit, das ein neuer Nachbar erfolgreich auf Abriss klagen könnte nahezu null. Interessant wäre natürlich, ob die Garage vom Erbauer genehmigt wurde oder nicht, bzw. ob sie heute geltender Verordnung entspricht. Bei uns in Niedersachsen ist eine Grenzbebauung zulässig, sofern die Gebäudehöhe 3m nicht übersteigt und ich glaube nicht länger als 9m (bei dieser Zahl müsste ich nachschauen) ist.
Das heißt natürlich nicht, dass ein solches Bauwerk nicht genehmigungspflichtig, bzw. zumindest anzeigepflichtig ist.
Solange du also die Garage nicht umbauen oder ersetzen willst, würde ich mir da keine Gedanken machen. Zumal der neue Käufer den aktuellen Bestand ja auch sieht und dementsprechend vor dem Kauf Bedenken äußern sollte/könnte. Wenn es aber im Katasterplan eingezeichnet ist, wieso sollte dann ein potentieller Käufer auf die Idee kommen, nazuforschen, ob das Bauwerk ordnungsgemäß beantragt wurde? Macht aus meiner Sicht absolut keinen Sinn und dann müsste das Ding schon grottenhässlich sein, damit ich mich als Nachbar mit so etwas beschäftige.
PS: Man kann auch in Absprache mit allen Nachbarn nicht "machen was man will". Das erleichtert natürlich viele Sachen enorm, aber trotzdem gilt für die meisten Bauvorhaben zumindest eine Anzeigepflicht und da kann die Stadt/Gemeinde sehr wohl Einspruch einlegen oder Bedingungen stellen.
Ähnliche Themen