ᐅ Bescheid für Wasserversorgung nach neuerer Satzung zulässig?
Erstellt am: 24.07.18 23:44
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DReffectsD
DReffects24.07.18 23:44Hallo Leute,
habe 2016 ein Grundstück von einer Kommune gekauft. Bezogen wurde ein Neubau Ende 2017.
Nun habe ich den noch ausstehenden Bescheid für den noch offenen Herstellungsbeitrag für die Entwässerungsanlage erhalten. Soweit wie erwartet.
Unerwartet jedoch, dass der Bescheid (so der Text) auf basis einer kürzlich geänderten Satzung erlassen wird.
Ich ging nun doch davon aus, dass die bei Unterschrift bzw. Bezug des Neubaus gültige Satzung als Bemessungsgrundlage für den Bescheid herangezogen wird.
Ist es zulässig Monate nach Bezug auf basis einer anderen und ggfs. nachteiligen Satzung einen Bescheid zu erstellen?
Danke!
habe 2016 ein Grundstück von einer Kommune gekauft. Bezogen wurde ein Neubau Ende 2017.
Nun habe ich den noch ausstehenden Bescheid für den noch offenen Herstellungsbeitrag für die Entwässerungsanlage erhalten. Soweit wie erwartet.
Unerwartet jedoch, dass der Bescheid (so der Text) auf basis einer kürzlich geänderten Satzung erlassen wird.
Ich ging nun doch davon aus, dass die bei Unterschrift bzw. Bezug des Neubaus gültige Satzung als Bemessungsgrundlage für den Bescheid herangezogen wird.
Ist es zulässig Monate nach Bezug auf basis einer anderen und ggfs. nachteiligen Satzung einen Bescheid zu erstellen?
Danke!
H
HilfeHilfe25.07.18 07:27Amtsschimmel arbeiten nicht so schnell. Du kannst ja einspruch einlegen und nachfragen.
Ist den die alte Satzung günstiger ?
Ist den die alte Satzung günstiger ?
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Grantlhaua25.07.18 07:48Wenns blöd läuft bekommst du dann aber einmal eine Rechnung nach alter Satzung und dann eine Rechnung über einen "Verbesserungsbeitrag" auf Grundlage der neuen Satzung.
Mit dem gesunden Menschenverstand betrachtet: Die Satzung, die zum Zeitpunkt des Anschlusses (nicht Kauf, nicht Erstellungsdatum des Bescheides) ist maßgeblich.
Mit dem Auge des Öffentlichen Rechts: Die Satzung in Passierschein A38.
Ergo: Du wirst entweder um einen Fachanwalt für ö.Recht nicht drumrumkommen, wenn du es formal genau wissen willst. Ich würde vorher mal freundlich bei der Verwaltung nachfragen, ob der Bescheid nicht besser nach der alten Satzung erlassen werden kann, ggf. formal Einspruch einlegen. Je nachdem wie groß und anonym die Verwaltung ist.
Mit dem Auge des Öffentlichen Rechts: Die Satzung in Passierschein A38.
Ergo: Du wirst entweder um einen Fachanwalt für ö.Recht nicht drumrumkommen, wenn du es formal genau wissen willst. Ich würde vorher mal freundlich bei der Verwaltung nachfragen, ob der Bescheid nicht besser nach der alten Satzung erlassen werden kann, ggf. formal Einspruch einlegen. Je nachdem wie groß und anonym die Verwaltung ist.
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DReffects27.07.18 12:21Vielen Dank für Eure Infos!
Grantlhaua schrieb:Was genau hat es damit auf sich? Könntest Du mir das bitte etwas erklären? Danke! 🙂
Wenns blöd läuft bekommst du dann aber einmal eine Rechnung nach alter Satzung und dann eine Rechnung über einen "Verbesserungsbeitrag" auf Grundlage der neuen Satzung.
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Grantlhaua27.07.18 12:28Bei uns hatte jedes Haus, das in den letzten Jahrzehnten gebaut wurde, ja ganz normal seinen Wasseranschluss bezahlt. Jetzt ist der Gemeinde allerdings aufgefallen, dass durch Sanierungen des Kanals enorme Kosten entstehen, die dann einfach über einen "Verbesserungsbeitrag" auf den Bürger umgelegt werden. Heißt im Klartext ca 1000€ ProHaus an Beitrag an die Gemeinde.
So oder so ähnlich könnte ich mir das in deinem Fall auch vorstellen. Du zahlst zwar in Schritt eins erst mal nach alter Satzung, bekommst dann aber nochmal eine Rechnung für die Differenz
So oder so ähnlich könnte ich mir das in deinem Fall auch vorstellen. Du zahlst zwar in Schritt eins erst mal nach alter Satzung, bekommst dann aber nochmal eine Rechnung für die Differenz
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